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Studienplatz-Bewerbung über hochschulstart.de - Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS)


Was ist hochschulstart.de - Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS)?
Der Begriff ZVS steht abgekürzt für „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen“ und regelt die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester an staatlichen Hochschulen in Deutschland. Nach der Umwandlung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in die Stiftung für Hochschulzulassung übernimmt hochschulstart.de die Aufgaben von zvs-online und unterstützt zukünftig bei der Bewerbung für ein Studienfach.

Wie wird die Vergabe geregelt?
Die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt zweimal pro Jahr Studienplätze. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahren für Studiengänge,

  • die ausschließlich an nordrhein-westfälischen Universitäten vergeben werden
  • die in einem sogenannten Serviceverfahren von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag von Universitäten und Fachhochschulen vergeben werden (z.Zt. nur für NRW)
  • die bundesweit von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden (nur Abschlüsse Diplom und Staatsexamen)

Regelung für Fächer an nordrhein-westfälischen Universitäten

Die Stiftung für Hochschulzulassung regelt die Vergabe von Studienplätzen an Universitäten in NRW für folgende Fächer: Lebensmittelchemie, Rechtswissenschaft, Biologie an Gymnasien und Gesamtschulen, Biologie an Berufskollegs sowie Lehramtsstudiengänge an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (Schwerpunkt Grundschule).

Die Studienplätze für das Landesverfahren an Hochschulen in NRW werden zu 60 % nach der Abiturnote und zu 40 % nach Wartezeit vergeben, damit auch Bewerber mit weniger guten Noten eine Chance haben. Die Wartesemester errechnen sich immer vom Datum des Zeugnisses; nicht angerechnet werden aber die Zeiten, in denen man bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist oder war („Parkstudium“).

Auf diese Weise kommt man auch in Fächern mit hoher NC-Beschränkung mit etwas Geduld zu seinem Studienplatz.

In einem ersten Schritt bestimmt die Stiftung für Hochschulzulassung die Bewerber, die für einen Studienplatz in Nordrhein-Westfalen überhaupt in Frage kommen. Im zweiten Schritt werden diese Bewerber auf die zur Verfügung stehenden Orte verteilt, die sie zuvor in ihrem Antrag als Wunschorte angegeben haben.

Erst wenn für eine Hochschule mehr zugelassene Bewerber vorhanden sind als diese Studienplätze zur Verfügung hat muss die Stiftung für Hochschulzulassung auswählen, wer an dieser Hochschule vorrangig zugelassen werden kann. Dabei werden Schwerbehinderte zuerst an dieser Hochschule zugelassen, dann folgen Verheiratete oder Bewerber mit Kindern, danach Bewerber mit zwingenden Gründen für eine Bindung an den Wunschort. Daraufhin sind Bewerber an der Reihe, die bei ihren Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und an der nächstgelegenen Hochschule studieren möchten, und erst dann können die Ortswünsche aller anderen berücksichtigt werden.

Im Serviceverfahren werden die Studiengänge

  • an Universitäten
    Betriebswirtschaft/Volkswirtschaft (Bachelor), Biologie (Bachelor), Pädagogik (Diplom und Bachelor), Psychologie (Bachelor) und Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und Berufkollegs/Sonderpädagogik (jeweils Staatsexamen);
  • an Fachhochschulen
    Architektur, Biotechnologie, Oecotrophologie, Soziales, Wirtschaft und Wirtschaftsrecht vergeben.

Die Studienplätze für die Serviceverfahren an Universitäten und Fachhochschulen in NRW werden ebenfalls zu 60 % nach dem Kriterium der Abiturnote und zu 40 % nach Wartesemestern vergeben.

Beim Serviceverfahren handelt es sich rechtlich um ein Zulassungsverfahren der Hochschulen. Diese haben aber die Stiftung für Hochschulzulassung mit der Durchführung beauftragt. Im Serviceverfahren kann man so viele Anträge stellen, wie Studiengänge vorhanden sind. Die Stiftung für Hochschulzulassung prüft dann für jede einzelne genannte Hochschule, ob an dieser eine Zulassung möglich ist.

Sollten in einem gewünschten Studiengang dann Zulassungsmöglichkeiten an mehreren Orten bestehen, erfolgt die Zulassung immer nur an der Hochschule, die an vorderster Stelle im Antrag genannt worden ist.

Das bundesweite Auswahlverfahren

In diesem Verfahren werden die Studiengänge Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin (nur zu einem Wintersemester) und Zahnmedizin, mit den Abschlüssen Diplom und Staatsexamen, von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.

In den Studiengängen Biologie und Psychologie haben mittlerweile viele Hochschulen den Abschluss auf "Bachelor" umgestellt. Für diese Studiengänge mit Bachelor-Abschluss bewirbt man sich direkt bei den Hochschulen.

Seit dem Wintersemester 2005/06 gilt die Regel 20 - 20 - 60:

  • 20 Prozent der Studienplätze werden in der Abiturbestenquote vergeben,
  • 20 Prozent der Studienplätze werden in der Wartezeitquote vergeben und
  • 60 Prozent der Studienplätze werden im sogenannten Hochschulverfahren vergeben.

In der Abiturbestenquote prüft die Stiftung für Hochschulzulassung, wer zu den Abiturbesten im gewünschten Studiengang gehört. In dieser Quote konkurrieren nur die Bewerber miteinander, die im selben Bundesland ihr Hochschulzeugnis erworben haben.
Wenn dieser Bewerberkreis von der Stiftung für Hochschulzulassung ermittelt wurde, erfolgt in einem 2. Schritt die Zulassung an einer der genannten Universitäten. Der Onlineantrag bietet die Möglichkeit, bis zu sechs Wunschunis zu nennen.

Auch die Verteilung auf die Hochschulen richtet sich nach der Note. Da einige Universitäten sehr gefragt sind, kann es passieren, dass trotz hervorragender Durchschnittsnote eine Zulassung in der Abiturbestenquote nicht möglich ist. Wenn weitere Hochschulen genannt wurden, prüft die Stiftung für Hochschulzulassung, ob an diesen weiter genannten Unis eine Zulassung möglich ist. Wenn das der Fall ist, ist eine Teilnahme am weiteren Verfahren in der Wartezeit- und Hochschulquote nicht mehr möglich.

Weitere 20 % der Studienplätze werden in der Wartezeitquote vergeben. Hier prüft die Stiftung für Hochschulzulassung, wer von den Bewerbern die meisten Wartesemester angesammelt hat.

Wartesemester sind also die Jahre, die man gewartet hat (in Halbjahren gerechnet). Wenn das Zeugnis im Juni 2004 erworben wurde, können bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2008/09 acht Semester (4 Jahre) Wartezeit angerechnet werden. Die Stiftung für Hochschulzulassung prüft dann, ob die anrechenbaren Wartesemester zur Zulassung im gewünschten Studiengang reichen. Wenn die Anzahl der Semester gleich ist, entscheidet als nachrangiges Kriterium die bessere Note über die Zulassung. Für die Berechnung der Wartesemester muss man sich nicht schon für den gewünschten Studiengang zuvor beworben haben. Alles ist anrechenbare Wartezeit.

Ausnahme:

Ein sogenanntes "Parkstudium" wird nicht angerechnet; d.h. wenn man in einem Studiengang an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist oder war, werden diese Zeiten nicht als Wartesemester angerechnet.

Das Gerücht, dass man seine Abiturnote pro Wartesemester automatisch um 0,1 verbessert und auf diese Weise irgendwann seinen gewünschten Studienplatz bekommt, ist übrigens unwahr.

60 % der Studienplätze werden von den Hochschulen im Hochschulverfahren vergeben. Aber auch für dieses Verfahren erfolgt die Bewerbung in jedem Fall über die Stiftung für Hochschulzulassung. Allerdings gibt es auch Unis, an denen man sich neben der Stiftung für Hochschulzulassung-Bewerbung auch bestimmte Unterlagen einreichen muss. Näheres ist im ZVS-Info oder auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung und der Unis zu finden.

In der Hochschulquote bestimmen die Unis wer studieren kann. Dazu hat sie eine Vielfalt von Auswahlmöglichkeiten: allein die Abiturnote, eine Berufsausbildung und/oder -tätigkeit in einschlägigen Berufen, Auswahlgespräche, Motivationsschreiben, Auswahltests (Medizin), die Bewertung von Einzelnoten im Zeugnis, außerschulisches, wissenschaftliches oder soziales Engagement. Diese Kriterien können neben der Abiturnote zur Auswahl herangezogen und sogar miteinander kombiniert werden. Aber die Abiturnote muss immer das Hauptgewicht haben.

Und um die Auswahl noch zu verkomplizieren gibt es an vielen Hochschulen "Vorauswahlkriterien". Diese Vorauswahl dient dazu, den Kreis der auszuwählenden Studenten für eine Hochschule möglichst überschaubar zu halten und nur aus den Besten auswählen zu können. Alle Vorauswahl- und Auswahlkriterien der Hochschulen sind ausführlich auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung zu finden.

Aufgrund dieser Kriterien wählt dann die Hochschule selbst oder die Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der Hochschule die Bewerber aus, die diese Kriterien erfüllen. Da auch in dieser Quote nur bis zu sechs Universitäten im Online-Antrag genannt werden können, ist eine Zulassung auch nur an einer dieser ausdrücklich genannten Universitäten möglich. Deshalb ist es unbedingt erforderlich die Auswahlkriterien zu beachten und daraufhin die Zulassungschancen für die gewünschten Unis abzuwägen.

Die Auswahlgrenzen der zurückliegenden Vergabeverfahren sind auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung zu finden. Diese Tabellen und Übersichten können aber nur sehr bedingt etwas über die Zulassungschancen aussagen, denn diese Auswahlgrenzen (Note, Wartesemester) werden nicht vorher festgelegt. Der "NC" ist immer ein Ergebnis von Angebot und Nachfrage; also davon, wie viele Bewerber sich auf die von den Hochschulen ausgewiesenen Studienplätze bewerben.

Wie sieht das Bewerbungsverfahren aus?

Man darf nur einen Zulassungsantrag an Hochschulen im bundesweiten Auswahlverfahren oder für das Landesverfahren NRW stellen. Stellt jemand z.B. einen Antrag für Zahnmedizin und einen Antrag für das Lehramt an Grundschulen in NRW, kann nur ein Antrag am Verfahren beteiligt werden. Im Zweifel gilt immer der zuletzt eingereichte Antrag. Lediglich im Serviceverfahren an Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen können für jeden Studiengang weitere Anträge gestellt werden.

Wer sich bewerben will, muss auf jeden Fall die strengen Fristen beachten, die auf der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung zu finden sind. Auch den Zulassungsantrag "AntOn" findet man auf der Homepage unter http://www.hochschulstart.de.

Für alle Studiengänge gilt:
Studienbewerber, die einen bereits bewilligten Studienplatz wegen eines „Dienstes“ bisher nicht antreten konnten, erhalten nach Ende des geleisteten „Dienstes“ auf Antrag wieder den bereits zugewiesenen Studienplatz. Unter „Dienst“ versteht man u.a. den Wehr- oder Zivildienst, aber auch beispielsweise ein freiwilliges soziales Jahr oder die Erziehung von eigenen Kindern. Deshalb gilt: auch bewerben, wenn man so einen „Dienst“ leisten muss oder will.

Stand des Studienplatzangebotes ist jeweils das Wintersemester 2007/08; zu einem Sommersemester gibt es nicht in allen Studiengängen und an allen Hochschulen ein Angebot. Das aktuelle Studienangebot ist auf der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung zu finden.


Wie sieht das Bewerbungsverfahren für ausländische Studierende aus?

Bestimmte Gruppen von Ausländern müssen sich der gleichen Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung wie Deutsche unterziehen. Dazu gehören:

  • Ausländer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandschule erworben haben
  • Staatsangehörige eines EU-Staates
  • Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein und Norwegen.

Alle anderen Ausländer bewerben sich direkt bei der Hochschule. Informationen dazu hält der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bereit, oder man erkundigt sich direkt bei der betreffenden Hochschule.


      LINKS & ADRESSEN
Stiftung für Hochschulzulassung
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)




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