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Studienplatzklage
STUDIENPLATZ UND RECHT Kein Studienplatz? ZVS-Ablehnung? - Studienplatzklage!
Schreiben Sie Ihren Wunschstudiengang nicht ab: Wir klagen Ihren Studienplatz ein! Die Kanzlei Rose ist auf Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet spezialisiert. Sie erreichen uns 24 Stunden täglich. Informieren Sie sich unverbindlich: Die komplette Abwicklung ist sogar per Post möglich!
Ist es offensichtlich, dass man mit dem eigenen Notendurchschnitt keine große Chance auf eine Zulassung zu dem gewünschten Fach hat, lautet das Stichwort: Studienplatzklage. Immer mehr Studienbewerberinnen entschließen sich zu diesem gerichtlichen Schritt. Da es bekannt ist, dass viele Hochschulen ihre freien Kapazitäten nicht vollständig ausnutzen, obwohl sie aufgrund eines Urteils von 1972 vom Bundesverfassungsgericht dazu verpflichtet sind, besteht die Chance, durch ein gerichtliches Eilverfahren, einen zunächst abgelehnten Studienplatz zu erstreiten. Dieses Verfahren kann zwar durchaus zum gewünschten Erfolg führen, es entstehen im Falle des Scheiterns, jedoch Kosten zwischen 50 Euro und 2000 Euro die der Kläger tragen muss. Nur im Falle eines gewonnen Verfahrens übernimmt die Hochschule die Kosten. Zudem ist noch zu beachten, dass ein paar Hochschulen auf jeden Eilantrag mit einer Ablehnung, die enorme Zusatzkosten mit sich bringt, reagieren. Auch erhöhen sich die Kosten dann enorm, wenn sich die Hochschule von einem Anwalt vertreten lässt. Das lässt sich jedoch im Vorfeld klären. Eine gute Anlaufstelle ist die Studentenvertretung bzw. der Asta in der jeweiligen Stadt. Generell sollte man sich daher unbedingt einen Kostenvoranschlag aufstellen. Zu beachten ist, dass man bei einer Ablehnung von der ZVS, nur sehr geringe Erfolgsaussichten drauf hat vor Gericht eine Zulassung zu erreichen, da sie sich rechtlich sehr gut abgesichert hat und nur schwer anfechtbar ist. Kommt es aber dennoch zu einer Studienplatzklage, sieht das Vorgehen wie folgt aus:
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IHR Weg zum Wunschstudium: Bei Studienplatzklagen vertreten wir Sie bundesweit - Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln Abitur erworben und nun studieren? Ihr sucht nach alternativen Studienmöglichkeiten? Infos zu privater Hochschule, dualem Studium, Fernstudium oder Studienplatzklage. Studienplatzklage - Klagen Sie Ihren Studienplatz ein. Korte Rechtsanwälte Berlin. Studienplatzklage in alle NC-Studiengänge - Vertretung bundesweit durch spezialisierte Anwälte: Dr. Selbmann & Bergert - www.Studienplatz-Klage.de Wir klagen für Ihren Studienplatz! Setzen Sie mit Studienplatzklage Pichon auf das Prinzip 35 Jahre Erfahrung. |
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