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Studieren mit Kind - Urlaubssemester
Urlaubssemester
Falls die Fortführung des Studiums eine zu hohe Belastung darstellt, ist es möglich, ein Urlaubssemester, allerdings ohne BaföG-Leistungen, in Anspruch zu nehmen (s. finanzielle Unterstützung nach SGB II, XII etc). Hierfür muss eine ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft mit voraussichtlichem Geburtstermin bzw. die Geburtsurkunde des Kindes beim Studentenwerk vorgelegt werden. Eine Exmatrikulation ist insbesondere in Numerus Clausus Studiengängen nicht empfehlenswert, da der Studienplatz dadurch verloren würde.
BÜCHER So krieg ich meinen Studienplatz, top vorbereitet ins neue Auswahlverfahren
Hochschulzulassungsrecht, systematische Textsammlung der Gesetze und Verordnungen für Studienbewerber und Praxis
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