Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
BVG
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
BVG
BVG steht für:
Berliner Verkehrsbetriebe, ehemals
Berliner Verkehrs-AG
*
Bremer Vorortbahnen GmbH, siehe
Weserbahn (GmbH)
*
Berufliches Vorsorgegesetz, ein Bundesgesetz der Schweiz, siehe
AHV und
IVBVG wird
fälschlicherweise auch verwendet für:
Bundesverfassungsgericht, eigentlich BVerfG
Bundesverwaltungsgericht, eigentlich BVerwG (Deutschland)
Bundesversorgungsgesetz, eigentlich BVersG
Betriebsverfassungsgesetz, eigentlich BetrVG
Bundes-Verfassungsgesetz, eigentlich B-VG (Österreich)
Siehe auch: