Sicherheitsgurt
Ein Sicherheitsgurt ist ein Rückhaltesystem in Automobilen, Flugzeugen oder anderen Verkehrsmitteln.
Die Fahrzeuginsassen werden dabei im Falle von durch Unfallsituationen hervorgerufenen Fahrzeugverzögerungen von stabilen, mit der Karosserie verbundenen Gurten gehalten und können somit nicht durch das Fahrzeug oder gar heraus geschleudert werden. Der Sicherheitsbonus der Knautschzone kommt so auch den Insassen zugute. Zudem dehnen sich die Gurte bei einem Aufprall, um die Verzögerungswerte abzubauen. Moderne Gurtsysteme verfügen zusätzlich über Gurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer.
Typen
Je nach Anzahl der Punkte, an denen der Insasse mit der Karosserie verbunden ist, teilt man die Gurte in Zwei-Punkt- bis Sechs-Punkt-Gurte ein:
Zweipunktgurt
Der bekannteste Gebrauch ist seit den 1930er Jahren die Anwendung als Beckengurt in Flugzeugen. In seltenen Ausnahmefällen in Verbindung mit einem 3-Punkt-Gurt auch Schulter-Beckengurt. Als Schultergurt wurde er früher auch in Autos eingebaut. Ein Zweipunkt-Beckengurt befand sich bislang bei vielen Pkw in der Mitte des Fonds.
Dreipunktgurt
Ein Dreipunktgurt bindet den Insassen an drei Punkten an die Fahrzeugkarosserie an. Der erste Punkt befindet sich meist im unteren Bereich der B-Säule. Hier befindet sich der Endbeschlag oder seltener ein Endbeschlagstraffer. Zweiter Punkt ist das Gurtschloß oder ein Schloßstraffer. Der Dreipunktgurt wird über eine Schloßzunge an das Schloß angebunden. Dieser zweite Befestigungspunkt befindet sich meist am Fahrzeugsitz. Dritter Anbindungspunkt ist der obere Teile der B-Säule. Hier befindet sich entweder ein Gurtaufroller mit integriertem Höhenversteller (eher selten) oder ein Umlenker (meist in einem Höhenversteller integriert). Der Gurtaufroller oder Gurtstraffer befindet sich im letzteren Fall meist im unteren Teil der B-Säule. Der Dreipunktgurt wurde entwickelt vom schwedischen Ingenieur Nils Bohlin.
Vierpunktgurt
Dieser, in der Regel als Hosenträgergurt realisiert, hat in der Praxis den Nachteil, dass bei einem Unfall der Beckengurt nach oben gezogen wird und man dadurch unter dem Gurt durchrutschen kann.
Dies wird bei Fünf- und Sechspunktgurten durch einen bzw. zwei Schrittgurte verhindert. Bekannteste Anwendung dafür sind Kindersitze. Jedoch schränken Mehrpunktgurte mit steigender Befestigungspunktzahl die Bewegungsfreiheit immer weiter ein.
Technik
Bei Gurten mit einem Aufrollmechanismus muss derselbe bei einem Unfall automatisch und zuverlässig blockieren. Ein immer Verwendung findendes Prinzip ist die Blockierung beim Überschreiten einer bestimmten Entrollbeschleunigung. Üblicherweise hat dabei die Gurtrolle außen einen Zahnkranz, der sich in einem nach innen gerichteten Zahnkranz mit größerem Durchmesser frei dreht. Die Rolle wird mit Federkraft in der Mittellage gehalten und beim Reißen am Gurt von diesem gegen den äußeren Zahnkranz gedrückt und damit blockiert.
Zusätzlich gibt es meist noch einen weiteren Mechanismus, der eine Metallkugel enthält und auf der Schwerkraft und dem Prinzip der Trägheit beruht. Bei starker Schräglage des Fahrzeugs oder großen Beschleunigungen wird die Kugel aus der Ruhelage in einer Mulde getrieben, um über einen Hebelmechanismus die Blockierung auszulösen.
Zum Anlegen des Sicherheitsgurtes, auch Anschnallen genannt, wird das hierfür vorgesehene Endstück des Gurtes meist in ein Gurtschloss eingeführt und rastet dort ein.
Sicherheitsgurte im Straßenverkehr
Um eine zu starke Einschränkung des Bewegungsspielraums zu vermeiden und für die Bequemlichkeit werden in Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr vorgesehen sind, Dreipunktgurte verwendet, bei Fahrzeugen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen wie etwa Rennfahrzeugen werden Fünf- oder Sechspunktgurte eingesetzt.
Geschichte
Ursprung
Louis_Renault hat dem Automobilbau einige Errungenschaften beschert, gerade auch was den Aspekt der Sicherheit anbelangt. Im Jahr 1903 erfand Renault einen Fünfpunkt-Sicherheitsgurt, der dann von der Firma Volvo zum Dreipunkt-Sicherheitsgurt weiterentwickelt wurde. Bereits 1948 war der Tucker Torpedo mit Gurten ausgerüstet gewesen. Ursprünglich waren es Zweipunktgurte, die jeweils von der B-Säule über die Schulter schräg nach unten zum Kardantunnel führten. Es bestand aber die Gefahr, darunter durchzurutschen.
Erstmals wurden 1957 Beckengurte (unter Bezeichnung "Gurt zum Anschnallen, Flugzeugbauart") als Sonderausstattung in Serienfahrzeugen von Porsche und Mercedes-Benz eingebaut. Der erste Wagen, der einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt als Serienausstattung hatte, war der Volvo_544 1959. Diese Erfindung wurde 1985 vom Deutschen_Patentamt als eine der acht Erfindungen ausgewählt, die der Menschheit in den letzten 100 Jahren den größten Nutzen brachten.
In den 1960er-Jahren war die Tochtergesellschaft der Licht und Leuchten KG, die Firma Karl-Heinz Kubald aus Poggenhagen der größte und bekannteste Hersteller von Autosicherheitsgurten in der Bundesrepublik_Deutschland.
Bereits 1974 wurde von der Firma MAN Nutzfahrzeuge im Lkw ein Sicherheitsgurt für den Fahrer als Option angeboten.
Die heutigen Gurte sind wesentlich komfortabler, sie sind auf die jeweilige Schulterhöhe einstellbar sowie aufrollbar. Im Falle des Ansprechens der Gurte wird ein Aufrollautomat aktiv, so dass die Gurte freie Beweglichkeit der Insassen ermöglichen.
Einführung in den 70er Jahren
Die Einführung der Gurtpflicht in Deutschland 1976 war von großem Widerstand vieler Autofahrer begleitet. Zum einen empfanden viele den Gurt als unbequem. Außerdem löste die Vorstellung, bei einem Fahrzeugbrand oder unter Wasser das Fahrzeug wegen des Gurtes nicht verlassen zu können, Angst aus.
Die Verletzungsstatistik bewies schnell, dass der Nutzen die Nachteile des Gurtes bei weitem überwiegt. Die Kritiker sind daher weitgehend verstummt.
Inzwischen liefert der Airbag ein weiteres Argument für die Gurtpflicht: Seinen höchstmöglichen Schutz bietet er nur, wenn sich der Insasse im ausreichenden Abstand dazu befindet. Befindet sich der Fahrer bereits in der Entfaltungszone, ist er durch den Airbag, der sich mit bis zu 300 km/h entfaltet, zusätzlich gefährdet.
Gurtpflicht (für Hersteller)
Für PKW ist der Einbau von Sicherheitsgurten in Deutschland seit 1970 auf Vordersitzen, seit 1979 auf Rücksitzen (Lkw seit 1992, Reisebusse seit 1999), in Österreich seit 1976 vorne und seit 1984 hinten vorgeschrieben. Auch in der Schweiz ist er ähnlich lang vorgeschrieben.
Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein; der hinten in der Mitte übliche Beckengurt entfällt. Ausnahmen bestehen für Wohnmobile über 2,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge vor Baujahr 1970 besteht allerdings nicht.
Einführung der Einbaupflicht für Sicherheitsgurte in Neuwagen:
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Anlegequoten und mögliche Konsequenzen
*In Deutschland lagen die Anlegequoten von erwachsenen Pkw-Insassen im Jahre 2004 bei 94 % auf den Vordersitzen und bei 90 % auf den Rücksitzen. Die Gesamtsicherungsquoten von Fahrern mit Lkw im Güterkraftverkehr lag im Jahre 2004 bei 57 %. Dabei nimmt mit der Größe und Schwere der Fahrzeuge die Quote ab. Die Gesamtsicherungsquote bei Kindern lag im Jahre 2004 bei 98 % wobei die kindgerechte Sicherung jedoch nur 74 % beträgt.
*In Österreich wird zwar das Nichtanschnallen kaum geahndet, was aber nicht heißt, dass man im Falle eines Unfalls nicht dafür zu haften hätte.
*In der Schweiz lag die Anlegequote von Personenwagenlenkern im Jahre 2001 bei 78 %. Die Anlegequote von Rücksitzpassagieren in Personenwagen lag im selben Jahr bei 32 %.
Einführung eines Verwarnungs-/Bußgeldes bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes:
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Verwandte Themen
* Passive Sicherheitseinrichtungen, die den Gurt ergänzen, sind Themenliste_Fahrzeugtechnik
Klettergurt, Brustgurt, Sitzgurt, Bandschlinge
Weblinks
• spiegel.de Lebensretter aus haarfeinen Fäden
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