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Studieren mit Behinderung - Finanzierung des StudiumsFür Behinderte gibt es Förderungsmöglichkeiten, die ihnen ein sorgenfreies Studium (zumindest aus finanzieller Sicht) ermöglichen sollen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sichert die Unterstützung von allen Studierenden, die von Hause aus finanziell schwächer sind. Behinderte Studierende werden hier aber in gewissem Maße in drei Punkten bevorzugt berücksichtigt: a) Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung, b) Verlängerung der Förderungshöchstdauer, c) Berücksichtigung einer Behinderung bei der Darlehensrückzahlung. Das bedeutet, dass behinderte Antragsteller auf finanzielle Unterstützung auch dann unterstützt werden, wenn das Einkommen der Eltern eigentlich über dem zulässigen Wert liegt; dass Studenten mit einer Behinderung über die Studienhöchstdauer hinaus unterstützt werden und, dass sie möglicherweise mehr Zeit bekommen, um das Darlehen (bzw. Teile des Darlehens) zurückzuzahlen. Die ausführliche Regelung für die Unterstützung von Behinderten durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz findet ihr hier (pdf).
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