Carl Friedrich Tamms
Carl Friedrich Tamms (9. April 1828 in Stralsund; ? 30. Januar 1898 in Stralsund) war der erste Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund.Tamms wurde 1828 als Sohn von Carl Heinrich Tamms, der zu diesem Zeitpunkt Archdiakon an der Nikolaikirche war und später dort Pfarrer wurde geboren. Im Herbst 1847 begann er nach dem Besuch des Stralsunder Gymnasiums eine universitäre Ausbildung zum Juristen in Bonn, Heidelberg und Berlin.
Am 18. Oktober 1850 legte er die Prüfung als Askulator in Berlin ab. Er begann seine Laufbahn als Gerichtshörer in Stralsund und legte 1852 in Greifswald die Referendarprüfung ab. Bis 1855 arbeitete er fortan in Naumburg (Saale) am dortigen Kreis- und Appellationsgericht. Dort lernte er auch Mathilde Horn kennen, die er am 12. Juli 1858 heiratete.
Nach der Assessorexamensprüfung am 15. Dezember 1855 in Berlin arbeitete Tamms in Halberstadt, Cottbus, Görlitz und Magdeburg. 1859 wurde er auf Bitten des Stralsunder Rates Mitglied im hiesigen Rat und übernahm die Polizeidirektion.
Nach langjähriger Tätigkeit im Rat wurde 1879 er zum Nachfolger des am 18. Juli verstorbenen Bürgermeisters Denhard gewählt. Am 28. Oktober 1879 wurde diese Wahl durch das königliche Patent bestätigt. Am 27. Juni 1887 wurde Tamms zum Ersten Bürgermeister ernannt. Wegen seiner großen Verdienste um die Stadt Stralsund ernannte ihn Kaiser Wilhelm II. sogar zum Oberbürgermeister.
Im Januar 1898 erlitt Tamms im Stralsunder_Rathaus einen Schlaganfall, an dessen Folgen er am 30. Januar 1898 verstarb. Er wurde am 3. Februar 1898 unter Anteilnahme großer Teile der Bevölkerung auf dem St.-Jürgen-Friedhof beerdigt.

