Waffenstillstand
Ein Waffenstillstand ist ein vorläufiges Niederlegen der Waffen im Krieg und meistens als Vorstufe zum Frieden geplant.Im Gegensatz zur Waffenruhe, einer kurzfristigen Einstellung von Kampfhandlungen zu einem bestimmten Zweck (z.B. Bergung von Verwundeten), ist ein Waffenstillstand auf längere bestimmte Zeit angelegt und beinhaltet oft genaue Festlegungen von Bedingungen und ggf. einer Demarkationslinie.
Ein Waffenstillstand wird von den Kriegsparteien vereinbart und verbietet beiden Parteien mit sofortiger Wirkung anzugreifen (Waffenstillstandsvertrag). In der Haager Landkriegsordnung von 1907 wird der Waffenstillstand rechtlich definiert.
Es ist trotzdem nicht vergleichbar mit einem Friedensvertrag, der für gewöhnlich im Anschluss an einen Waffenstillstand über Monate oder Jahre ausgehandelt werden kann. Der Kriegszustand bleibt bis zum Abschluss eines Friedensvertrags aufrechterhalten.
Zum islamrechtlichen Verständnis von Waffenstillstand siehe Hudna. Der Islam lässt nur einen Waffenstillstand mit Nichtmuslimen zu, aber keinen Friedensvertrag. Allerdings kann man den Waffenstillstand verlängern, wenn dies notwendig ist.Universität Tübingen: [http://www.uni-tuebingen.de/uni/ogg/html/kollegiaten/goeller_projects.htm Arbeitstitel: Jihad, Waffenstillstand oder Frieden mit Israel?]
Berühmte Waffenstillstände und Waffenstillstandsverträge
Geheimkonvention von Klein-Schnellendorf
Waffenstillstand von Rostock
Vertrag von Malmö
Waffenstillstand von 1344 (Muhammad VII. (Granada))
Waffenstillstand in der Krisenregion Darfur (Darfur)
Waffenstillstand zwischen Rumänien und den Mittelmächten (in Foc?ani)
Konvention von Tauroggen
Waffenstillstand von Kötzschenbroda (Kötzschenbroda)
Waffenstillstand von Villa Giusti
Waffenstillstand von Pljussa
Waffenstillstand von Compiègne
Waffenstillstand von Steier (25. Dezember 1800)
Waffenstillstand_zwischen_Indien_und_Pakistan 1949
Waffenstillstand_in_Korea 1953

