Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
CCEO
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium
Der
Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) ist das Gesetzbuch der
katholischen_Ostkirchen. Das legistische Äquivalent für die
lateinische_Teilkirche (d.h. römisch-katholische Kirche) ist der
Codex Iuris Canonici (CIC).
Der CCEO wurde am
18. Oktober 1990 mit der
Apostolischen_Konstitution Sacri Canones von Papst
Johannes Paul II. promulgiert. Er regelt die
kirchenrechtlichen Belange der mit Rom
unierten 21 Ostkirchen.
Siehe auch: Kirchenrecht
Weblinks
•
Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (in mehreren Sprachen und im lateinischem Original abrufbar)