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Die Studienplatzklage - zum Wunsch-Studienplatz per KlageWenn deine Bewerbung auf den Wunsch-Studienplatz abgelehnt wurde, solltest du nicht gleich aufgeben. Denn auch wenn dein Notendurchschnitt so ausfällt, dass keine große Chance auf eine Zulassung zum gewünschten Studienfach besteht, gibt es Hoffnung: eine Studienplatzklage.Viele Studienbewerber(innen) wenden sich hierzu an einen auf den Bereich Hochschulrecht, Verwaltungsrecht bzw. Studienrecht spezialisierten Fachanwalt. Da viele Hochschulen ihre freien Kapazitäten nicht vollständig nutzen, obwohl sie aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht von 1972 dazu verpflichtet sind, lässt sich durch ein gerichtliches Eilverfahren eventuell ein zunächst abgelehnter Studienplatz einklagen. Allerdings entstehen im Fall des Scheiterns einer Klage auch Kosten für den Studienbewerber, die selbst zu zahlen sind. Denn nur im Fall eines vom Studienbewerber gewonnenen Verfahrens trägt die Hochschule die Kosten des Verfahrens. STUDIENPLATZ UND RECHT
Absage durch Hochschule oder hochschulstart.de (ehemals ZVS)? - Studienplatzklage!
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Die Kosten einer Studienplatz-Klage steigen, wenn die Hochschule von einem Anwalt vertreten wird. Diese Punkte sollten im Vorfeld geklärt werden. Eine gute Anlaufstelle ist die Studentenvertretung bzw. der Asta. Du solltest dir in jedem Fall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Wieso kommt es zur Ablehnung der Studienplatzklage und wie klage ich meinen Studienplatz richtig ein?Angehende Studentinnen und Studenten, die sich für ein zulassungsbeschränktes Fach interessieren, müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Scheitert die Studienplatzvergabe über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de, ehemals ZVS - Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) oder hochschulintern, bleibt nur der Weg einer Studienplatzklage. Jedes Semester kommt es nach Ablauf der Bewerbungsfrist immer wieder zu zahlreichen Absagen und Frust für die Studienplatzbewerberinnen.Zu einer Absage kommt es immer dann, wenn bei der Bewerbung um zulassungsbeschränkte Fächer, der festgelegte Abiturnotendurchschnitt (NC) nicht erreicht wird. Da die Bewerberinnen jedoch häufig auf einen bestimmten Studienort oder ein bestimmtes Fach festgelegt sind, ist das Problem nicht durch eine eventuelle Bewerbung an einer anderen Hochschule zu lösen. Zu beachten ist, dass man bei einer Ablehnung von der SfH sehr geringe Erfolgsaussichten hat, vor Gericht eine Zulassung zu erreichen. Die Stiftung hat sich rechtlich gut abgesichert und die Entscheidung ist nur schwer anfechtbar. Auf dem im folgenden skizzierten Weg kann dennoch eine Studienplatzklage angestrebt werden. Hierbei solltest du dich allerdings anwaltlich beraten und unterstützen lassen, um deine Erfolgsaussichten zu optimieren:
Wenn du nur die Universität wechseln möchtest, kannst auch einen Studienplatztausch versuchen. LINK-TIPPS ZUM THEMA
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Der Abischnitt reicht für das angestrebte Studienfach nicht aus? Hier findet ihr Infos zum Studienplatz einklagen: www.just-study.com/studienplatzklage/ Studienplatzklage in alle NC-Studiengänge - Vertretung bundesweit durch spezialisierte Anwälte: Dr. Selbmann & Bergert - www.Studienplatz-Klage.de Sicher im Studium – schneller am Ziel! Seit über 10 Jahren klagen wir Studienplätze im Bundesgebiet erfolgreich ein. Kanzlei Dr. Lang & Kollegen Wir klagen für Ihren Studienplatz! Setzen Sie mit Studienplatzklage Pichon auf das Prinzip 35 Jahre Erfahrung. Studienplatzklage? Bundesweit erfolgreich - über 30 Jahre Erfahrung und Kompetenz: Fachanwaltssozietät Meisterernst Düsing Manstetten |
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