Islam
Der Islam () wurde um Koran) diktierte, deren Verkündigung Mohammed den Rest seines Lebens beschäftigen sollte. Mohammeds Offenbarungen wurden unter der Regierung Uthman ibn Affans, des dritten Kalifen, gesammelt und kanonisiert. Diese Sammlung der Offenbarungen Mohammeds ist es, was man heute unter Koran versteht. Die von Mohammed verkündete Botschaft eines kompromisslosen Monotheismus fand im polytheistischen Mekka jener Zeit wenige Anhänger, und die junge muslimische Gemeinde sah sich unter dem Druck ihrer Gegner gezwungen, Mekka zu verlassen. Die Übersiedlung (hidschra) in das nördlich gelegene Yathrib (Medina) brachte Mohammed mit den dort siedelnden jüdischen Stämmen in Kontakt, die er allerdings nicht von seinem göttlichen Auftrag zu überzeugen vermochte und die später unter seinem Oberbefehl vertrieben (Banu Qainuqa und die Banu Nadir) oder ausgelöscht wurden (Banu Quraiza; die Männer wurden umgebracht, die Frauen und Kinder kamen in die Sklaverei). Ihre Weigerung, ihn als eigenen Propheten anzuerkennen, ließ in Mohammed die Vorstellung reifen, dass Juden und Christen vom rechten Weg des einen Gottes abgewichen waren und ihre Offenbarungen verfälscht seien. Daraus scheint sich für ihn ergeben zu haben, dass er nicht lediglich die Offenbarung der bereits existierenden monotheistischen Religionen fortführte, sondern dass es vielmehr seine Aufgabe sei, den ursprünglichen abrahamitischen Monotheismus wiederzuerrichten. Diesen Beschluss verkündete er anlässlich der Abschiedswallfahrt kurz vor seinem Tode. Der Islam als eigenständige Religion war damit geboren. Sichtbares Zeichen dieses Wandels war es, dass die Gebetsrichtung schon kurze Zeit nach der Hedschra geändert wurde: von Jerusalem, der Stätte des judaeo-christlichen Monotheismus hin nach Mekka, dem Ort der Kaaba, dem "Hause Gottes" (??? ????). Das Jahr, in dem die Hedschra stattfand, wurde durch Beschluss des zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab als erstes Jahr der islamischen_Zeitrechnung festgelegt.
Grundlagen des Islam
Die fünf Säulen
Die Grundsätze des Islam, die fünf Säulen, die zu erfüllen jeder Muslim verpflichtet ist, sind:
*Das Glaubensbekenntnis Schahada (): Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer (dem einzigen) Gott und Mohammed ist der Gesandte Gottes. (s. o.) Die Ali ibn Abi Talib.
Im Sufismus (islamische Mystik) wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt bzw. Es gibt nichts. Es gibt nur den Einen (die Einheit, tauhid).
Das Aussprechen der Schahada in ehrlicher Absicht (niya) reicht aus, um Muslim zu werden. Sie ist auch das Erste, was einem Neugeborenen ins Ohr geflüstert wird, und der letzte Gruß an einen Sterbenden.
*Das Gebet Sal?t () ist religiöse Pflicht.
Es wird zu festgelegten Zeiten verrichtet, zu denen der Muezzin ruft: in der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, abends und nach Einbruch der Nacht.
Zuvor erfolgt die rituelle Reinigung (arabisch: wudu
*Die Almosensteuer Zak?t ().
Die Erträge werden für Bedürftige, Kranke, Befreiung Gefangener, den Dschihad oder zum Aufbau religiöser Schulen verwendet. Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5 ? 10 % ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen). Zakat stellt eine der drei nach islamischem Recht erlaubten Steuerformen dar; die anderen beiden sind die Grundsteuer (Charadsch) und die Kopfsteuer (Dschizya), die von Nichtmuslimen in islamischen Gesellschaften als Gegenleistung für ihre Duldung (siehe: Dhimmi) verlangt wird. Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Pflicht des Muslims und kann somit nur Muslimen zu Gute kommen.
*Das Fasten Saum ().
Im Monat Ramad?n, der sich jedes Jahr im Vergleich zum gregorianischen_Kalender um 11 Tage verschiebt, wird von Beginn der Morgendämmerung ? wenn man einen ?weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden? kann (Sure 2, Vers 187) ? bis zum vollendeten Sonnenuntergang gefastet, nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und Enthaltsamkeit im Verhalten geübt.
Das Fasten wird nicht aus gesundheitlichen Gründen befolgt, sondern um Gottes Befehl während des Tages zu genügen. Insofern ist das oft praktizierte ausgiebige Fastenbrechen bei Nacht zwar nicht unbedingt ideal, verletzt jedoch auch nicht die religiöse Pflicht. Oft bricht man das Fasten mit einer Dattel und einem Glas Milch, wie dies der Prophet getan haben soll. Der Fastenmonat wird mit dem Fest des Fastenbrechens ('?d al-fitr) beendet.
*Die Pilgerfahrt Haddsch ().
Einmal in seinem Leben soll der Muslim die Pilgerfahrt nach Hadith), dessen Isnad allerdings als ?schwach? eingestuft ist. Demnach ist der Besitz von Reiseproviant und Reittier (arabisch: al-zâd wa-'l-râhila) die Grundvoraussetzung für die Erfüllung dieser rituellen Pflicht.
Glaubensgrundsätze
Im Islam gibt es sechs Glaubensartikel, nämlich den Glauben an:
*den einzigen Gott (arab. Allah)
*seine Engel
*seine Offenbarung (heilige Bücher: Thora, die Evangelien (jedoch halten Muslime die Version der Bibel an die Christen für verfälscht), den Koran etc.)
*seine Gesandten, die Propheten Gottes: darunter Adam, Abraham, Moses, Jesus und zuletzt Mohammed
*den Tag des jüngsten_Gerichts und das Leben nach dem Tod: Der Mensch werde eines Tages für seine Taten zur Verantwortung gezogen und mit dem Höllenfeuer bestraft bzw. mit dem Paradies belohnt
*die göttliche Vorsehung.
Erwähnt werden diese Glaubensartikel sowohl im Koran (z. B. Sure 4, Vers 136):
Auch in Hadithen, wie folgendem Ausspruch des Propheten, heißt es:
Der Islam ist eine ausgeprägt monotheistische Religion. Die christliche Vorstellung der Abbasiden vor allem in den Lehren der Mu'tazila und ihrer Gegner zu heftigen Auseinandersetzungen.
Neben der Eigenverantwortung steht die Verantwortung für andere: Jeder Muslim ist verpflichtet, zu ?gebieten, was recht ist? und zu ?verbieten, was verwerflich ist: Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar ) (mehrfach im Koran, z. B. in Sure 7, Vers 157).
Die Scharia
: Hauptartikel: Fatwas (religiöse Gutachten, Lehrentscheidung), die von Religionsgelehrten (Muftis) aufgrund der Interpretation von Koran und Sunna nach traditionellen Regeln (usul al-fiqh) getroffen werden.
Es gibt Fatwas aus allen Bereichen des Lebens. Ehe-, Kauf-, Vertrags- und Strafrecht, sowie die Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt (Siehe Dschihad) wird geregelt. Die Scharia darf aber nicht als kodifiziertes Recht verstanden werden, obwohl es auch Bemühungen zur Kodifizierungen gab. Wann immer deshalb von der ?Einführung der Scharia? als Rechtssystem gesprochen wird, handelt es sich nur um Teile der Scharia. (siehe Umsetzung_der_Scharia)
Die Scharia ist nach ihrem Selbstverständnis universal gültig und muss nach islamischem Verständnis weltweit durchgesetzt werden (siehe auch Karikaturenstreit). Bestimmte Regeln zur Glaubensausübung, wie Gebet und Wallfahrt, sind jedoch nur für Muslime gültig. Nur im Ehe- und Privatrecht sind Ausnahmen vorgesehen. Dafür hat die islamische Rechtsprechung ein besonderes Fremdenrecht und Recht für Minderheiten entwickelt. Am differenziertesten war wohl das osmanische Millet-System, welches in manchen Bereichen Autonomie für bestimmte Religionsgemeinschaften vorsah.
Ein Großteil der Scharia muss nach den Grundsatz al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar von allen Muslimen, auch mit Gewalt, durchgesetzt werden. Die klassische Scharia unterteilt sich in eine schiitische und vier sunnitische Rechtsschulen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie im Umfeld von mehrheitlich islamischen Gesellschaften entstanden. Die Diasporasituation von Muslimen fehlt in den klassischen Rechtsschulen und wird erst durch neuere Fatwas zunehmend berücksichtigt. Da es unter islamischen Rechtsgelehrten keinen allgemeinen Konsens gibt ist es nicht möglich von ?der Scharia? zu sprechen, da es keine einheitliche Scharia gibt. Kritik muss deshalb immer an konkreten Fatwas geübt werden.
Im Sufismus (islamische Mystik) hat die Scharia den Stellenwert der Basis für den Weg des Gottessuchenden. Weitere Stationen sind in der Reihenfolge: Tariqa (?der mystische Weg?), Haqiqa (?Wahrheit?) und Ma'rifa (?Erkenntnis?).
Richtungen
Sunniten
Der Islam ist in mehrere Richtungen gespalten. Die Sunniten bilden mit etwa 90 % die zahlenmäßig größte Gruppierung. Sie unterteilen sich wiederum in die sunnitischen Rechtsschulen der Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten. Die Wahhabiten genannte Richtung des Sunnitischen Islam ist keine Rechtsschule, aber stark an die der Hanbaliten angelehnt.
Die Rechtsschulen sind häufig geographisch verteilt (z. B. Hanafiten in der Türkei, Malikiten in Nordafrika).
Die Unterschiede zur zweitgrößten Glaubensrichtung, deren Anhänger als Schiiten bezeichnet werden, liegen in der Überzeugung, auf welche Grundlage sich die Herrschaft des obersten Führers (Kalif bei den Sunniten, Imam bei den Schiiten) gründet. Für die Sunniten ist der Kalif ein Führer, der von seinen Anhängern aufgrund seiner weltlichen, administrativen Fähigkeiten gewählt wird. Für die Schiiten kann der Imam hingegen nur ein rechtmäßiger Nachfolger Mohammeds sein und gleichzeitig auch Nachfolger Alis (des Schwiegersohns Mohammeds). Während der Kalif also nur ein weltlicher Verteidiger der Religionsgemeinschaft ist, stellt der Imam im Glauben der Schiiten ein unfehlbares und vollkommenes geistliches und mit diviner Macht ausgestattetes Oberhaupt dar. Ihm wird übrigens auch die Sündenlosigkeit zugesprochen.
Schiiten
Die Schiiten sind die zweite große Richtung. Deren Hauptrichtung sind die so genannten Imamiten oder Zwölferschia, die vor allem im Iran, Irak, Aserbaidschan, Bahrain und dem Libanon weit verbreitet sind. Weiter gibt es die Anhänger der Siebenerschia (Ismailiten), die überwiegend auf dem indischen Subkontinent (Mumbai, Karatschi und Nordpakistan) sowie in Afghanistan und Tadschikistan leben. Die Zaiditen oder Fünferschia finden sich heute nur noch im Jemen.
Charidschiten
Die Charidschiten, die sogenannten ?Auszügler?, die die Partei des vierten Kalifen Ali ibn Abi Talib verlassen haben sind die Anhänger der ältesten religiösen Sekte im Islam des 7. Jahrhunderts. Sie lehnten sowohl die Legitimation von Ali als auch von Uthman ibn Affan als Kalifen ab. Ihre Bewegung ist unter den ersten Kalifen der Abbasiden bereits erloschen. Ihr Hauptzweig ist heute die kleinste Richtung des Islams, die Ibaditen. Sie leben vor allem in Südalgerien (Mzab), auf der tunesischen Insel Djerba und in Oman.
Sufismus
Wie fast alle Religionen bzw. religiöse Richtungen besitzt auch der Islam einen inneren (esoterischen) und einen äußeren (exoterischen) Aspekt. Die mystische innere Dimension des Islam ist der Sufismus (). Der innere Aspekt wird auch Nordafrikas, Zentral- und Südostasiens verbreitet. Hauptverbreitungsgebiet ist dabei der Trockengürtel, der sich von der Sahara im Westen über den Nahen Osten und den Kaukasus bis nach Zentralasien im Osten zieht. Das bevölkerungsreichste muslimische Land ist Indonesien. Muslimisch geprägte Länder in Europa sind Bosnien und Herzegowina, der europäische Teil der Türkei und Albanien. Viele weitere Länder haben muslimische Minderheiten. Die Anhängerzahl des Islam wird auf 1,3 Milliarden geschätzt.
Islamische Konferenz
Die islamischen Länder sind in der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) organisiert, der auch einige Staaten mit größeren muslimischen Minderheiten angehören.
Umsetzung der Scharia
Seit der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam 1990 - die mit der in den meisten UN-Staaten geltenden "Allgemeinen_Erklärung_der_Menschenrechte" nicht in Übereinstimmung steht - soll die Scharia wieder Basis der Gesetzgebung in allen islamischen Ländern sein. Die praktische Umsetzung ist jedoch sehr unterschiedlich. In Tunesien beschränkt sich die Umsetzung nur auf das Zivilrecht, in Saudi-Arabien und Sudan hingegen kommt sie vollständig zur Geltung. Die Scharia kennt prinzipiell keine Gleichheit zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, die entweder diskriminiert werden (Dhimmis) oder als Harbis keinerlei Rechte haben.
In Saudi-Arabien, im Sudan, im Iran und neuerdings in Teilen Somalias gilt die Scharia uneingeschränkt oder so gut wie uneingeschränkt. In Ägypten, Jordanien, Indonesien, Marokko und vielen weiteren Staaten wird die Scharia teilweise praktiziert, etwa das Verbot der Heirat einer Muslimin mit einem Nichtmuslim oder die Erlaubnis zur Polygynie nach islamischen Regeln. Allerdings sieht in vielen Staaten die soziale Realität in Teilen der Gesellschaft so aus, dass die Scharia weiterhin in den meisten Bereichen Geltung hat. So existiert z. B. die offiziell nicht anerkannte Polygynie in der Türkei in ländlichen Gebieten und wird regelmässig amnestiert. In manchen Staaten gibt es neben einer auf der Scharia basierten Rechtsprechung für Muslime auch eine säkulare Rechtsprechung für Nichtmuslime (z. B. in Nigeria).
Besonders drakonische Strafen (Amputation, Steinigung), die oft international kritisiert werden, finden in relativ wenigen islamischen Ländern Anwendung (Saudi-Arabien, Sudan, Iran) und werden auch innerhalb des Islam teilweise kritisiert, weil dabei meist die in der Scharia vorgeschriebenen strengen Schutzbedingungen für Angeklagte außer Acht gelassen werden, so zum Beispiel die Pflicht, mindestens vier erwachsene männliche Muslime als Zeugen vorzuführen, welche die Tat selbst mit eigenen Augen gesehen haben.
Ein Bereich der Scharia, der noch in Sudan und in Mauretanien existiert, ist die Sklaverei (siehe Sklaverei in Sudan und Sklaverei in Mauretanien).
"St. Petersburg Declaration"
Als Beginn eines "neuen Zeitalters der Aufklärung für den Islam" verstand sich am 4. und 5. März 2007 in St. Petersburg (Florida) eine Konferenz säkularer Muslime aus verschiedenen islamischen und westlichen Ländern, die sich mit den säkularen Interpretationen des Islam, der Notwendigkeit einer innerkoranischen Kritik, mit dem Stand der Meinungsfreiheit in muslimischen Gesellschaften und mit Fragen der Erziehungsreform beschäftigte. Initiatoren waren u.a. dissidente Muslime wie Ayaan Hirsi Ali, Irshad Manji und Ibn Warraq. Zum Abschluss der Konferenz wurde die sog. "St. Petersburg Declaration" verabschiedet, in der u.a. die Trennung von Staat und Religion, die Einhaltung der universellen Menschenrechte, die Abschaffung der Scharia und aller islamischer Tötungsstrafen und körperlicher Verstümmelungspraktiken sowie die völlige Gleichberechtigung der Frau im Islam und in den islamischen Ländern gefordert werden Vgl. "St. Petersburg Declaration" [http://secularislam.org/blog/post/SI_Blog/21/The-St-Petersburg-Declaration].
Die Heiligen Stätten des Islam
Im Islam gilt eine Vielzahl von Städten als heilig, wobei dreien eine besondere Bedeutung zukommt: Die Stadt Mekka gilt als heiligster Ort für die Muslime. Sie ist Geburtsort des Propheten Mohammed, mit der Kaaba als zentralem Heiligtum des Islam, das die Gebetsrichtung (Qibla) bestimmt. Darauf folgt mit Medina, nördlich von Mekka gelegen, der Ort, an dem der Islam erste politische Wirkungskraft entfaltete. Der drittheiligste Ort ist für Muslime Jerusalem, das nach muslimischer Überlieferung die erste Qibla-Richtung vorgab und der Ort ist, den die Muslime als geographische Position der im Koran (Sure 17, ?Die nächtliche Reise?) erwähnten al-Aqsa-Moschee definiert haben.
Daneben gibt es eine große Zahl an Wallfahrtsorten unterschiedlicher Bedeutung. Meist handelt es sich dabei um Grabstätten, etwa von Gefährten Mohammeds, der Imame der Schia oder von Sufi-Scheichs. Führend in der Zahl heiliger Orte ist vermutlich der nordafrikanische Volksislam mit unzähligen Grabstätten von Marabuts. Abgesehen von den ersten drei heiligen Stätten ist der Status der ?heiligen? Städte ? wie die Heiligenverehrung selbst ? im Islam ein äußerst kontroverses Thema. Für Schiiten stellen außerdem die Städte Kerbela und Kufa heilige Orte dar, zu denen jedes Jahr gepilgert wird.
Jerusalem stellt in der Liste der heiligen Städte insofern einen Sonderfall dar, als sich der aus dem Koran hergeleitete Anspruch historisch nicht belegen lässt. Trotzdem ist er für Muslime einhellig eine Glaubenswahrheit, was ihn in der praktischen Auswirkung einer ?historischen Wahrheit? gleichstellt.
Der Islam und andere Religionen
Der Islam unterscheidet bei seiner Betrachtung Andersgläubiger zwischen monotheistischen und polytheistischen Religionen. Juden, Christen und Mandäer haben eine Sonderstellung als "Buchreligionen" (ahl al-kitab); ihnen wurde nach muslimischer Auffassung ebenfalls das Wort Gottes in Form des Evangeliums und der Tora offenbart, sie hätten es jedoch falsch interpretiert und (absichtlich) verfälscht.
Nach der Scharia erhalten sie den geduldeten, aber diskriminierten Dhimmi-Status, wenn sie unterworfen sind, d.h. sie müssten eine Kopfsteuer entrichten, die höher ist als die von Muslimen zu zahlende Almosensteuer und die unter Demutsbezeugung zu entrichten ist. Zugang zum Militär ist ihnen verwehrt, dadurch sind sie aber auch vom für Muslime gezwungenen Kriegsdienst in Kriegsfällen ausgenommen. Nicht-unterworfene Nicht-Muslime und Nicht-Monotheisten gelten als Harbis ohne Rechte.
Trotz der Aussage, dass es ?keinen_Zwang_im_Glauben? gebe (Koran 2, 256), wurden nach der Scharia Polytheisten nicht geduldet, siehe dazu auch Glaubensfreiheit. Die Terminologie ?Gebiet des Islam? (Dar al-Islam), in dem der Islam schon herrscht, und ?Gebiet des Krieges? (Dar al-Harb), wurde vermutlich zuerst von den Charidschiten verwendet, und hat sich erst relativ spät nur bei den Hanafiten etabliert. Zu diesem Thema gibt es große Differenzen zwischen den Gelehrtenschulen. Die Begriffe sind jedoch weder in der Sunna noch im Koran auffindbar.
Dem Islam ist ein gewisses Konfliktpotential mit anderen Religionen inhärent, da in seinem diesseitigen Streben nach einer gerechten sozialen und politischen Weltordnung nur Gläubige und Dhimmis akzeptabel sind. Im 14. Jahrhundert schrieb der Historiker und Philosoph Abdel Rahman ibn Khaldun: "In der muslimischen Gemeinschaft ist der Dschihad religiöse Pflicht wegen der Universalität der islamischen Mission und der Verpflichtung, jeden zum Islam zu bekehren, entweder durch Überzeugung oder durch Gewalt."
Siehe auch
Fiqh
Islam in Europa, Euroislam
Islamische Kunst, Islamische Musik
Islamismus
Islamkritik
Liste islamischer Begriffe auf Arabisch
Satanische Verse
Tag der offenen Moschee
Islamkritik
Islamkritik
Literatur
Übersetzungen und Literatur zum Koran und den Hadithen finden sich in den entsprechenden Artikeln und werden deshalb hier nicht aufgeführt.
Grundwissen
*Elger, Ralf. Islam. Frankfurt: Fischer, 2002. ISBN 3-59615-368-9
*Elger, Ralf, Hg. Kleines Islam-Lexikon. München: Beck, 2001. ISBN 3-40647-556-6
*Endreß, Gerhard. Der Islam: Eine Einführung in seine Geschichte. München: Beck, 1997. ISBN 3406428843
*Esposito, John L. Von Kopftuch bis Scharia: Was man über den Islam wissen sollte. Leipzig: Reclam, 2004. ISBN 3-37920-105-7
*Hartmann, Richard. Die Religion des Islam. Berlin, 1944 (ND 1992, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt). ISBN 3-53480-132-6
*Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hg. Was jeder vom Islam wissen muss. 5. Aufl. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 1996 (GTB 786). ISBN 3-57900-786-6
• Theodor Khoury/'>Khoury, Adel Th.] Der Islam. 6. Aufl. Freiburg: Herder, 2001. ISBN 3451052466
*Ruthven, Malise. Der Islam: Eine kurze Einführung. Stuttgart: Reclam, 2000. ISBN 3-15018-057-0
*Schaefer, Udo. Glaubenswelt Islam: Eine Einführung. Hildesheim: Olms, 2002 (Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Bd. 7). ISBN 3-48710-159-9
• Schimmel|Schimmel, Annemarie]. Die Religion des Islam: Eine Einführung. Stuttgart: Reclam, 1990. ISBN 3-15008-639-6
*Strobl, Anna, und Vogel, Walter. Islam - die CD-ROM. Graz: Schnider, 1999. ISBN 3-90099-395-5
• Montgomery Watt|Watt, Montgomery W.] Der Islam. 3 Bde. Stuttgart: Kohlhammer, 1980-1990. (Bd. 2: ISBN 3-17005-707-3)
Geschichte
*Halm, Heinz, Haarmann, Ulrich und Gronke, Monika, Hgg. Geschichte der arabischen Welt. München: Beck, 2001. ISBN 3-40647-486-1
• Halm|Halm, Heinz]. Der Islam: Geschichte und Gegenwart. München: Beck, 2004. ISBN 3-40651-917-2
*Kettermann, Günter. Atlas zur Geschichte des Islam. Darmstadt, 2001. ISBN 3-53414-118-0
• Küng|Küng, Hans]. Der Islam: Geschichte, Gegenwart, Zukunft. München/Zürich, 2004. ISBN 3-49204-647-9
• Nagel|Nagel, Tilman]. Geschichte der islamischen Theologie. München: Beck, 1994. ISBN 3-40637-981-8
*Noth, Albrecht, und Paul, Jürgen, Hgg. Der islamische Orient: Grundzüge seiner Geschichte. Würzburg: Ergon, 1998. ISBN 3-93200-456-6
*Rebiai, Marcel. Islam, Israel und die Gemeinde. Schleife, 2004. ISBN 3-90782-742-2
• van Ess|van Ess, Josef]. Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. 6 Bde. Berlin: Springer, 1991-1995, ISBN 3-11012-212-X
Verhältnis zum Westen und aktuelle Probleme
*Gopal, Jaya. Gabriels Einflüsterungen - Eine historisch-kritische Bestandsaufnahme des Islam. 2. erw. Aufl. Freiburg: AHRIMAN-Verlag, 2006. ISBN 3-89484-601-1
• Diner|Diner, Dan]. Versiegelte Zeit: Über den Stillstand in der islamischen Welt. Propyläen Verlag. ISBN 3-54907-244-9
*Ende, Werner, und Steinbach, Udo, Hg. Der Islam in der Gegenwart. München: Beck, 2005. ISBN 3-40609-740-5
*Gabriel, Mark A. Islam und Terrorismus. Lake Mary/Florida: Resch, 2004. ISBN 3-93519-739-X
• Phillips Huntington|Huntington, Samuel P.] Theodor Khoury/'>Khoury, Adel. Th]. Der Islam und die westliche Welt. Primus. ISBN 3-89678-437-4
• Ye'or|Ye'or, Bat]. Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam. Gräfelfing: Resch, 2002. ISBN 3-93519-719-5
Einzelnachweise
Weblinks
• Islam.de - Website des arc:????????
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ba:?????
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so:Islaamkasu:Islam
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