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Cargo Aircraft Only
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Cargo Aircraft Only
Cargo Aircraft Only (CAO) bedeutet, dass ein Frachtstück nur für
Frachtflugzeuge und nicht für
Passagierflugzeuge erlaubt ist.
Die
Packing Instruction (dtsch.
Verpackungsvorschrift) gibt die Bedingungen für die Verpackung an, sowie die zur Beförderung erlaubten Mengen pro Packstück. Bei Verbot des Transportes steht: F = FORBIDDEN (dtsch.
verboten) in der Gefahrgutliste.
Frachtstücke, die die Bedingungen nach der
Gefahrgutverordnung_PAX erfüllen, also für Passagierflugzeuge geeignet sind, dürfen immer auch in Frachtmaschinen befördert werden.
Beispiel: IATA-Verpackungsvorschrift 618 (CAO) = Bromchlormethan