Capitulare de villis vel curtis imperii
Die Landgüterverordnung "Capitulare de villis vel curtis imperii", die Karl der Große als detaillierte Vorschrift über die Verwaltung der Krongüter erliess, ist eine berühmte Quelle für die Wirtschafts-, speziell die Agrar- und Gartenbaugeschichte[http://www.saw-leipzig.de/sawakade/10internet/ahd/mikeleitis.html Alltagswortschatz im Althochdeutschen]. Das Capitulare de villis vel curtis imperii wird oft auch mit et statt vel und imperialibus statt imperii geschrieben.Der Erlass ist in einer einzigen Handschrift überliefert, die in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt wird.
Verfasst wurde die Domänenverordnung in Auftrag des Kaisers von Abt Ansegis von St. Wadrille aus dem Orden der Benediktiner im Jahre 812 n.Chr. in Aachen. Dabei griff er auch auf noch vorhandenes Wissen über die römische Landwirtschaft zurück. Die auf Karl Gareis zurückgehende Datierung ist strittig[http://www.noctes-gallicanae.org/Charlemagne/Capitulaires/Capitulare_De_villis_intros.htm Marc BLOCH, L?ORIGINE ET LA DATE DU CAPITULARE DE VILLIS]. Einige Historiker schreiben den Text auch Karls Sohn, Ludwig_dem_Frommen, zu. Teilweise wird auch vermutet, der Verfasser sei Alkuin.
»...die Dreifelderwirtschaft, der Weinbau, die Obstpflege, die Zucht von Hausvieh und Herdenvieh, Pferden, Rindern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Bienen, Fischen sind bis ins einzelne vorgezeichnet als Bestandteile vorbildlicher Musterwirtschaften«.
Die Vorschriften der insgesamt recht kurzen Verordnung sind recht detailliert, so wird vorgeschrieben, wie lange die Stuten zu den Hengsten geführt werden, welche Inventare z.B. über Werkzeuge zu führen sind, dass Wein in Fässern, nicht in Weinschläuchen aufzubewahren ist, dass die Trauben wegen der Reinlichkeit nicht mit den Füßen zu entsaften sind (Kap. 48), etc.
Zweck
Der Erlass über die Krongüter sollte die Versorgung Karls des Großen und seines großen Hofes sichern. Im Vorfeld hatte es mehrer Nahrungsengpässe gegeben, die durch eine straffe Organisation der Güter vermieden werden sollten. Das Haupaugenmerk lag dabei auf der genauen Anweisung der Verwaltungsbeamten. Die Ertragssteigerung und Sicherung sollte vor allem durch eine Verbesserung der Organisation und der Einführung einer genauen und regelmäßigen Buchhaltung erreicht werden. Genaue Vorschriften über Anbaumethoden fehlen dagegen. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle beschriebenen Pflanzen und Einrichtungen für alle Krongüter bindend waren. Dazu waren allein die geographischen Voraussetzungen im Reich zu unterschiedlich.
Legende: Erlaubnis der Straußwirtschaft
Eine immer weiterverbreitete Legende [http://www.lvlmk-bw.de/pdf/Seminararbeit%20Besenwirtschaften.pdf Seminararbeit, welche diese Legende weiterverbreitet] ist es, dass das Capitulare den Winzern das Recht einräumt, den eigenen Wein auszuschenken (vgl. Straußwirtschaft in den Gebieten Pfalz und Rheingau, Besenwirtschaft in Baden und Württemberg oder Heckenwirtschaft in Franken). Eine solche Vorschrift findet sich dort jedoch nicht[http://www.aryabhata.de/illig/karl-wein.html www.aryabhata.de Nachweis der Legende].
Pflanzenlisten
Im 70. Absatz/Kapitelchen des Capitulare sind 73 Nutzpflanzen einschließlich Heilkräutern und 16 verschiedene Obstbäume beschrieben, die in allen kaiserlichen Gütern von den Verwaltern angepflanzt werden sollten.
Schon vorher wird recht ausführlich in Kapitel 22 der Weinbau geregelt, in Kapitel 34 Malz (aus Gerste) erwähnt, in Kapitel 43 werden auch die Pflanzen linum (Flachs), waisdo (Waid) und vermiculo (Scharlach), in Kapitel 44 milium (Kolbenhirse), panicium (Fenchelhirse) und napos insuper (Frühkohl), in Kapitel 62 canava (Hanf) erwähnt, was in der Sekundärliteratur durch die Konzentration auf den 70. Abschnitt oft übersehen wird.
Liste der Pflanzen
Umsetzung
Die Autorin des Buches Bauerngärten Doris Schulmeyer-Torres weist auf die Brevarien hin, Inventarien unter anderen auch von der Pflanzen, welche in zwei Krongütern wirklich gezüchtet wurden. Das Inventar I des Hofgutes Asnapium weise achtundzwanzig Pflanzen (20 Blumen- und Gemüsearten, 8 Obstbäume), das Inventar II des Hofes Treola siebenunddreißig Pflanzen (27 Blumen- und Gemüse- und 10 Obstarten) auf. "Beide Hofgüter sollen in Südfrankreich gelegen haben, und deswegen nimmt man an, daß nur diese Gegend als Geltungsbereich der Capitularien zu betrachten sei."
Es ist aber fraglich, ob allein aus der Tatsache, dass einige Pflanzen wie vor allem der Lorbeerbaum und der Feigenbaum nur in Südfrankreich gedeihen, geschlossen werden kann, dass das Capitulare nur dort galt, wo es komplett umsetzbar war.
Möglicherweise oder auch wahrscheinlich war es nicht die Festschreibung eines schon vorher geltenden Standards, sondern ein Reformprogramm, das von den Adressaten der Vorschrift soweit wie möglich umzusetzen war. So gedeihen tatsächlich Feigen, Mandelbäume und Edelkastanien auch in klimatisch begünstigten Gebieten Süddeutschlands wie dem Oberrheingraben und dessen Randgebirgen.
In anderen Gebieten ging es wenigstens um die Verbreiterung des Angebotes.
Walafried Strabo
Walafried Strabos (ab 838 n.Chr. Abt des Klosters Reichenau) Gedicht über den Gartenbau Liber de cultura hortorum; unter dem Titel Hortulus 1510 in Wien von Vadian gedruckt, ist in der Reihenfolge der Pflanzlinge vom Capitulare de villis abhängig; dieser Reihenfolge entspricht die Reichenauer Beetanlage. Er beschreibt dabei dreiundzwanzig Gartenpflanzen und bringt sie mit der christlichen Heilslehre in Verbindung. [http://www.bautz.de/bbkl/w/walafrid.shtml]
Moderne Gärten nach dem Capitulare
• Text über den "Kräutergarten Karls des Großen" hinter dem gotischen Rathaus in Aachen mit 50 Kräutern aus den Capitulare
• Der Karlsgarten nach dem Capitulare de villis Karls des Großen im Westen von Aachen im Gelände beim Gut Melaten des Freundeskreis Botanischer Garten Aachen
Siehe auch Karlsgarten, wo aufgrund einer anderen Quelle teilweise eine andere Zuordnung der lateinischen Namen vorgenommen wird.
• Einen Karlsgarten mit allen Pflanzen des Capitulare de villis findet sich auch im Heilpflanzengarten Verden
• Ein Garten nach dem "capitulare de villis" Karls des Großen wurde auch im Bereich Frühmittelalter des Archäologischen Freilichtmuseums Einen_Teilgarten_mit_den_25_Heilkräutern_des_Capitulare_bietet_der_Botanische_Garten_Solingen
*In_Frankreich_findet_sich_ein_Kräutergarten_nach_dem_capitulare_de_villis_Karls_des_Großen_im_mittelalterlichen_Garten_des_[[Chateaux_Karambahr/'>Oerlinghausen] angelegt]
• Einen Teilgarten mit den 25 Heilkräutern des Capitulare bietet der Botanische Garten Solingen
*In Frankreich findet sich ein Kräutergarten nach dem capitulare de villis Karls des Großen im mittelalterlichen Garten des [[Chateaux Karambahr bei Landaul in der Bretagne und
*der jardin carolingien de Melle, in Melle im Department Deux-Sèvre.
Trivia
Die Gartenautorin Widmayr berichtet unter Berufung auf Alwin Seifert über folgende Anekdote: Der Münchner Architekt Gabriel von Seidl hatte sich in Bad Tölz ein Haus gebaut und wollte ein "altbairisches Bauerngartl" dazu. Da er davon keine näheren Kenntnisse hatte, bat er eine alte Bäurin aus der Nachbarschaft um Hilfe. Diese legte das Gärtlein an und sagte dann zu Seidl: "So ist es richtig, so hat es Kaiser Karl befohlen."
Literatur
*Karl Gareis:Bemerkungen zu Kaiser Karl's d. Gr. Capitulare de Villis, Göttingen, 1893
*Karl Gareis: Die Landgüterordnung Kaiser Karls des Großen [Karl I. Römischer Kaiser, der Große] ; Text-Ausg. m. Einl. u. Anm. hrsg. v. Dr. Karl Gareis, ... ord. Prof. ... in Königsberg i.Pr.; Verfasser: Karl I. Römischer Kaiser *742-814*; Erschienen: Berlin: J. Guttentag, 1895, Umfang: (68 S.) 1 Bd 8"; Einheitssachtitel: Capitulare de villis vel curtis imperii (dt).
*G. Baist: Zur Interpretation der Brevium Exempla und des Capitulare de Villis ; Erschienen: Berlin, Stuttgart, Leipzig: Kohlhammer, (1914), Umfang: 51 S. 8"; Anmerkung: Aus: Vierteljahrschrift f. Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte. Bd 12. 1914
*Alfons Dopsch, Das Capitulare de Villis, die Brevium Exempla und der Bauplan von St. Gallen, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (VSWG) 13, 1916, S. 41-70
*Theodor Mayer: Zur Entstehung des Capitulare de villis, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (VSWG) 17, 1923/24, S. 112-27
*Wolfgang Metz, Das Problem des Capitulare de villis, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie (ZAA) 2, 1954, S. 96
*Wolfgang Metz, Drei Abschnitte zur Entstehungsgeschichte des Capitulare de Villis, S.263-276. Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters (DA), Band 22, 1966
*Barbara Fois Ennas, Il ?Capitulare de Villis? (Cod. Guelf. 254 Helmst.), Mailand 1981.
*Doris Schulmeyer-Torres: Bauerngärten, Saarbrücken 1994, Logos-Verlag;
*Chistiane Widmayr: Malve Mangold und Melisse, Bauerngärten neu entdeckt, München, Wien, Zürich, BLV 1999, ISBN 3-405-15609-2, Seite 12-14
Quellen
Weblinks
• Der lateinische Text von der BIBLIOTHECA AUGUSTANA
• Der lateinische Text von www.dueppel.de
• Die Rekonstuktion der Liste von Prof. Dieter Beckmann: Der Garten Karls des Großen
• Liste der Interessengemeinschaft Bauernhaus

