Forward Rate Agreement
Ein Forward Rate Agreement (FRA), ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien (Abschluss des FRA zum Zeitpunkt t=0) über einen Zinssatz für einen nominellen Kapitalbetrag für eine in der Zukunft liegende Laufzeit (t=x bis t=y) und über einen Referenzzinssatz (z.B. LIBOR oder EURIBOR) als Vergleichszinssatz.Kauf FRA entspricht einer Kreditaufnahme auf Termin; Sicherung gegen steigende Zinsen.
Verkauf FRA entspricht einer Zinsanlage auf Termin; Sicherung gegen sinkende Zinsen.
Zum Zeitpunkt t=x erfolgt die Ausgleichszahlung durch Vergleich eines vereinbarten Referenzzinssatzes mit dem vereinbarten FRA-Zins.
Ist der Referenzzinssatz:
größer als der FRA-Zins, zahlt der Verkäufer an den Käufer,
kleiner als der FRA-Zins, zahlt der Käufer an den Verkäufer.
Hierbei erfolgt lediglich eine Zahlung der Zinsdifferenz.
Die Zeiträume t=0 bis t=x werden als Vorlaufzeit, t=x bis t=y als FRA-Laufzeit bezeichnet.
FRA werden OTC (over the counter) gehandelt, sind also keine standardisierten, sondern individuell vereinbarte Terminkontrakte.
Das Forward Rate Agreement ist nach dem Zinsswap das wichtigste Zins-Derivat. Es handelt sich um ein kurzfristiges Instrument, das liquide bis zu einem Jahr ist. Es handelt sich im Grunde um einen degenerierten Zinsswap mit lediglich einer Zahlung.
Forward Rate Agreements sind klassische Instrumente des Finanzmanagements. Ihr Einsatz hat seit 1986 stark zugenommen und gehört auf Unternehmensseite zu den Methoden, mit denen einem Zinsänderungsrisiko begegnet wird.
Der Unterschied zwischen einem FRA und einem Zinsswap besteht darin, dass die Zahlung bei einem FRA einmalig erfolgt; nicht wie bei einem Swap z. B. halbjährig.
Zielsetzung
Die Zielsetzung eines Forward Rate Agreement ist die Entkoppelung des Kreditgeschäftes (bzw. Anlagegeschäft) vom Absicherungsgeschäft. Bei einem Terminkreditgeschäft werden Kredit- und Absicherungsgeschäft gemeinsam betrachtet. Es wird der Terminkurs fixiert und zu einem späteren Zeitpunkt der Grundbetrag ausgetauscht. Das Kontrahentenrisiko ist daher beim FRA nur im Zeitraum von Anfangszeitpunkt bis zum ersten Periodenzeitpunkt relevant und nicht bis zum späteren Zeitpunkt.
Ausgleichszahlung
Aus Sicht des Kreditnehmers respektive des Kreditgebers (je nach Vorzeichen) ergibt sich folgende Zahlung

