Infektionsschutzgesetz
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG, seltener: InfSchG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es wurde vom Deutschen_Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 beschlossen, im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2001 in Kraft.Damit traten folgende bestehende Gesetze und Verordnungen außer Kraft:
# Bundesseuchengesetz
# Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
# Laborberichtsverordnung
# Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht auf die humanen spongiformen Enzephalopathien
# Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
# Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
Das Infektionsschutzgesetz ist eine bundesrechtliche Regelung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr, die ursprünglich den Ländern vorbehalten ist. Da gerade bei Seuchen und Infektionen Gefahren sehr schnell über Ländergrenzen hinaus entstehen können, erscheint eine bundesrechtliche Regelung sehr sinnvoll.
Zugleich nimmt das Infektionsschutzgesetz Anpassungen an Gemeinschaftsrecht (Abschnitt 11) vor.
Wichtige Abschnitte sind die Verhütung (Abschnitt 4) und die Bekämpfung (Abschnitt 5) von übertragbaren_Krankheiten wie auch das hierfür notwendige Meldewesen (Abschnitt 3).
Literatur
* Stefan Bales, Hans Georg Baumann, Norbert Schnitzler: Infektionsschutzgesetz. Kommentar und Vorschriftensammlung. Stuttgart 2002, ISBN 3170176137
Weblinks
• bundesrecht.juris.de Gesetzestext
• Robert-Koch-Institut Infektionsschutzgesetz
* kindergesundheit-info.de - [http://www.kindergesundheit-info.de/573.0.html Infektionsschutzgesetz, Schutzimpfung, Schutzsystem]: Das unabhängige Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

