Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) ist eine deutsche bundesrechtliche Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen. Sie löst ab dem 1. Dezember 2006 die FCKW-Halon-Verbotsverordnung (FCKWHalonVerbV) ab.Sie regelt Verwendungsbeschränkungen und ?verbote für die oben beschriebenen Stoffe. Im deutschen Chemikalienrecht sind weitere Verwendungsbeschränkungen und ?verbote im Hinblick auf Chemikalien (inklusive Zubereitungen, Erzeugnissen usw., die diese enthalten) in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) festgelegt.
Insbesondere ist der Umgang mit dem Kältemittel Chlordifluormethan (R 22) geregelt. Die Betreiber der bestehenden Altanlagen werden zu regelmäßigen Wartungen und Dichtheitskontrollen verpflichtet (mindestens jährlich).
Weblinks
• Text der Chemikalien-Ozonschichtverordnung ab 1. Dezember 2006

