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Bundeszwang
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Bundeszwang
Der
Bundeszwang ist eine Möglichkeit der deutschen
Bundesregierung, ein
Bundesland zur Erfüllung seiner Pflichten aus einem Bundesgesetz anzuhalten.
Der Bundeszwang ist im Artikel 37 des
Grundgesetzes geregelt. Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des
Bundesrates alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Sie oder ihr Beauftragter (
Bundeskommissar) haben dabei Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Siehe auch
•
Weblinks
*[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_37.html Artikel 37 Grundgesetz
•
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: Möglichkeiten des Bundeszwangs nach Art. 37 GG - Einsetzung eines 'Sparkommissars'?