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Studienabschlüsse - Staatsexamen

Das Staatsexamen bzw. die Staatsprüfung::

Beim Staatsexamen handelt es sich um den Abschluss, mit dem, alle Lehramstsstudiengänge abgeschlossen werden. Zudem ist er bei Studiengängen aus den Fachrichtungen Medizin und Jura vertreten.

Die Fachrichtungen:

Die häufigsten Studiengänge, die mit dem Staatsexamen abschließen kommen aus den Fachrichtungen: Lehramt, Jura oder Medizin (s. Human-, Zahn- und Tiermedizin, sowie Pharmazie).

Besonderheiten des Studienabschlusses, Staatsexamen:


Ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen beinhaltet immer eine Phase, in der der Student / die Studentin Erfahrungen in der Berufspraxis sammelt. Bei Lehramtsstudenten findet diese, zum Beispiel in Form eines Referendariats statt. Pharmazie – Studenten absolvieren ein „Praxis - Jahr“ in einer öffentlichen Apotheke.

Das Staatsexamen besteht ferner aus dem ersten und dem zweiten Staatsexamen. Dabei gewährt jedoch erst das Bestehen des zweiten Staatsexamens einen berufsqualifizierten Abschluss.

Die Regelstudienzeit:


Die Regelstudienzeit bei Staatsexamen – Studiengängen beträgt bis zum ersten Staatsexamen bei Lehramtsstudiengängen 6 – 9 Semester. Bei Medizin – Studierenden 10 – 12 und bei
Jura – Studierenden 8 – 9 Semester.

Promotion:


Eine Promotion kann an das Studium angeschlossen werden.



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Studienabschlüsse
Das Diplom
Das Magister (Artium)
Das Staatsexamen bzw. die Staatsprüfung
Der Bachelor
Der Master
Die Promotion


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Bachelor und Master, Die Grundlagen des neuen Studiensystems in Deutschland
Dein Weg zum Bachelor, von Tobias Bröning



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