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KrankenversicherungStudierende, die bei einem in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Familienmitglied (Vater, Mutter, evtl. Ehegatte) mitversichert sind, zahlen keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist jedoch maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich. Über 25 müsst ihr euch studentisch krankenversichern, über 30 könnt ihr euch freiwillig krankenversichern. RATGEBER ZU KRANKENVERSICHERUNGEN
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