Tiefbohrverordnung
Die Tiefbohrverordnung - BVT (Bergverordnung für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen) regelt
*die unter der Aufsicht einer Bergbehörde stehenden Bohrungen, die von über Tage aus niedergebracht werden
*das unter Aufsicht der Bergbehörde stehende
**Gewinnen von Erdöl, Erdgas und anderen Bodenschätzen
**Herstellen und Betreiben von Tiefspeichern
**Einleiten von Stoffen durch Übertage-Bohrungen
Entscheidend dafür, ob eine Bohrung unter die Bergbehördenzuständigkeit fällt, ist die Antriebsleistung des Bohrwerkzeuges (in Hessen z.B. mehr als 20 kW).
Quellen
Da das Bergrecht in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt,
haben mehrere Länder derartige Verordnungen erlassen (Beispiele):
• Hessen
• Nordrhein-Westfalen
• Schleswig-Holstein
• Niedersachsen
Siehe auch: Bergbau

