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Studienplatzklage - den Studienplatz einklagenIst es offensichtlich, dass man mit dem eigenen Notendurchschnitt keine große Chance auf eine Zulassung zum gewünschten Studienfach hat, lautet das Stichwort: Studienplatzklage. Immer mehr Studienbewerberinnen entschließen sich zu diesem gerichtlichen Schritt und nehmen sich einen auf den Bereich Hochschulrecht, Verwaltungsrecht bzw. Studienrecht spezialisierten Fachanwalt. Da bekannt ist, dass viele Hochschulen ihre freien Kapazitäten nicht vollständig ausnutzen, obwohl sie aufgrund eines Urteils von 1972 vom Bundesverfassungsgericht dazu verpflichtet sind, besteht die Chance, durch ein gerichtliches Eilverfahren, einen zunächst abgelehnten Studienplatz zu erstreiten. Dieses Verfahren kann zwar durchaus zum gewünschten Erfolg führen, es entstehen im Falle des Scheiterns, jedoch Kosten zwischen 50 Euro und 2000 Euro, die der Kläger tragen muss. Nur im Fall eines gewonnenen Verfahrens übernimmt die Hochschule die Kosten. Zudem ist zu beachten, dass einige Hochschulen auf jeden Eilantrag mit einer Ablehnung reagieren, die enorme Zusatzkosten mit sich bringt. Auch erhöhen sich die Kosten dann enorm, wenn sich die Hochschule selbst von einem Anwalt vertreten lässt. Das lässt sich jedoch im Vorfeld klären. Eine gute Anlaufstelle ist die Studentenvertretung bzw. der Asta in der jeweiligen Stadt. Generell sollte man sich daher unbedingt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. STUDIENPLATZ UND RECHT
Absage durch Hochschule oder hochschulstart.de (ehemals ZVS)? - Studienplatzklage!
Klagen Sie Ihren Studienplatz ein! Seit 1998 haben wir bereits zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht betreut. Wir können bundesweit für Sie tätig werden und sind rund um die Uhr erreichbar. Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. Kein Studienplatz? ZVS-Ablehnung? - Studienplatzklage!
Schreiben Sie Ihren Wunschstudiengang nicht ab: Wir klagen Ihren Studienplatz ein! Die Kanzlei Rose ist auf Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet spezialisiert. Sie erreichen uns 24 Stunden täglich. Informieren Sie sich unverbindlich: Die komplette Abwicklung ist sogar per Post möglich!
Keine Zeit verlieren - unsere Erfahrung für Ihren Studienplatz!
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Wir klagen seit 35 Jahren erfolgreich Studienplätze ein!
Absage zum Wunsch-Studienplatz erhalten? Dies ist noch nicht das Ende aller Träume: Kontaktieren Sie Studienplatzklage Pichon - wir machen Ihr Recht geltend! Mit mehr als 35 Jahren Erfahrung im Hochschulrecht sind wir die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei Deutschlands. Wieso kommt es zur Ablehnung und wie klage ich meinen Studienplatz richtig ein?Angehende Studentinnen und Studenten, die sich für ein zulassungsbeschränktes Fach interessieren, müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Scheitert die Studienplatzvergabe über die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, inzwischen umbenannt in hochschulstart) oder hochschulintern, bleibt nur der Weg einer Studienplatzklage. Jedes Semester kommt es nach Ablauf der Bewerbungsfrist immer wieder zu zahlreichen Absagen und Frust für die Studienplatzbewerberinnen.Zu einer Absage kommt es immer dann, wenn bei der Bewerbung um zulassungsbeschränkte Fächer, der festgelegte Abiturnotendurchschnitt (NC) nicht erreicht wird. Da die Bewerberinnen jedoch häufig auf einen bestimmten Studienort oder ein bestimmtes Fach festgelegt sind, ist das Problem nicht durch eine eventuelle Bewerbung an einer anderen Hochschule zu lösen. Zu beachten ist, dass man bei einer Ablehnung von der ZVS, nur sehr geringe Erfolgsaussichten drauf hat vor Gericht eine Zulassung zu erreichen, da sie sich rechtlich sehr gut abgesichert hat und nur schwer anfechtbar ist. Kommt es aber dennoch zu einer Studienplatzklage, sieht das Vorgehen wie folgt aus:
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Studienplatzklage bundesweit - Kompetenz und Erfahrung - Kanzlei Gebhardt & Kliemann und Kollegen - www.wunschstudium.de
IHR Weg zum Wunschstudium: Bei Studienplatzklagen vertreten wir Sie bundesweit - Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln Abitur erworben und nun studieren? Ihr sucht nach alternativen Studienmöglichkeiten? Infos zu privater Hochschule, dualem Studium, Fernstudium oder Studienplatzklage. Studienplatzklage - Klagen Sie Ihren Studienplatz ein. Korte Rechtsanwälte Berlin. Studienplatzklage in alle NC-Studiengänge - Vertretung bundesweit durch spezialisierte Anwälte: Dr. Selbmann & Bergert - www.Studienplatz-Klage.de Sicher im Studium – schneller am Ziel! Seit über 10 Jahren klagen wir Studienplätze im Bundesgebiet erfolgreich ein. Kanzlei Dr. Lang & Kollegen Wir klagen für Ihren Studienplatz! Setzen Sie mit Studienplatzklage Pichon auf das Prinzip 35 Jahre Erfahrung. Besonders in Studiengänge mit ZVS-Vergabe ist es manchmal schwer reinzukommen. Auf dieser Seite gibt es Infos, wie man den Studienplatz einklagen kann. Studienplatzklage? Bundesweit erfolgreich - über 30 Jahre Erfahrung und Kompetenz: Fachanwaltssozietät Meisterernst Düsing Manstetten |
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