Bundesregierung (Deutschland)
Die Bundesregierung ist die Regierung der Bundesrepublik_Deutschland.Tritt ein Politiker aus der Polikit zurück, so nennt man dies Kabinett
Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie wird auch als Regierung bezeichnet. Näheres zur Bundesregierung regeln die Artikel 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG). Artikel 64 Abs. 2 GG schreibt vor, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister bei der Amtsübernahme den Amtseid (Art. 56) leisten.
Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz, d.h. er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers eigenständig (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler.
Sind zwei Minister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).
Die administrativen Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Bundesregierung, unter anderem auch, dass die Bundesregierung nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammen gekommen sind.
Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, ?wenn es der Bundesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt?, ebenso wie eine ?vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung?.
Aktueller Aufbau der Bundesregierung
Der Bundesregierung gehören zurzeit (Stand April 2007) nur Partei-Mitglieder von CDU/CSU und SPD an. Elf der 16 Mitglieder der Bundesregierung sind Mitglieder_des_Bundestages (MdB).
Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister sind keine Regierungsmitglieder, aber erstere müssen Bundesministern finden sich im Artikel Kabinett Merkel.
Anteil der Volljuristen in der Bundesregierung
Vor dem Hintergrund des Juristenprivilegs im höheren_Dienst der öffentlichen_Verwaltung ist in Hinblick auf den Anteil der Volljuristen in der Bundesregierung (bezogen jeweils auf den Beginn der Bundesregierung und inklusive des Bundeskanzlers) festzustellen, dass der Anteil unabhängig von der jeweiligen parteipolitischen Zusammensetzung seit 1949 zwischen 18,8% und 50% schwanktWissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999, Bd. I, Baden-Baden 1999, Kap. 6.9, S. 1154 (1. bis 13. Legislaturperiode);
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Hrsg.): [http://www.bundestag.de/bic/dbuch/start.pdf Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1994 bis 2003], Baden-Baden 2005, Kap. 6.9, S. 302 (13. bis 15. Legislaturperiode)..
Siehe auch
Exekutive
Gewaltenteilung
Bundespolitik
Liste der deutschen Bundesminister a.D.
Liste der deutschen Bundesregierungen
Vertretungsreihenfolge der deutschen Bundesregierung
Regierungskommunikation
Quellen
Weblinks
• Website der Bundesregierung

