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Canonici regulares
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Regularkanoniker
Als
Regularkanoniker bezeichnet man die Mitglieder einer
Stiftskirche, die nach einer
Ordensregel (zumeist nach der Regel des Hl.
Augustinus von Hippo) leben, die Priesterweihe besitzen und die
Ordensgelübde abgelegt haben, ohne jedoch
Mönche zu sein. Sie unterscheiden sich von
Säkularkanonikern, die ebenfalls
Kanoniker (
Chorherren) sind, jedoch ohne ein
Gelübde abgelegt zu haben.
Zu den Regularkanonikern zählen heute unter anderem
* die Föderierten
Augustiner-Chorherren
* die
Kreuzherren
* die
Regularkanoniker vom Hl. Kreuz
* die
Prämonstratenser
* der
Deutsche_Orden