Bundesopiumstelle
Die Bundesopiumstelle (BOPST) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinstituts_für_Arzneimittel_und_Medizinprodukte_(BfArM) und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Narcotics and Psychotropics) und Grundstoffen (Precursors).Grundlage des Handelns ist das Betäubungsmittelgesetz von 1981 (BtMG) und das Grundstoffüberwachungsgesetz von 1994 (GÜG).
Aufbau
Bei der Bundesopiumstelle handelt sich um die Abteilung 8 des BfArM, die in vier Fachgebiete gegliedert ist. Dort sind ungefähr 50 Mitarbeiter beschäftigt. Jedes Fachgebiet wird jeweils von einem Pharmazeuten geleitet.
Aufgaben
* Erteilung von Erlaubnissen zur Teilnahme am Betäubungsmittel- und/oder Grundstoffverkehr
* Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs bei den Erlaubnisinhabern (Hersteller, Händler, Importeure, Exporteure, Anbauer und wissenschaftliche Einrichtungen) durch Prüfung der Meldungen nach §18 BtMG bzw. §18 GÜG und Inspektionen der Betriebsstätten und Lagerräume
* Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Betäubungsmittel
* Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Grundstoffe
* Anfertigung, Ausgabe und Auswertung der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen amtlichen Formblätter (Betäubungsmittelrezepte/ -anforderungsscheine)
* Führen des Substitutionsregisters nach § 5a BtMVV
* Erteilung von Betäubungsmittel-Nummernbescheiden für Apotheken und tierärztliche Hausapotheken
* Nationale Kontaktstelle: Gemäß Bekanntmachung vom 9. Dezember 2002 (BGBl. I S. 26345)
Weblinks
• Die Seite der Bundesopiumstelle auf der Homepage des BfArM

