Charter
Die Charter (engl.) bezeichnet die zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung einer Nutzungsgebühr.
Die Bedingungen der Überlassung werden in einem Chartervertrag geregelt.
Insbesondere in der Schifffahrt und in der Luftfahrt wird der Begriff verwendet, wenn Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit von anderen als den Eigentümern genutzt werden sollen. Geht es um das Chartern von Segel- und Motorbooten für Urlaub oder Regatten, bezeichnet man dies gemeinhin als Yachtcharter.
Im internationalen Seeverkehr werden folgende Charterarten unterschieden:
1. bareboat charter
Es wird das unbemannte Schiff für eine einzelne Reise oder einen definierten Zeitraum dem Charterer überlassen. Der Charterer hat selbst für die Bereederung zu sorgen und trägt während des Nutzungszeitraumes die Kosten für Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe. International üblich wird eine bareboat charter in US$ pro Kalendertag vereinbart und berechnet. Kann das Schiff während dieser Zeit z. B. aufgrund eines technischen Defekts nicht genutzt werden ist dies Risiko des Charterers.
2. time charter
Der Schiffseigentümer (Eigner) stellt das betriebsbereite, ladefähige und bemannte Schiff dem Charterer entweder für eine Einzelreise (trip charter) oder einen definierten Zeitraum (time charter) zur Verfügung. International üblich wird eine time charter in US$ pro Nutzungstag vereinbart und berechnet. Der Eigentümer bleibt für den technischen Zustand des Schiffes verantwortlich und hat das Schiff während des Zeitraumes instand zu halten. Er kann die Bereederung selbst ausführen oder einem Dritten übertragen, dem sogenannten Vertragsreeder. Kann das Schiff während des Nutzungszeitraumes z. B. aufgrund einer Dockung oder eines technischen Defekts nicht genutzt werden wird das Schiff "off-hire", d. h. der Charterer zahlt für diesen Zeitraum keine Charter.
Bei beiden Charterarten zahlt der Charterer neben der vereinbarten Charter die Kosten des verbrauchten Treibstoffes während der Fahrt.
Tourismusunternehmen chartern oft Flugzeuge, daher stammt der Begriff Charterflüge.
Die Einordnung des Chartervertrags in die Vertragstypen des deutschen Schuldrechts bereitet wegen der zahlreichen unterschiedlichen Ausgestaltungen Schwierigkeiten. In der Regel handelt es sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Werkvertrag. Wird das gesamte Schiff oder Flugzeug für eine bestimmte Zeit vollständig dem Charterer ohne Besatzung zur Benutzung überlassen (sog. bareboat-charter oder dry-lease), so liegt ein Mietvertrag vor. Ist aufgrund einer Employment-Klausel auch die Überlassung der Mannschaft geschuldet, so kommen in der Regel die Vorschriften des Transportrechts zur Anwendung. Überlässt der Vercharterer (z. B. die Fluggesellschaft) nur ein Kontingent an Plätzen für Passagiere (z. B. an einen Reiseveranstalter), so liegt ein Werkvertrag mit der Pflicht zur Sammelbeförderung nahe.
Siehe auch
Charta, Yachtcharter
Weblinks
• boot.de - Weitere Informationen über Yachtcharter

