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Burgrecht
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Burgrecht
Als
Burgrecht bezeichnete man im
Mittelalter, vor allem in
Süddeutschland, ein Vertragsverhältnis zwischen einer
Stadt und ihren umliegenden
Dörfern.
Dabei hatten die Ortschaften einen kleinen
Jahreszins an die Stadt zu zahlen und leisteten Dienste bei der Instandhaltung der
Stadtmauern, Gräben und
Straßen. Dafür gewährte die Stadt in Zeiten der Gefahr den Dorfbewohnern mit Hab und Gut in ihren Mauern Schutz und erleichterte im Frieden durch Erlass der Verkehrsabgaben den Absatz ihrer Erzeugnisse.
In vielen Städten bedeutete das Burgrecht auch so viel wie
Wurtzins, das heißt Zins, den der
Bürger für Benutzung der Baustelle dem
Stadtherren entrichtete.