Wahl zum 17. Deutschen Bundestag
Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag wird ? vorbehaltlich der Auflösung des Bundestages nach Artikel 63 oder Artikel 68 und vorbehaltlich der Verlängerung der Wahlperiode im Verteidigungsfall nach Artikel 115 h des Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland ? im Jahr 2009 stattfinden.Termin
Nach Artikel 39 des Grundgesetzes findet die Wahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des vorhergehenden Deutschen Bundestages statt. Der 16. Deutsche Bundestag trat am 18. Oktober 2005 zusammen, der Zeitraum der Wahl ist demzufolge die Zeit zwischen dem 18. August und dem 18. Oktober 2009. Unter Beachtung der Tatsache, dass Wahltag ein Sonn- oder Feiertag sein muss (§ 16 Bundeswahlgesetz), wird die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23., 30. August, 6., 13., 20., 27. September, 3. (Tag der deutschen Einheit), 4., 11. oder 18. Oktober 2009 stattfinden.
Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt; er tut dies in der Regel im Einvernehmen mit Bundes- und Länderregierungen. Falls die Wahl wieder am dritten oder vierten Sonntag im September stattfindet (wie 1998, 2002 und 2005), so wäre der 20. oder 27. September 2009 der Wahltag.
Möglich wäre übrigens, dass die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am selben Tag stattfinden, was aus finanziellen Gründen sinnvoll wäre und erfahrungsgemäß die Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen steigert.
Personelle Zusammensetzung
Der 17. Deutsche Bundestag wird aus (unter Vorbehalt) 598 Abgeordneten zuzüglich eventueller Überhangmandate bestehen. Obwohl es theoretisch möglich ist, diese Zahl im Bundeswahlgesetz noch so zu ändern, dass die Änderung bereits für die nächste Wahl gültig ist, würde das den Gebräuchen widersprechen. Eine Änderung des Bundestagswahlrechtes lässt man immer erst für die übernächste Wahl, also hier die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag, in Kraft treten.
Es ist jedoch möglich, dass die Wahlkreiseinteilung noch verändert wird.
Ausgeschlossen ist, dass die von Politikern verschiedener Parteien vorgeschlagene, aber noch nicht beschlossene Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestages von bisher vier auf fünf Jahre bereits Wirkung auf diese Wahl haben wird. Eine etwaige Grundgesetzänderung könnte bei Beschlussfassung in dieser Legislaturperiode frühestens mit der 2009 beginnenden Wahlperiode in Kraft treten.

