Bundeszentralregistergesetz
Das deutsche Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) (BGBl. I S. 243) wurde am 18. März 1971 ausgefertigt.Es regelt die gesetzlichen Vorschriften zur Führung des Bundeszentralregisters sowie des Erziehungsregisters und beschreibt die Auskunftsverfahren über den Inhalt (z. B. Führungszeugnis).Das Bundeszentralregistergesetz ist ein Spezialgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz, sodass dessen Regelungen nur subsidiär gelten. Dennoch musste auch das BZRG nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet werden, da in diesem Urteil erhebliche Anforderungen an die Datenverarbeitung gestellt wurden.
Mit der Errichtung des Bundesamtes_für_Justiz wurde das Bundeszentralregister aus der Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts an das Bundesamt überführt.
Siehe auch
Gewerbezentralregister
Ausländerzentralregister
Generalbundesanwalt
Bundeszentralregister
Weblinks
• Gesetzestext - Von der Quelle juris.de.

