Ihr zieht in eine andere Stadt oder bleibt in derselben, bezieht aber eine neue Wohnung oder ein neues Haus? Natürlich freut man sich auf das neue Zuhause. Die Vorbereitungen des Umzugs sind sehr aufregend und spannend, allerdings gibt es neben den Spaß machenden Überlegungen, z. B. welche Möbel möchte ich haben, wie gestalte ich meine Wohnung usw., auch sehr viele Dinge zu bedenken und zu erledigen. Eine Übersicht der wichtigsten Punkte und der To Do´s findet ihr hier:
a) Kündigungen
Erkundigt euch in eurem Mietvertrag, welchen Kündigungsfristen ihr unterlegen seid. Die meisten Mietverträge haben eine 3-monatige Kündigungsfrist. Also denkt daran, eure Kündigung früh genug loszuschicken, damit ihr nicht in die Bedrängnis kommt, eine teure Doppelmiete zu zahlen, sofern ihr schon einen neuen Mietvertrag unterschrieben habt.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, falls ihr die neue Wohnung schon früher beziehen wollt, einen Nachmieter zu stellen. Allerdings wäre es vorteilhafter, wenn im Mietvertrag ein derartiger Satz enthalten ist, dass man eher aus dem Vertrag herauskommt, wenn man höchstens 3 Nachmieter stellt, ansonsten kann der Vermieter darauf bestehen, dass ihr die im Vertrag genannte Kündigungsfrist einhaltet und bis Ablauf weiter Miete zahlen müsst.
Aber der Mietvertrag ist nicht das einzige, was ihr rechtzeitig kündigen solltet, sondern auch:
- Wasser und Gas/Strom
- Telefonanschluss
In der Regel müssen alle Kündigungen schriftlich aber formlos eingereicht werden. Stets an die Kundennummer auf der Kündigung achten!
b) Übergabe alte Wohnung
Die Übergabe der alten Wohnung geschieht mit dem Vermieter bzw. Hausverwalter. Dies ist auch der Zeitpunkt, um den Vermieter an die Rückzahlung zu erinnern, vorausgesetzt die Wohnung wird ordnungsgemäß, d. h. im Status laut Mietvertrag übergeben. Dafür solltet ihr vor dem Termin mit dem Vermieter noch einmal durch die Wohnung gehen und darauf achten, dass die Wohnung leer und sauber ist. Im Detail solltet ihr auf folgendes achten:
- die Wohnung muss leer sein
- die Wohnung muss sauber sein
- die Fenster müssen verschlossen sein
- die Wasser- und Gashähne müssen zugedreht sein
- die Namensschilder von Tür und Briefkasten sind entfernt
- Post ist aus dem Briefkasten entfernt
- alle Schlüssel sind in vollständiger Anzahl vorhanden
Ist ein Treffen mit dem Vermieter nicht möglich, können die Schlüssel auch zugeschickt werden, aber nicht über eine dritte Person. Ist die Wohnung leer und sind die Schlüssel übergeben, ist die Wohnung offiziel übergeben.
Mit Hilfe des Wohnungsübergabeprotokolls soll der tatsächliche Zustand der Wohnung beim Auszug des Mieters festgehalten werden. Das hat den Vorteil, dass ihr als ehemalige Mieter nicht für Schäden verantwortlich gemacht werdet, die erst vom Nachmieter verursacht werden. Falls ein Vermieter kein Übergabeprotokoll aufsetzen will, besorgt euch möglichst einen glaubwürdigen, d. h. sachverständigen Zeugen, der euer Protokoll unterschreibt. Idealerweise macht ihr auch ein paar Fotos, um den Status der Wohnung vor Übergabe auch bildlich festzuhalten
Normalerweise zahlt man monatliche Abschläge für Neben- als auch Heizungskosten. Am Ende einer Heizperiode bzw. einem Kalenderjahr oder auch einem Auszug wird dann ab-gerechnet. Dem Vermieter steht eine 12-monatige Abrechnungsfrist zu. Kommt ein Ver-mieter der Abrechnung nach dieser Frist nicht nach, kann der Mieter ggf. sämtliche Vor-auszahlungen zurückfordern. Bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung solltet ihr sicherstellen, dass der Verbrauchs-zeitraum mit eurer Mietzeit übereinstimmt. Um das zu bestimmen, kann entweder zeitanteilig oder nach einer Gradtagszahlentabelle verfahren werden, die auf den unterschiedlichen Verbrauch pro Monat Rücksicht nimmt.
d) Kaution
Die Kaution dient der Abrechnung zwischen Mieter und Vermieter, falls das Mietobjekt nicht ordnungsgemäß hinterlassen wurde. Die Kaution wird am Anfang des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Sollten vom Mieter Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlt oder vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt sein, kann der Vermieter die Kaution oder Teile davon einbehalten, statt gegen den Mieter zu klagen. Sollte nichts zu beanstanden sein, ist die Kaution inklusive Zinsen zurückzuzahlen. Bei einer Bankbürgschaft muss der Vermieter die Bürgschaftsurkunden zurückgeben und den Kautionsbetrag freigeben.
II. UMZUG
a) Ummelden bzw. Anmelden
Wenn ihr in einer neuen Wohnung einzieht, habt ihr eine Menge um- und anzumelden. Im Einzelnen ist das:
Versorgungsbetriebe
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Energie:
Anschluss anmelden und Zählerstand angeben bzw. ablesen lassen
Energieversorgungsunternehmen: www.strom-magazin.de/anbieter.html
Musterbrief IS24
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Gas:
Anschluss anmelden und Zählerstand angeben bzw. ablesen lassen
Musterbrief IS24
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Wasser:
Auch der Wasserzähler sollte abgelesen werden, ob vom Vermieter oder einem örtlichen Versorger. Wasserversorger findet ihr beim Verband kommunaler Unternehmen e.V.:http://www.vku.de oder bei www.wasser.de
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Fernwärme:
Versorger über die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e.V.:http://www.agfw.de
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Müllbafuhr:
Wenn die Müllabfuhr nicht in den Nebenkosten geregelt ist, müssen Sie sich anmelden
Behörden:
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Einwohnermeldeamt: Je nach Bundesland müsst ihr euch innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt anmelden. Zum Anmelden Personalausweis, Reisepass und Ausweise von Kindern und den neuen Mietvertrag mitbringen. Formulare gibt es beim Amt
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Finanzamt: Wenn ihr innerhalb eines Ortes umzieht, erfährt das Finanzamt automatisch von eurer neuen Adresse. Wenn ihr in eine neue Stadt zieht, solltet ihr euch schriftlich beim Finanzamt melden unter Angabe eurer Steuernummer
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Arbeitsamt:
Falls ihr Bezüge vom Arbeitsamt bezieht, teilt schriftlich eure Adressänderung mit
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Auto: Nach dem Umzug müsst ihr euren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ändern lassen. Dazu braucht ihr die Anmeldebestätigung des Einwohnermel-deamtes, euren Personalausweis, den KFZ Schein und KFZ Brief
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GEZ:
Nach dem Umzug möchte auch die GEZ wissen, dass ihr umgezogen seid
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BaFöG: Nach dem Ummelden, stets die Studentenwerke informieren, denn es ist schon vorgekommen, dass zu späte Benachrichtigung nachgehalten wird
Banken:
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Konten und Sparbücher:
Beim Umzug vion einer Bank zur anderen bietet sich der Umzugsservice der Bank an. Lastschriften, Daueraufträge etc. müssen geändert werden
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Bausparkasse:
Vertragspartner von Bausparverträgen neue Adresse und Bankverbindung mitteilen
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Kreditkarteninstitute: Falls eure Kreditkarte nicht über die Bank läuft, müsst ihr den Kreditkartenunternehmen
Post und Telefon:
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Nachsendeservice Deutsche Post:
mit dem Nachsendeservice der Deutschen Post könnt ihr eure Briefe und auf Wunsch auch Pakete für sechs oder zwölf Monate an die neue Adresse weiterleiten lassen. Den Nachsendeantrag füllt ihr bei einer Postfiliale oder im auch online aus (eFiliale)
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Postfach: bei Ortswechsel altes Postfach abmelden und am neuen Ort neues Postfach anmelden. Der Nachsendeantrag leitet euch Briefe und Pakete aber übergangsweise auch an das neue Postfach weiter
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Kabelfernsehen:
wenn ihr privat Kabelfernsehen beantragt habt und die Kosten nicht in den Nebenkosten fest integriert sind, müsst ihr Kabelfernsehen beim Dienstleister abmelden
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Telefon: euren Telefonanschluss müsst ihr ein paar Monate vor Auszug kündigen, da normalerweise Kündigungsfristen bestehen. Ebenso solltet ihr rechtzeitig in der neuen Wohnung Telefon beantragen, damit ihr nicht zu lange ü-ber das teure Handy telefonieren müsst. Mittlerweile bieten die Handyprovider jedoch interessante Alternativen für Festnetzanschlüsse an:
O2 Genion
Base
Versicherungen:
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Hausratversicherung bei Anzeige des Wohnungswechsels (mit Anschrift und Wohnfläche der neuen Wohnung) spätestens beim Umzug besteht ein Versicherungsschutz bis zu zwei Monate für beide Wohnungen gewährleistet. Durch Angabe eines neuen Ortes und evtl. neuen Wohnungsfläche verändert sich mögli-cherweise der Versicherungsbeitrag durch Einstufung in einem unterschiedlichen Tarif
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Bausparkasse:
Vertragspartner von Bausparverträgen neue Adresse und Bankverbindung mitteilen
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Kreditkarteninstitute:
Falls eure Kreditkarte nicht über die Bank läuft, müsst ihr den Kreditkar-tenunternehmen
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Krankenversicherung
Nach eurem Umzug müsst ihr der Krankenversicherung eure neue Adresse mitteilen, da ihr auch eine neue Versicherungskarte bekommen müsst, wo eure neue Adresse verzeichnet ist.
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KFZ-Versicherung Falls ihr einen Ortwechsel vornehmt, braucht ihr eine neue Versicherungsdoppelkarte, da das Auto neu zugelassen werden muss. Ansonsten reicht eine Mitteilung der neuen Adresse
Sonstiger Wechsel von Dienstleistern:
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Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
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Kindergarten und Schule
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Tageszeitungen und Zeitschriften
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Deutsche Bahn
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Online Dienste, Provider
b) Umzug
1) Umzugswagen
Ihr könnt euch beim Allgemeinen Studierendenausschuss erkundigen, der je nach Hoch-schule günstige Möbeltransporter vermietet. Des Weiteren könnt ihr euch auch an Speditionen wenden, die gelegentlich leere Frachträume günstig anbieten oder an Vermietungen:
Hilfe von Freunden und wäre die dritte Möglichkeit je mehr, desto besser, schonender und schneller die Abwicklung. Einer deiner Freunde sollte sich in Sachen Umzug allerdings besser auskennen, z. B. für die Reihenfolge der LKW-Beladung sowie die Sicherheit beim Transport. Sorgt dafür, dass alles Notwendige vor Ort ist, z. B. Sackkarren und Tragegurte, Packmaterialien. Meistens kann man so etwas bei einem Spediteur ausleihen. http://www.kartonfritze.de/ http://www.umzugs-netz.de/
3) Packen
Nutzt euren Umzug für eine Ausmistung eures Krims-Krams. Alles, was ihr seit Jahren nicht mehr benutzt habt…schmeißt es einfach weg, ihr werdet es vermutlich nie wieder benutzen. Dadurch habt ihr mehr Platz in der neuen Wohnung und der LKW muss vielleicht nur einmal fahren.
Kartons und Verpacken
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Dann solltet ihr euch geeignete Umzugskartons organisieren, z. B. im Baumarkt. Ge-legentlich gibt es auch Anbieter die gebrauchte Kartons anbieten und nach dem Umzug gegen geringeren Betrag zurücknehmen
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Beim Packen der Kartons solltet ihr dafür sorgen, dass sie nicht zu schwer werden. Schwere Gegenstände, wie z. B. Bücher sollten im unteren Teil des Kartons gelegt werden und auf mehrere Kartons verteilt werden. Bücher könnt ihr auch hochkant an die Ränder stellen und die Mitte mit leicht zerbrechlichen Gegenständen füllen, so dass die Bücher eine Art Schutz darstellen.
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Nicht vertun beim Verpacken von CD´s und Schallplatten. Was leicht aussieht, kann zu einer tonnenschweren Last werden
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Achtet darauf, dass ein Kartons so schwer sein sollte, dass er von einer Person getragen werden kann.
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Zerbrechliche Güter, wie Glas oder Porzellan immer sorgfältig verpacken und am besten einwickeln in Zeitungspapier (ist die günstigste Variante). Danach den Karton mit „Vorsicht zerbrechlich“ kennzeichnen
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Die gepackten Kartons solltet ihr beschriften dem jeweiligen Inhalt, damit das Suchen beim Einzug nicht so lange dauert
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Besondere Vorsicht ist geboten bei Gegenständen, die leicht entflammbar sind oder auslaufen könnten. Den Deckel oder Verschluss von Dosen, Tuben und Behältern am besten mit Tesafilm zukleben.
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Alle Gegenstände, die bis kurz vor dem Umzug noch benutzt werden, sollten separat ganz zum Schluss sorgfältig und gut verpackt werden.
4) Umzugsprofis
Natürlich spart ihr Zeit und Nerven, wenn ihr euren Umzug von einem Fachmann durch-führen lasst. Holt euch dafür aber mehrere Angebote von Umzugsunternehmen ein und macht einen genauen Preis-Leistungsvergleich. Die Preisunterschiede sind immens, da lohnt sich ein Vergleich.
Es gibt z. B. den Komfortumzug, bei dem die Spedition einpackt, die Ladung zur Wohnung fährt und wieder auspackt. Oder ihr leiht eich einen LKW und organisiert alles al-lein. Dazwischen gibt es auch noch einige Möglichkeiten, z. B. dass ihr selbst einpackt, die Fachmänner bringen die Sachen an den gewünschten Ort und packen sie aus. Zusätzlich stehen Monteure für den Küchenaufbau zur Verfügung usw. All das kostet natürlich. Die Umzugsunternehmen sind in der Regel bei Schäden mit ca. 600 €/m3 Ladung während des Transports versichert, allerdings nur, wenn keine Freunde und Bekannte beim Umzug mitmischen. Nennen Sie dem Spediteur vor dem Umzug den realen Wert ihrer Einrichtungsgegenstände, um im Ernstfall den Schaden ermitteln zu können. Ebenso tragt ihr die Verantwortung, wenn ihr Kartons falsch verpackt, der Inhalt hin und her rutscht und anschließend defekt ist. Am sichersten ist es, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen.
c) Steuerliche Gesichtspunkte
Ist euer Umzug beruflich bedingt, könnt ihr die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Inwiefern es sich um Werbungskosten im Einzelnen handelt und nicht Kosten der Lebensführung (die nicht absetzbar sind), bestimmt das Finanzamt anhand der Rechnun-gen und Quittungen. Beruflich veranlasst ist ein Umzug, wenn die Enfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt wird bzw. wenn der Umzug in betrieblichem Interesse des Arbeitgebers ist. Für die steuerliche Abzugsmöglichkeit genügt bereits ein Umziehen innerhalb eines Ortes auch ohne Arbeitsplatzwechsel. Eine doppelte Haushaltsführung ist außerdem ab Arbeitsbeginn absetzbar solange noch nicht umgezogen wird. Gleiches gilt für ein begründetes Aufgeben oder Beziehen einer Zweitwohnung.
Zu den absetzbaren Umzugskosten zählen Beförderungskosten zum Transport der Um-zugsgüter innerhalb Deutschlands als auch Reisekosten aller Personnen, die zum gemein-samen Haushalt zählen sowie Tagegeld vom Tag des Einladens bis zum Ausladen (max 4 Tage). Dazu kommen das Geld für eine notwendige Übernachtung und die Reisekosten für eine Wohnungsbesichtigung (maximal zwei Reisen einer Person oder eine Reise für zwei Personen in der jeweils billigsten Preisklasse). Miete für die alte Wohnung ist dann steuerlich absetzbar, wenn trotz der neuen Wohnung noch für die alte Wohnung Miete gezahlt werden muss, da Kündigungsfristen nicht eingehalten werden können. Auch absetzbar ist die Miete der neuen Wohnung, wenn sie noch nicht bewohnt werden kann.
Alle anderen durch den beruflich bedingten Umzug als Kosten entstehen, sollten auf ihre Absetzbarkeit hin untersucht und beim Finanzamt eingereicht werden.
III. EINZUG
Mietvertrag
Unterschreibt nicht blind den neuen Mietvertrag und lest auch das „Kleingedruckte“. Man unterscheidet unbefristete und befristete Mietverträge.
Hinzu kommt die Festlegung einer Kaution und ggf. auch eine Maklerprovision, die euch noch mal gewaltig das Geld aus der Tasche ziehen kann.
Es kann vorkommen, dass euer Vermieter eine Mietbürgschaft von euch verlangt, da be-kannt ist, dass Studenten gelegentlich in Geldnot sind. Eure Eltern können im Regelfall in einem formlosen Schreiben eine Mietbürgschaft übernehmen. Falls ihr dennoch Probleme bekommen solltet, könnt ihr euch jederzeit an die Rechtsberatung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Hochschule (AStA) wenden: