Carl Friedrich Göschel
Carl Friedrich Göschel (7. Oktober 1781 in Langensalza; ? 22. September 1861 in Naumburg (Saale)) war preußischer Kirchenjurist und philosophisch-theologischer Schriftsteller der Hegelschen Schule.Göschel studierte in Leipzig die Rechte, wurde 1834 in
das preußische Justizministerium nach Berlin berufen, in welchem er besonders in kirchlichen Angelegenheilen arbeitete, und später zum Präsidenten des Konsistoriums der Provinz Sachsen ernannt, allein infolge der Märzereignisse 1848 zum Rücktritt genötigt.
Bis zu seinem Tod für die evangelische Landeskirche im konservativen Interesse tätig, starb er am 22. September 1861 in Naumburg.
Obgleich nicht Theologe von Fach, ist Göschel doch für die Stellung des Hegelschen Systems zur Theologie entscheidend geworden. Schon seine anonym erschienene Schrift Über Goethes Faust und dessen Fortsetzung (Leipzig 1824) bewies seine Vorliebe für Hegel; die Aphorismen über Nichtwissen und absolutes Wissen (Berlin 1829) suchten die Übereinstimmung der Hegelschen Philosophie mit dem christlichen Glauben darzutun.
Nach Hegels Tod bildete Göschel die äußerste Rechte der Schule in den Schriften:
*Der Monismus des Gedankens (Naumburg 1832);
*Hegel und seine Zeit, mit Rücksicht auf Goethe (Berlin 1832);
*Aus Dante Alighieris Göttlicher Komödie (Naumburg 1834).und
*Unterhaltungen zur Schilderung Goethescher Dicht-und Denkweise(Schleusingen 1834-38, 3 Bde.),
worin bewiesen werden soll, dass Goethe in seiner Sprache das Evangelium gepredigt habe.
Für die persönliche Unsterblichkeit nahm er lebhaft Partei in den Schriften:
*Von den Beweisen für die Unsterblichkeit der menschlichen Seele (Berlin 1835) und
*Die siebenfältige Osterfrage (Berlin 1836).
Religiöse Tendenzen durchdringen auch seine juridischen Schriften:
*Zerstreute Blätter aus den Hand- und Hülfsakten eines Juristen. (Erfurt u. Schleusing. 1835-42, 3 Bde.);
*Der Eid nach seinem Prinzip, Begriff und Gebrauch (Berlin 1837) und
*Das Partikularrecht im Verhältnis zum gemeinen Recht und der juristische Pantheismus (Berlins. 1837).
Gegen David Friedrich Strauß sind seine Beiträge zur spekulativen Philosophie von Gott, dem Menschen und dem Gottmenschen (Berlin 1838)
gerichtet.
Von seinen übrigen Schriften sind noch hervorzuheben:
*Chronik der Stadt Langensalza (Langensalza 1818-42, 3 Bde.);
*Säkularerinnerungen des Jahrs 1848 (Magdeburg 1848);
*Dante Alighieris Osterfeier im Zwillingsgestirn (Halle 1849);
*Die Konkordienformel nach ihrer Geschichte, Lehre und kirchlichen Bedeutung (Leipzig 1858) und
*Vorträge und Studien über Dante (Berlin 1863).
Literatur
* Heinrich Eduard Schmieder: Karl Friedrich Göschel, Dr. jur., weiland Präsident des Consistoriums der Provinz Sachsen. Berlin: Schlawitz, 1863 (Evangelische Kirchenzeitung).
Weblinks
*

