Studentenpilot.de - das Portal für Studenten
Magazine
News
Community
Gewinnspiel
Studenten
Studium
Warum studieren?
Erstsemester-Tipps
Studienführer
Studienabschlüsse
Akkreditierung
Hochschulsuche
Hochschulen
Uni-Rankings
Studiengebühren
Studienbewerbung
Duales Studium
Teilzeitstudium
Verbundstudium
Bundeswehrstudium
Studium ohne Abi
Studieren mit Kind
Studieren im Alter
Studieren mit Behinderung
Fernstudium
Uni-Städte
Studienplatztausch
Virt. Studienberatung
Studienplatzklage
Studienabbruch
Studienorganisation
Studieninhalte
Karriere
Ausland
Finanzen
Studentenleben
Reisen



Studienplatzklage

Anzeigen
Allen angehenden Studentinnen und Studenten ist gemein, dass sie sich in dem Fall, dass sie sich für einen zulassungsbeschränktes Studienfach interessieren, um einen Studienplatz bewerben müssen. Die Studienplatzvergabe geschieht entweder über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund oder hochschulintern. Jedes Semester kommt es nach Ablauf der Bewerbungsfrist immer wieder zu zahlreichen Absagen und Frust für die Studienplatzbewerberinnen. Zu einer Absage kommt es immer dann, wenn bei der Bewerbung um zulassungsbeschränkte Fächer, der festgelegte Abiturnotendurchschnitt (NC) nicht erreicht wird. Da die Bewerberinnen jedoch häufig auf einen bestimmten Studienort oder ein bestimmtes Fach festgelegt sind, ist das Problem nicht durch eine eventuelle Bewerbung an einer anderen Hochschule zu lösen.

      STUDIENPLATZ UND RECHT
Kein Studienplatz? ZVS-Ablehnung? - Studienplatzklage! Schreiben Sie Ihren Wunschstudiengang nicht ab: Wir klagen Ihren Studienplatz ein! Die Kanzlei Rose ist auf Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet spezialisiert. Sie erreichen uns 24 Stunden täglich. Informieren Sie sich unverbindlich: Die komplette Abwicklung ist sogar per Post möglich!
Ist es offensichtlich, dass man mit dem eigenen Notendurchschnitt keine große Chance auf eine Zulassung zu dem gewünschten Fach hat, lautet das Stichwort: Studienplatzklage. Immer mehr Studienbewerberinnen entschließen sich zu diesem gerichtlichen Schritt. Da es bekannt ist, dass viele Hochschulen ihre freien Kapazitäten nicht vollständig ausnutzen, obwohl sie aufgrund eines Urteils von 1972 vom Bundesverfassungsgericht dazu verpflichtet sind, besteht die Chance, durch ein gerichtliches Eilverfahren, einen zunächst abgelehnten Studienplatz zu erstreiten. Dieses Verfahren kann zwar durchaus zum gewünschten Erfolg führen, es entstehen im Falle des Scheiterns, jedoch Kosten zwischen 50 Euro und 2000 Euro die der Kläger tragen muss. Nur im Falle eines gewonnen Verfahrens übernimmt die Hochschule die Kosten. Zudem ist noch zu beachten, dass ein paar Hochschulen auf jeden Eilantrag mit einer Ablehnung, die enorme Zusatzkosten mit sich bringt, reagieren. Auch erhöhen sich die Kosten dann enorm, wenn sich die Hochschule von einem Anwalt vertreten lässt. Das lässt sich jedoch im Vorfeld klären. Eine gute Anlaufstelle ist die Studentenvertretung bzw. der Asta in der jeweiligen Stadt. Generell sollte man sich daher unbedingt einen Kostenvoranschlag aufstellen.
Zu beachten ist, dass man bei einer Ablehnung von der ZVS, nur sehr geringe Erfolgsaussichten drauf hat vor Gericht eine Zulassung zu erreichen, da sie sich rechtlich sehr gut abgesichert hat und nur schwer anfechtbar ist.

Kommt es aber dennoch zu einer Studienplatzklage, sieht das Vorgehen wie folgt aus:
1. Bewerbung um einen Studienplatz
2. Erhalt eines Ablehnungsbescheids von der ZVS oder Hochschule
3. ggf. erneute Bewerbung
4. Die ordnungsgemäße Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens, soweit es durch § 68 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung nicht ausgeschlossen ist
5. Stellen des Eilantrags (in der Regel vor Vorlesungsbeginn)
Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollte man sich im Vorfeld darüber zu informieren, wie die bereffende Hochschule in der Vergangenheit auf Studienplatzklagen reagiert hat. Hat sie zum Beispiel ihre Kapazität trotz erfolgreicher Klagen nicht erhöht, stehen die Chancen ganz gut.
6. Eine weitere Möglichkeit, um die Erfolgsaussichten zu verbessern besteht darin, mehrere Hochschulen gleichzeitig zu verklagen (Parallelklage). Jedoch addieren sich in diesem Fall auch die Kosten der Eilanträge



      LINKS
Studienplatzklage bundesweit - Kompetenz und Erfahrung - Kanzlei Gebhardt & Kliemann und Kollegen - www.wunschstudium.de

IHR Weg zum Wunschstudium: Bei Studienplatzklagen vertreten wir Sie bundesweit - Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln

Abitur erworben und nun studieren? Ihr sucht nach alternativen Studienmöglichkeiten? Infos zu privater Hochschule, dualem Studium, Fernstudium oder Studienplatzklage.

Studienplatzklage - Klagen Sie Ihren Studienplatz ein. Korte Rechtsanwälte Berlin.

Studienplatzklage in alle NC-Studiengänge - Vertretung bundesweit durch spezialisierte Anwälte: Dr. Selbmann & Bergert - www.Studienplatz-Klage.de

Wir klagen für Ihren Studienplatz! Setzen Sie mit Studienplatzklage Pichon auf das Prinzip 35 Jahre Erfahrung.









Anzeigen






Werbung Studenten Hochschulen Universitäten Studierende Plakatiertour
Werbung in der Zielgruppe
StudentenInnen





Über uns | Werbung | Partnernetzwerk | Impressum

Copyright 2010 Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG