Bundesregierung (Österreich)
In Österreich ist die Bundesregierung neben dem Bundespräsidenten eines der obersten Organe der Bundesverwaltung (sog. Kollegialorgan). Seine Mitglieder sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesminister.
Der österreichische Bundeskanzler ist Leiter des Bundeskanzleramtes und Vorsitzender der Bundesregierung, als deren primus inter pares (lat. Erster unter Gleichen) kann er Vorschläge für die Ernennung bzw. Entlassung der übrigen Bundesminister machen, jedoch den Bundesministern keine Weisungen erteilen.
Neben dem Bundeskanzler gehören auch die Bundesminister zu den obersten Organen der Bundesverwaltung (sog. monokratische Organe). Als solche sind sie selbst weisungsfrei und untergeordneten Behörden gegenüber weisungsbefugt (Ressortprinzip).
Zur Unterstützung in den Amtsgeschäften können den Bundesministern Staatssekretäre beigegeben werden, die als Hilfsorgane des jeweiligen Bundesministers fungieren und damit ihm gegenüber weisungsgebunden sind.
Aktuelle Bundesregierung
Die neue Bundesregierung unter Alfred Gusenbauer (SPÖ) wurde in folgender Zusammensetzung am 11. Jänner 2007 von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt. Das Bundesgesetz, das die Ressortaufteilung regelt, wurde am 30. Jänner 2007 vom Nationalrat beschlossen.
Bundesregierungen seit 1945
Siehe auch
Politisches System Österreichs
Weblinks
• Internetauftritt der österreichischen Bundesregierung

