Busspur
Eine Busspur (auch Busfahrbahn) ist ein spezieller Fahrstreifen auf der Fahrbahn, deren Benutzung nur für Omnibusse zulässig ist. In der Regel gilt dies nur für Busse des Linienverkehrs und nicht für den Gelegenheitsverkehr zum Beispiel Reisebusse. Gelegentlich werden Busspuren zusätzlich für Taxis oder Fahrräder freigegeben.Der Sinn einer Busspur ist, möglichst viele Menschen in kurzer Zeit hochbelastete Strecken passieren zu lassen. Dies gelingt durch die Einräumung der Priorität des öffentlichen_Personennahverkehrs (ÖPNV) gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV). Die Busspur wird durch entsprechende Verkehrszeichen sowie Markierungen auf der Straße signalisiert, der Bus kann nahezu ungehindert am Stau vorbei fahren.
Die ersten Sonderfahrstreifen für Linienomnibusse wurden in Wiesbaden, später auch in Hamburg eingerichtet. Es folgten Städte wie Aachen, Bremen und Hannover. Zu dieser Zeit entbehrten die Busspuren einer Rechtsgrundlage in der StVO, dies änderte sich erst mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung am 1. März 1971, in der eine Einführung von Busspuren ausdrücklich vorgesehen war.
Delegationen aus vielen Ländern (unter den ersten: Japan) studierten vor Ort die Vorteile und richteten danach Busspuren im eigenen Lande ein.

