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Die Studienplatzklage - den Studienplatz einklagen

       STUDIENPLATZ UND RECHT: DIE STUDIENPLATZKLAGE
Wenn deine Bewerbung auf den Wunsch-Studienplatz abgelehnt wurde, solltest du nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Denn auch wenn mit dem eigenen Notendurchschnitt keine große Chance auf eine Zulassung zum gewünschten Studienfach besteht, gibt es trotzdem noch die Möglichkeit der Studienplatzklage. Viele Studienbewerber und Studienbewerberinnen entschließen sich zu diesem Schritt und nehmen sich einen auf den Bereich Hochschulrecht, Verwaltungsrecht bzw. Studienrecht spezialisierten Fachanwalt. Da viele Hochschulen ihre freien Kapazitäten nicht vollständig ausnutzen, obwohl sie aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht von 1972 dazu verpflichtet sind, lässt sich in diesen Fällen durch ein gerichtliches Eilverfahren eventuell ein zunächst abgelehnter Studienplatz einklagen. Der Rechtsweg der Studienplatzklage kann in solchen Fällen zum gewünschten Erfolg führen. Allerdings entstehen im Fall des Scheiterns einer Studienplatz-Klage auch Kosten für den klagenden Studienbewerber, die dann selbst zu tragen sind. Denn nur im Fall eines vom Studienbewerber gewonnenen Verfahrens übernimmt die Hochschule die Kosten des Verfahrens. Wer den Rechtsweg nicht beschreiten möchte, kann auch einen Studienplatztausch probieren.

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Einige Hochschulen reagieren auf jeden Eilantrag mit einer Ablehnung, die dann enorme Zusatzkosten mit sich bringt. Die Kosten steigen auch dann enorm, wenn sich die Hochschule selbst von einem Anwalt vertreten lässt. Das alles lässt sich jedoch im Vorfeld klären. Eine gute Anlaufstelle ist die Studentenvertretung bzw. der Asta in der jeweiligen Stadt. Generell sollte man sich daher unbedingt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Wieso kommt es zur Ablehnung der Studienplatzklage und wie klage ich meinen Studienplatz richtig ein?

Angehende Studentinnen und Studenten, die sich für ein zulassungsbeschränktes Fach interessieren, müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Scheitert die Studienplatzvergabe über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de, ehemals ZVS - Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) oder hochschulintern, bleibt nur der Weg einer Studienplatzklage. Jedes Semester kommt es nach Ablauf der Bewerbungsfrist immer wieder zu zahlreichen Absagen und Frust für die Studienplatzbewerberinnen.
Zu einer Absage kommt es immer dann, wenn bei der Bewerbung um zulassungsbeschränkte Fächer, der festgelegte Abiturnotendurchschnitt (NC) nicht erreicht wird. Da die Bewerberinnen jedoch häufig auf einen bestimmten Studienort oder ein bestimmtes Fach festgelegt sind, ist das Problem nicht durch eine eventuelle Bewerbung an einer anderen Hochschule zu lösen.
Zu beachten ist, dass man bei einer Ablehnung von der ZVS, nur sehr geringe Erfolgsaussichten drauf hat vor Gericht eine Zulassung zu erreichen, da sie sich rechtlich sehr gut abgesichert hat und nur schwer anfechtbar ist.

Kommt es aber dennoch zu einer Studienplatzklage, sieht das Vorgehen wie folgt aus:
1. Bewerbung um einen Studienplatz
2. Erhalt eines Ablehnungsbescheids von der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) oder Hochschule
3. ggf. erneute Bewerbung
4. Die ordnungsgemäße Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens, soweit es durch § 68 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung nicht ausgeschlossen ist
5. Stellen des Eilantrags (in der Regel vor Vorlesungsbeginn)
Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollte man sich im Vorfeld darüber zu informieren, wie die bereffende Hochschule in der Vergangenheit auf Studienplatzklagen reagiert hat. Hat sie zum Beispiel ihre Kapazität trotz erfolgreicher Klagen nicht erhöht, stehen die Chancen ganz gut.
6. Eine weitere Möglichkeit, um die Erfolgsaussichten zu verbessern besteht darin, mehrere Hochschulen gleichzeitig zu verklagen (Parallelklage). Jedoch addieren sich in diesem Fall auch die Kosten der Eilanträge





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