Bundeswahlausschuss
Der Bundeswahlausschuss setzt sich zusammen aus dem Bundeswahlleiter sowie acht berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern.Bei der Auswahl der Beisitzer sollen in der Regel die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden.
Der Bundeswahlausschuss ist mit fünf Hauptaufgaben betraut. Er
* stellt für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen_Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit einer Mindestzahl von fünf Abgeordneten vertreten sind. Nur solche Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen (vgl. §2, Parteiengesetz) und werden ohne Prüfung bei einer bevorstehenden Bundestagswahl zugelassen.
* entscheidet, welche politischen Gruppierungen, die bis zum 90. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind. Dabei ist er an die Vorgaben des Grundgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und des Parteiengesetzes über die Zulassung der Parteien gebunden. In der Regel muss diese Entscheidung 72 Tage vor einer bevorstehenden Bundestagswahl bekanntgegeben werden. Bei unregelmäßigen Vorkommnissen - wie einer vorgezogenen Bundestagswahl - kann diese Entscheidung jedoch deutlich vorgezogen werden. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl, die im Jahre 2005 für den 18. September anberaumt wurde, gab der Bundeswahlausschuss am 12. August - 37 Tage vor der Wahl - die Parteienzulassungen bekannt.
* verhandelt Beschwerden, welche gegen die Zulassung oder Nichtzulassung einer Landesliste und demnach gegen die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse und des Bundeswahlleiters vorgebracht werden
* trifft die Entscheidung über die Erklärungen über den Ausschluss von der Listenverbindung
* stellt abschließend fest, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, wie viele Sitze die einzelnen Listen erhalten und welche Personen gewählt sind.
Alle Sitzungen des Bundeswahlausschusses werden öffentlich getätigt.
Die Amtszeit des Bundeswahlausschusses endet spätestens mit dem Ende der Wahlperiode.
Die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 nicht als Parteien anerkennt, können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 2. August 2005 haben 55 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2005 angezeigt (zur Bundestagswahl 2002 waren es 47 Vereinigungen).
Zugelassene Parteien
Ohne Prüfung zur Wahl zugelassen:
SPD
CDU
CSU
Bündnis 90/Die Grünen
FDP
Die Linkspartei.
DVU
NPD
Nach Prüfung wurden zugelassen:
Statt-Partei Die Unabhängigen
Die Republikaner
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung & basisdemokratische Initiative (Die Partei)
Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale
Pro Deutsche Mitte
Bayernpartei
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
Feministische Partei
Die Tierschutzpartei
Bürgerrechtsbewegung Solidarität
Die Grauen
Deutsche Gemeinschaft für Gerechtigkeit
Perspektive
50Plus - Bürger- und Wählerinitiative für Brandenburg
Humanistische Partei
Ab jetzt... Bündnis für Deutschland
Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit
Deutsche Zentrumspartei
Humanwirtschaftspartei
Partei Rechtsstaatliche Offensive
Partei Bibeltreuer Christen
Deutsche Soziale Union
Familien-Partei Deutschlands
Christliche Mitte
* Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
Abgelehnt wurden unter anderem die
Partei_der_Nichtwähler, Überpartei, Bergpartei, Keine Partei entspricht meinem Wählerwillen, ADLER Allgemeine Demokratische Liga für Entscheidungsrecht, Handeln in Freiheit, Bären für Deutschland, Global Future Party, die Wendische Volkspartei und Spirituelles Bewusstsein
weil beispielsweise vorgeschriebene Unterlagen fehlten, massive Zweifel an ihrem Parteienstatus bestanden oder gar die Ernsthaftigkeit der Kandidatur in Frage gestellt wurde.
Siehe auch: Liste der politischen Parteien in Deutschland

