Bundessozialgericht
Das deutsche Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit und damit neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es hat seinen Sitz in Kassel.
Zuständigkeit
Das BSG entscheidet als Revisionsgericht über Sprungrevisionen gegen Urteile der Sozialgerichte und Revisionen gegen Entscheidungen der Landessozialgerichte. Daneben ist es erst- und letztinstanzlich zuständig für Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern oder zwischen verschiedenen Ländern in Angelegenheiten der Sozialversicherungen und den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten.
Geschichte
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|+Präsidenten des Bundessozialgerichts
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! Nr.
! Name
! Beginn der Amtszeit
! Ende der Amtszeit
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| 1
| Heinrich Reiter (*1930)
/'> 1. Juli 1984
| 31. August 1995
|-
| 4
| 11. September 1954.
Vizepräsidentin des BSG und somit ständige Vertreterin des Präsidenten ist seit August 2003 Ruth Wetzel-Steinwedel.
Ende September 2004 feierte das BSG in einem großen Festakt sein 50-jähriges Bestehen.
Aufsicht und Spruchkörper
Die allgemeine Dienstaufsicht führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Spruchkörper des BSG heißen Senate. Sie sind jeweils mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen_Richtern besetzt. Derzeit bestehen dreizehn Senate. Ab März 2007 wird die Zahl wegen der zunehmenden ALG-II-Verfahren auf 14 erhöht.
Das zugehörige Gesetz ist das Gesetz_über_die_Sozialgerichtsbarkeit.
Literatur
Matthias von Wulffen, Otto Ernst Krasney: Festschrift 50 Jahre Bundessozialgericht. Verlag C. H. Beck, 1. Auflage, München 2004, ISBN 3-452-25516-6
Siehe auch
• der deutschen Bundesrichter]
*Sozialversicherung
*Kriegsopferversorgung
Weblinks
*http://www.bundessozialgericht.de/ Website des Bundessozialgerichts

