Kommissarische Reichsregierung
Als Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder Exilregierung des Deutschen Reiches bezeichnen sich Gruppen, die behaupten, das Deutsche_Reich bestehe fort (und zwar nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland) und werde durch sie vertreten. Dahinter stecken teils rechtsextreme, teils betrügerische Absichten http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/landesamt-fuer-verfassungsschutz/publikationen/pdf-bibliothek/vsb2006-nur-text-pdf,property=source.pdf Verfassungsschutzbericht Hamburg 2006, siehe Seite 177: Von den diversen in Deutschland existenten Reichsgruppierungen mit ihren jeweiligen ?Reichsregierungen? und sonstigen ?Reichseinrichtungen? sind nicht alle als rechtsextremistisch einzustufen. Einige verfolgen vorrangig finanzielle Ziele und versuchen, ihre Daseinsberechtigung durch die Ausstellung entsprechender Reichspapiere (Personenausweise, Führerscheine, Dienstausweise für Beamte im Staatsdienst, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Reichsgewerbescheine) zu legitimieren.Die ?Kommissarischen Reichsregierungen? behaupten, dass zwar das Deutsche_Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Allein das Deutsche Reich bestehe in rechtsgültiger Weise fort und habe eine Regierung in Form einer ?Kommissarischen Reichsregierung?, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland ausführe. In der Regel liegen diesen ?Reichsregierungen? diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.
Argumentation
Eine der wichtigsten Argumentationsgrundlagen dieser Gruppierungen ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.) ? wohlgemerkt vor der Deutschen_Wiedervereinigung_(1990) ?, in der es in erster Linie um die Frage der Rechtmäßigkeit des so genannten Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik (Westdeutschland) und der DDR ging. Im Rahmen dieser Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht auch dar, welche völkerrechtlichen Probleme sich nach Ende des Zweiten_Weltkrieges durch die Teilung Deutschlands hinsichtlich des deutschen Staates (?als Ganzes?) aufgetan hatten. Die für die ?Reichsregierungen? wichtigsten Sätze des Urteils lauten dabei:
:?Das Grundgesetz ? nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! ? geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. [?] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates ? StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ?Rechtsnachfolger? des Deutschen Reiches [?].?
Die diversen ?Reichsregierungen? sehen sich nun als die laut BVerfG fehlenden Organe an und behaupten, durch ihre Existenz das Deutsche Reich auf der Grundlage der ihrer Meinung nach noch gültigen Weimarer Verfassung wieder handlungsfähig gemacht zu haben. Zudem stützen sie sich auf die Aussage, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Daher, so die ?Reichsregierungen?, habe sie auch keinerlei Befugnisse, für das Deutsche Reich zu handeln. Bemerkenswert ist, dass der letzte Satz der oben zitierten Passage allerdings noch etwas weitergeht und daher vollständig lautet:
:?Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ?Rechtsnachfolger? des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ?Deutsches Reich?, ? in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ?teilidentisch?, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.?http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv036001.html BVerfGE 36, 1 ? Grundlagenvertrag ? Abs. 78-79 [?] Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt ?verankert? (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für ?Deutschland als Ganzes? tragen ? auch ? die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
[?] Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ?Deutschland? (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ?Deutschland? (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ?Geltungsbereich des Grundgesetzes? (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 [158]). Deshalb war z. B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 [354]).
Siehe auch Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
Geschichte
Ursprünglich gab es nur eine, die Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches, die von Wolfgang Ebel (*5. Januar 1939 in Berlin), einem Westberliner, der bis zum ?Reichsbahnerstreik? 1980 bei der Reichsbahn als Fahrdienstleiter in Berlin-Halensee arbeitete, 1985 gegründet wurde. Diese Gründung erfolgte angeblich im Auftrag des Alliierten Oberkommandos; Ebel bezeichnet sich selbst als ?Reichskanzler des Staates Deutsches Reich?. Im Laufe der Zeit zerstritten sich einzelne Mitglieder mit dieser angeblichen Regierung und gründeten eigene KRRs. Die Zahl dieser ?Reichsregierungen? lässt sich zwischenzeitlich nicht mehr näher feststellen, da nicht alle Gruppen, die als solche zu fungieren vorgeben, sich auch so bezeichnen. So gibt es eine Exilregierung, eine Deutsches Reich AG im Bundesstaat Nevada, USA, einen Zentralrat und diverse Einzelkämpfer.
Eine Zeit lang gab es sogar einen ?Kommissarischen Reichstagspräsidenten?, diverse ?Reichsminister?, einen ?Reichstag?, ?Landesregierungen? und einige ?Behörden?. Es existieren sogar ?Reichsgerichte?, die (selbstverständlich folgenlose) Urteile aussprechen.
Die derzeit aktivste Gruppierung unter den diversen ?Reichsregierungen? dürfte die Exilregierung Deutsches Reich sein, die im Vergleich zu den anderen Gruppierungen am eindeutigsten mit rechtsextremem Gedankengut kokettiert. Dies umfasst die Ablehnung der Rolle der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg (demzufolge leitet man die eigene Legitimierung nicht mehr vom Alliierten Oberkommando ab), die Ablehnung der in der Verfassung der Weimarer Republik verankerten schwarz-rot-goldenen Flagge und anderer zeitgenössischer Staatssymbole, die zumindest zeitweilige Forderung nach Wiedererrichtung der deutschen Grenzen von 1914 und Nichtanerkennung des Versailler Vertrages. Die ?Exilregierung? wird von den Verfassungsschutzämtern der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beobachtet.
Aktivitäten
Eine Haupttätigkeit der KRRs besteht darin, allerlei ?offizielle? Papiere gegen Gebühr auszugeben, wie etwa ?Reichsführerscheine?, ?Reichsbaugenehmigungen? oder ?Reichsgewerbescheine?, vor allem aber ?Reichspersonalausweise? (zum Teil auch als ?Reichspässe? bezeichnet).[http://www.stern.de/tv/sterntv/583600.html?nv=stv_pd SternTV: Geschichts-Schwindel ? Dubiose Geschäfte mit dem Deutschen Reich] Dabei handelt es sich jedoch um einen reinen Phantasiepass.
Entsprechend wird dann versucht, die KFZ-Steuer zu hinterziehen mit der Begründung, die Bundesrepublik wäre nicht berechtigt, eine Steuer zu erheben. Eine folgende Vorladung vor Gericht wird verweigert z. B. mit dem jeglicher gesetzlichen und juristischen Grundlage entbehrenden Hinweis, das Grundgesetz wäre vom US-Außenminister (durch eigenmächtige Streichung eines Artikels) außer Kraft gesetzt worden und jeder Deutsche wäre nur noch Bürger des Deutschen Reiches und nicht der Bundesrepublik Deutschland. In dem konkreten Fall hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, es wurde die Fahrerlaubnis entzogen.[http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0510020060004136+B Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Ärztliche Begutachtung der Fahreignung nach Äußerungen über ?Erlöschen? der Bundesrepublik und fehlende Legitimation bundesdeutscher Behörden]. Der Antragsteller behauptet, er sei Bürger des Deutschen Reichs; als solcher unterstehe er nicht den Behörden und Gerichten der ?erloschenen BRD?. Die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat und dürfe daher gegen ihn keine behördlichen Maßnahmen ergreifen. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes und damit auch die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze seien seit 1990 ?außer Kraft gesetzt?. Dies habe eine von den USA eingesetzte ?Kommissarische Reichsregierung des Deutschen Reiches? allen Kommunen in einem Dienstschreiben auch mitgeteilt.
Auf Vorladung bei Gericht weiter dann wie folgt: Der Antragsteller teilte dem Amtsgericht daraufhin mit Schreiben vom 4. Juli 2005 mit, die Ladung sei nichtig. Er genieße ?Exterritorialität gegenüber der gesamten Rechtsordnung der BRD?. Kein Gericht der ?erloschenen BRD? sei für ihn zuständig. Das Grundgesetz sei von US-Außenminister Baker außer Kraft gesetzt worden. Seither sei jeder Deutsche ?unstrittig? Staatsbürger des Deutschen Reiches und damit kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anhängerschaft der KRRs befindet sich vorwiegend im Umfeld der Verschwörungstheorien und teilweise der rechtsextremen Szene, so ist die selbsternannte Außenministerin der ursprünglichen KRR-Gruppierung Ingrid Schlotterbeck Verlegerin der sich mit parawissenschaftlichen Thematiken beschäftigenden rechtslastigen Zeitschrift Magazin 2000plus. Der tatsächliche Einfluss der Gruppierungen im rechtsextremen Milieu wird jedoch im Verfassungschutzbericht 2005 des Landes Niedersachsen als gering eingestuft.
Weblinks
• Regierungen für das "Deutsche Reich" Innenministerium NRW
• Die ?KRR?-FAQ ? Überblick über die KRR-Szene, Argumenten der ?Reichsregierungen?
*• Die ?KRR?-FAQ ? Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland
• Friedensvertrag.info ? Webpräsenz der so genannten Exilregierung Deutsches Reich
• Die Reichsminister drohen mit dem Tod ? Artikel aus der taz vom 15.08.2000

