Bundesratswahlen
Die Bundesratswahlen, also die Wahl der Mitglieder der schweizerischen Landesregierung, des Bundesrates, unterliegen einem komplizierten Geflecht von* Bestimmungen, die in der Bundesverfassung sowie in der Geschäftsordnung der Vereinigten_Bundesversammlung festgelegt sind,
* Übereinkünften,
* momentanen Erfordernissen,
die für den Beobachter nicht immer leicht zu durchschauen sind.
Gesetzliche Bestimmungen
Für den Wahlmodus ist wichtig:
* Wahlkörper: Der Wahlkörper ist die Vereinigte Bundesversammlung, also die vereinigten 200 Nationalräte und die 46 Ständeräte.
* Wahltermin: Diese wählen den Bundesrat jeweils zu Beginn einer neuen Legislaturperiode, also alle vier Jahre neu.
* Amtsdauer: Eine Amtszeit beträgt (ab Beginn der Legislaturperiode des Nationalrates) vier Jahre und muss nach einer Nationalratswahl erneuert werden, jedoch sind Abwahlen von amtierenden Bundesräten, die erneut kandidieren, äusserst unüblich (bisher dreimal).
* Amtsenthebung: Es existiert kein Misstrauensvotum. Bundesräte, die unter erheblichem politischen und öffentlichen Druck stehen, treten in der Regel selber zurück.
* Kandidatur: Bei neu zu besetzenden Bundesratsposten nominiert die betreffende Partei einen offiziellen Kandidaten. Es ist allgemein üblich, der Bundesversammlung noch einen zweiten Alternativkandidaten zur Auswahl zu stellen. Es kommt jedoch mitunter vor, dass ein inoffizieller, zuvor nicht ausdrücklich benannter, Kandidat gewählt wird.
* Ablauf: Die Bundesräte werden einzeln gewählt. Dies bedeutet, dass bei Mehrfachvakanzen die Parteien, die noch Kandidaten in der Wahl haben, bei den Wahlgängen davor alles tun müssen, um ?Retourkutschen? zu vermeiden. Eine solche Kettenreaktion erfolgte 1973, als mit Willy Ritschard, Hans Hürlimann und Georges-André Chevallaz hintereinander gleich drei nichtoffizielle Kandidaten gewählt wurden.
* Wahlreihenfolge: Bisherige Bundesräte kandidieren in der Reihenfolge ihres Amtsalters; der längstdienende Bundesrat wird also als erster wiedergewählt. Frei gewordene Stellen werden in der Reihenfolge besetzt, wie sie frei geworden sind; der Sitz, der also durch Rücktritt oder Tod zuerst frei geworden ist, wird zuerst besetzt usw.
* Zählweise: Für eine gültige Wahl ist die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erforderlich. Somit erhöhen leer eingelegte Stimmzettel die Wahlhürde.
** Wird diese im ersten Wahlgang von keinem Kandidaten erreicht, so werden solange weitere Wahlgänge durchgeführt, bis ein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt ist. Der Abstimmende ist nicht an die Wahlvorschläge der nominierenden Partei zwingend gebunden.
** Vom dritten Wahlgang an dürfen jedoch keine neuen Kandidaten mehr aufgestellt werden.
** In der weiteren Folge scheidet jeweils der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus.
Das gesetzlich vorgegebene Anforderungsprofil an die Kandidaten ist denkbar unbestimmt:
* Wählbar ist jeder Schweizer Bürger, der auch zum Nationalrat wählbar ist.
* Regionalklausel:
** Nach der Bundesverfassung von 1999 sollen alle ?Landesgegenden? und ?Sprachregionen? angemessen vertreten sein.
** Früher galt die ?Kantonsklausel?, nach der aus demselben Kanton nur ein Mitglied gewählt werden durfte. Maßgeblich für die Bestimmung des Kantons war zunächst der Bürgerort, später die Wohnsitzgemeinde.
* Es werden Mitglieder eines Kollegiums gewählt, das dann die einzelnen Departemente (Ministerien) unter sich aufteilt. Es werden also nicht von vornherein Fachminister mit bestimmten Fähigkeiten gesucht.
Übereinkünfte
Eine Eigenart des politischen_Systems_der_Schweiz ist es, dass das Volk mit Abstimmungen über wichtige sachpolitische Geschäfte befinden kann. Das hat zur Folge, dass eine starke Opposition eine politische Blockade herbeiführen könnte. Damit das nicht passiert, wird und wurde stets darauf geachtet, dass alle Gruppierungen angemessen in die Regierung eingebunden werden:
Sprachen
Obwohl bis 1999 hierfür keine offiziellen Anforderungen bestanden, hat man stets auf eine ausgewogene Vertretung der drei Hauptsprachen Deutsch, Französisch und Italienisch geachtet. Das heißt:
* Obwohl es von den Mehrheitsverhältnissen in der Bevölkerung her (ca. 70% sind deutschsprachig) ohne weiteres möglich wäre, gab es nie einen rein deutschsprachigen Bundesrat.
* Andererseits hat die Deutschschweiz auch nie auf die Mehrheit im Bundesrat verzichtet.
* Üblich waren und sind folgende Verhältnisse:
** 4 Deutschsprachige : 2 Französischsprachige : 1 Italienischsprachiger
** 5 Deutschsprachige : 2 Französischsprachige
*Andere Konstellationen kamen nur ausnahmsweise vor, zum Beispiel
** 5 Deutschsprachige : 1 Französischsprachiger : 1 Italienischsprachiger (1934?47, 1967?70)
** 4 Deutschsprachige : 3 Französischsprachige (1960?62, 1999?2006)
* Die Italienische Schweiz war seit 1911 die meiste Zeit im Bundesrat vertreten (längste Abwesenheit von 1974 bis 1987), obwohl ihr zahlenmäßiger Anspruch dies keinesfalls erfordern würde.
* In Übereinstimmung mit ihrer schwachen zahlmäßigen Basis (unter 1 % der Wohnbevölkerung) hatte die rätoromanische Bevölkerung bisher erst einen Bundesrat: Felix Calonder (1913?20).
Regionale Vertretung
Obwohl diese bis 1999 nicht in der Verfassung verankert war, wurde stets darauf geachtet, dass wenigstens mittelfristig alle Regionen der Schweiz regelmäßig vertreten waren.
* Lange Zeit waren die drei größten Kantone (Zürich, Bern und auch Waadt praktisch zwingend im Bundesrat vertreten. Nicht vertreten waren diese Kantone meistens nur als Strafsanktion nach besonders kontroversen Bundesräten bzw. weil wirklich kein von ihnen vorgeschlagener Kandidat überzeugen konnte:
** die Waadt z.B. 1944?47 (nach dem Sturz von Marcel Pilet-Golaz), 1967?73 (nach dem Sturz von Paul Chaudet), seit 1998 (kein zwingender FDP-Nachfolger für Jean-Pascal Delamuraz vorhanden)
** Bern nur von 1980?87 (die Berner SVP, die diesen Sitz faktisch gepachtet hatte, war geschwächt und konnte keinen Kandidaten präsentieren, der sich aufdrängte)
** Zürich: 1989?95 (nach dem Sturz von Elisabeth Kopp war der Zürcher Freisinn diskreditiert)
* Die Ostschweiz hatte stets mindestens einen Vertreter im Bundesrat.
* Dasselbe gilt üblicherweise auch für die Nordwestschweiz.
* Weniger kontinuierlich ist die Vertretung der Zentralschweiz; sie wird meistens durch einen Bundesrat aus dem bevölkerungsstärksten Kanton Luzern gewährleistet, doch gab es hier immer wieder größere Lücken, die letzte besteht seit 2004.
Konfessionen
Wichtig war von Anbeginn an eine einigermassen gleichmässige Verteilung der Konfessionen im Bundesrat. So achtete man bei der Gründung des Bundesstaates 1848 auf eine Beteiligung der unterlegenen Katholiken. Dem Bundesstaat war nämlich ein Bürgerkrieg, der sogenannte Sonderbundskrieg, vorausgegangen, bei dem sich die katholisch-konservativen Kantone (Sonderbund) und die liberal-reformierten bekämpft hatten und letztere sich als Sieger und bestimmende Kraft bei der Staatsgründung hervorgetan hatten. Heute wird die Konfession eines Bundesrates nicht mehr beachtet.
Prinzip der ?Stammlande?
Lange Zeit galt das Prinzip der ?Stammlande?, wonach nicht ein Bundesrat aus einem Kanton gewählt werden konnte, in dem seine Partei nur eine Minderheitenposition innehatte. Dieses Prinzip war letztmals deutlich 1989 spürbar, als der FDP-Vertreter Franz Steinegger von der in der Zentralschweiz mächtigen CVP nur wenig Unterstützung erhielt.
Parteienverhältnis
Die Konkordanz. Seit 1959 sind alle massgeblichen Parteien gemäß ihrer Stärke in der Bundesversammlung im Bundesrat vertreten. Diese Konkordanzdemokratie ist mit der Einführung der ?Zauberformel? entstanden und ist nicht von der Verfassung vorgegeben. Vor 1959 mussten sich neu entstandene Parteien jeweils eine Weile bewähren, bevor sie ?regierungsfähig? wurden.
Frauenvertretung
Noch nicht zur Gewohnheit geworden ist die angemessene Vertretung der Frauen in der Landesregierung: Nachdem das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene erst 1971 eingeführt worden war, dauerte es bis 1983, bis zum ersten Mal eine Frau (Lilian Uchtenhagen) als Kandidatin aufgestellt wurde, doch gewählt wurde Otto Stich. Erst im folgenden Jahr 1984 war der politische Druck stark genug, dass mit Elisabeth Kopp auch eine Frau tatsächlich gewählt wurde, doch ging ihrer Wahl eine mit Untergriffen geführte ?Schlammschlacht? voraus. Nach Kopps erzwungenem Rücktritt 1989 wurde mit Kaspar Villiger wieder ein Mann gewählt. Bei der nächsten Vakanz 1993 wurde von der SP Christiane Brunner nominiert, doch gab es auch hier im Hintergrund wiederum eine mit frauenfeindlichen Argumenten (Konkubinat, angeblich existierende Nacktfotos) geführte Gegenkampagne. Gewählt wurde schließlich der als weniger links geltende Francis Matthey. Dieser wurde jedoch von seiner Partei gezwungen, auf die Annahme der Wahl zu verzichten, so dass das Parlament - auch unter starkem öffentlichen Druck - Ruth Dreifuss wählte. Von 2004 bis zum 14. Juni 2006 saß wiederum nur noch eine Frau (Micheline Calmy-Rey) im Bundesrat, nachdem Ruth Metzler durch Christoph Blocher ersetzt worden war. Am 14. Juni 2006 (Amtsantritt: 1. August 2006) wurde mit Doris Leuthard wieder eine zweite Frau in den Bundesrat gewählt.
Folgen
Weil auf die parteipolitische Zusammensetzung geachtet wird und lange Zeit höchstens ein Bunderat pro Kanton gewählt wurde, und zudem Bundesräte meist alleine zurücktreten und Bisherige wiedergewählt werden, konnte jeweils eine Partei eine Bundesratsvertretung aus einem bestimmten Kanton lange Zeit für sich beanspruchen und halten, beispielsweise die SVP den ?Berner Sitz?. Dies hat zur Folge, dass SVP-Kandidaten aus anderen Kantonen sowie Berner Kanditaten anderer Parteien geringe Wahlchancen haben, auch wenn sie ebenso valable Kandidaten wären.
Ereignis
Die großen politischen Auswirkungen und die immer wieder überraschenden Wahlausgänge führen dazu, dass eine Bundesratswahl auch immer ein großes Medienereignis sind. Es kann im Vorfeld wird über mögliche Pläne und Allianzen spekuliert werden. Oft werden in der Nacht vor den Bundesratwahlen Wahlverhalten abgesprochen, weshalb sie auch ?Nacht der langen Messer? genannt wird.
Videomaterial
[http://www.ideesuisse.ch/253.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=441&tx_ttnews%5Blist%5D=441%2C561%2C505%2C256%2C247%2C248%2C121%2C78%2C249&cHash=7a06d8e583 Filmbericht von der Bundesratswahl 1959], Einführung der ?Zauberformel?, Schweizer Filmwochenschau

