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Bundesnotarordnung
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Bundesnotarordnung
Die
Bundesnotarordnung regelt bundeseinheitlich die Amtstätigkeit der
Notare und enthält gesetzliche Bestimmungen über die Bestellung zum Notar, die Amtsausübung, die notariellen Pflichten, die Regelungen bei Abwesenheit und Verhinderung eines Notars, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern, ferner über die Einrichtung und die Aufgaben der
Bundesnotarkammer bzw. der
Ländernotarkammern sowie das
Disziplinarverfahren bei Notaren.
Wegen der besonderen Gestaltung des Notariats im früheren
Baden gilt die BNotO gemäß § 115 S. 1 BNotO nicht im
OLG-Bezirk_Karlsruhe.
Da der Notar quasi Amtsbefugnisse ausübt, sieht § 19 BNotO einen eigenen "Amts"haftungsanspruch gegen den Notar vor.
Weblinks
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Text der BNotO