Bundesstiftung Baukultur
Die Bundesstiftung Baukultur ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die aus der Initiative Architektur und Baukultur hervorgegangen ist. Ziel der Stiftung ist es, als eine bundesweit beachtete, unabhängige und mit hoher Fachautorität ausgestattete Institution für die Anliegen der Baukultur in Deutschland einzutreten. Die Möglichkeiten guten Planens und Bauens als gesellschaftlicher Anspruch für lebendige Städte sollen einer breiten Öffentlichkeit bewusst gemacht werden und die hohe Leistungsfähigkeit von Architekten und Ingenieuren in Deutschland auf dem Weltmarkt besser dargestellt werden.Entwicklung
Im April 2003 trat in Bonn zum ersten Mal der Konvent der Baukultur zusammen. Der Konvent sollte ein zentrales Beratungs- und Kommunikationsinstrument der geplanten Stiftung werden. Auf dem ersten Konvent befassten sich rund 800 Fachleute mit den wichtigsten Themen der Baukultur und den Perspektiven von Planung und Architektur in Deutschland. Konkrete Ergebnisse des Konvents waren ein Bericht und die Wahl eines Präsidiums. Dieses sollte die Gründung der Stiftung weiter vorantreiben.
Der Bundestag debattierte am 10. März 2005 in erster Lesung über ein von der Bundesregierung eingebrachtes Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur". Der Bundesrat bestritt wegen der Kulturhoheit der Länder eine Bundeskompetenz für das Gesetz. Am 12. Mai 2005 wurde das Gesetz erneut im Bundestag beraten und mit den Stimmen aller Parteien angenommen. Am 17. Juni 2005 hatte der Bundesrat das Gesetz beraten und mehrheitlich beschlossen, den Vermittlungsausschuß anzurufen, um das Gesetz aufheben zu lassen. Der Vermittlungsausschuss vertagte am 5. September 2005 die Beratungen über das Gesetz. Da wegen der Bundestagsneuwahlen am 18. September 2005 alle nicht verabschiedeten Gesetzesvorhaben automatisch verfielen, war das Gesetz und damit die Einrichtung der Stiftung Baukultur vorerst gescheitert.
Nach der parteiübergreifend breiten Zustimmung im Deutschen Bundestag am 26. Oktober 2006 machten auch die Länder im Bundesrat am 24. November 2006 im 2. Durchgang den Weg frei für die Stiftungsgründung. Zum Jahreswechsel 2006 / 2007 trat das Gesetz in Kraft.
Die in Potsdam ansässige Stiftung nahm mit der Konstituierung ihrer Gremien ihre Arbeit auf. Als Anschubfinanzierung stellte der Bund in den Jahren 2006 bis 2010 rund 7 Mio. Euro für den Aufbau und die Arbeit der Stiftung zur Verfügung. Langfristig soll der Finanzbedarf der Stiftung auch von privaten Dritten wesentlich mitgetragen werden.
Eine der ersten Aufgaben der Stiftung ist es, 2007 den zweiten Konvent der Baukultur zu organisieren. Der Konvent soll Experten aus allen wesentlichen Bereichen des öffentlichen und privaten Planens und Bauens zusammenbringen und Mitglieder für den Stiftungsrat sowie den Beirat der Stiftung benennen.
Weblinks
• www.bundesstiftung-baukultur.de - Homepage der Stiftung
• Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur (pdf)
• www.baukulturrat.de - Rat für Baukultur im deutschen_Kulturrat

