Certification of suitability of Monographs of the European Pharmacopoeia
CEP; Hersteller und Händler von Arzneimitteln können für Wirkstoffe, die in der Europäischen Pharmacopoeia (Ph. Eur., Arzneibuch) monographiert sind, beim European Directorate for the Quality of Medicines (EDQM) ein CEP beantragen. Alle beim Herstellungsprozess auftretenden Verunreinigungen des entsprechenden Wirkstoffes müssen durch die in der Ph. Eur. beschriebenen Analysemethoden nachgewiesen werden können. Wird ein CEP erteilt, bescheinigt es dem Hersteller bzw. Händler, dass der Wirkstoff durch die Monographie der Ph. Eur. ausreichend kontrolliert wird. Durch dieses einheitliche Kontrollsystem wird der Handel mit pharmazeutischen Wirkstoffen vereinfacht.Die Basis für die CEPs bildet die [http://www.edqm.eu/medias/fichiers/apcsp071e.pdf RESOLUTION AP-CSP (07) 1] des Public Health Committee des Council of Europe.

