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Zentralismus
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Zentralismus
Zentralismus bezeichnet eine Herrschaftsform, bei der die Entscheidungsbefugnis über die
Ressourcenverwendung einer Gemeinschaft bei einer oder wenigen Personen liegen. Für die untergeordneten Einheiten besteht kein formelles Recht der Einflussnahme auf Entscheidungen der Führungsebene. Auch dann nicht, wenn diese Entscheidungen ausschließlich ihren rechtlichen oder geografischen Verantwortungsbereich betreffen.
Zentralismus wird von geografischen Gemeinschaften als
Einheitsstaat bezeichnet, bei Kapitalgemeinschaften als
Konzern. Auch viele
Religionsgemeinschaften und andere
Interessenverbände sind zentralistisch organisiert.