Bundesland (Deutschland)
Ein Land innerhalb der Bundesrepublik_Deutschland ist ein originäres staatliches Völkerrechtssubjekt. Umgangssprachlich ist zwar oft von Bundesländern die Rede, in den maßgeblichen Dokumenten wie dem Grundgesetz oder den Verfassungen der Länder selbst wird dieser Begriff jedoch nicht verwendet, da die deutschen Länder gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland bilden und nicht umgekehrt eine bloße Verwaltungseinheit der Bundesrepublik darstellen.Übersicht über Bund und Länder
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Die Länder sind ein (teilweise historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge ignorierendes) Ergebnis der territorialen Neugliederung des vormaligen Deutschen Reiches nach Bremen: Land Bremen (obwohl es als Exklave von britischem Besatzungsgebiet umschlossen war, doch die US-Amerikaner beanspruchten einen Seehafen für ihre Versorgung)
*Hessen: Hauptteil des Landes Hessen, Hauptteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau
*Württemberg-Baden: Nordteil des Landes Württemberg, Nordteil des Landes Baden
Britische Besatzungszone:
*Hamburg: Land Hamburg
*Niedersachsen: preußische Provinz Hannover, Länder Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe
*Nordrhein-Westfalen: nördl. Teil der preußischen Rheinprovinz, Westfalen
*Schleswig-Holstein: preußische Provinz Schleswig-Holstein
Französische Besatzungszone:
*Baden: Südteil des Landes Baden
*Rheinland-Pfalz: Südteil der preußischen Rheinprovinz, Westteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau, Südwestteil des Landes Hessen (Rheinhessen), bayerische Pfalz
*Württemberg-Hohenzollern: Südteil des Landes Württemberg, preußische Exklave Hohenzollern
Sowjetische Besatzungszone:
*Brandenburg: Hauptteil der preußischen Provinz Brandenburg (ohne Neumark)
*Mecklenburg-Vorpommern: Land Mecklenburg, Westteil der preußischen Provinz Pommern
*Sachsen: Land Sachsen, westlichster Teil der preußischen Provinz Niederschlesien
*Sachsen-Anhalt: Hauptteil der preußischen Provinz Sachsen, Land Anhalt
*Thüringen: Land Thüringen, Südteil der preußischen Provinz Sachsen
* Berlin stand zunächst unter dem Viermächtestatut.
Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung ?Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder? die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. (Entgegen niedersächsischer Wünsche kam es dabei nicht zu einer Vereinigung Ost- und Westfalens) Hamburg blieb eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.
Die Hessische_Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.
Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.
Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neu gegründeten Ländern fort.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Nordrhein-Westfalen und Hamburg wurden Länder. Auch Schleswig-Holstein wurde mit der 1949 vom ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Land. Berlin (West) hatte stets einen Sonderstatus.
Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt.
Im selben Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell ?Berlin ? Hauptstadt der DDR? genannt wurde.
Am 1. Januar 1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich.
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin ? Berlin (West) war bis dato kein vollwertiges Land - Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Neugliederung des Bundesgebietes aufgrund des Artikels 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht.
Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der brandenburgischen Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische_Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. Aktuell hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.
Flaggen der deutschen Länder
Bild:Flag of Baden-Württemberg.svg|Land_Baden-Württemberg
Bild:Flag of Bavaria (striped).svg|Freistaat_Bayern
Bild:Flag of Berlin.svg|Land_Berlin
Bild:Flag of Brandenburg.svg|Land_Brandenburg
Bild:Flag of Bremen.svg|Freie_Hansestadt_Bremen
Bild:Flag of Hamburg.svg|Freie_und_Hansestadt_Hamburg
Bild:Flag of Hesse.svg|Land_Hessen
Bild:Flag of Mecklenburg-Western Pomerania.svg|Land_Mecklenburg-Vorpommern
Bild:Flag of Lower Saxony.svg|Land_Niedersachsen
Bild:Flag of North Rhine-Westphalia.svg|Land_Nordrhein-Westfalen
Bild:Flag of Rhineland-Palatinate.svg|Land_Rheinland-Pfalz
Bild:Flag_de-saarland_300px.png|Saarland
Bild:Flag of Saxony.svg/'>Land_Sachsen-Anhalt
Bild:Flag of Schleswig-Holstein.svg|Land_Schleswig-Holstein
Bild:Flag of Thuringia.svg|Freistaat_Thüringen
Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt ? sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau, zum anderen eine weiß-blau gerautete Flagge (siehe hierzu Staatsflagge Bayerns).
In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.
Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.
Literatur
*Werner Künzel/Werner Rellecke: Geschichte der deutschen Länder; Münster 2005, ISBN 3402034166
*Hans Geog Wehling: Die deutschen Länder. Geschichte, Politik, Wirtschaft; 2004, ISBN 353143229X
*Sven Leunig: Die Regierungssysteme der deutschen Länder, 2007, 3825228444
Weiterführendes
Siehe auch
• System Deutschlands]
• in den deutschen Landesparlamenten]
• der deutschen Bundesländer, nach der Einwohnerzahl geordnet]
• der deutschen Bundesländer, nach der Fläche geordnet]
• der deutschen Bundesländer, nach der Bevölkerungsdichte geordnet]
• der Flaggen deutscher Länder]
• der Wappen deutscher Länder]
• 3166-2:DE|genormte Kürzel nach ISO 3166-2]
Weblinks'''
• Parlamentsspiegel ? Dokumente der Landesparlamente der Bundesrepublik Deutschland
• Bundesland markieren - anschauen - ausdrucken oder speichern
• Fast alle deutschen Bundesländer stellen grafisch leicht abgewandelte Landes-Logos oder ein Landes-Signet zur Verfügung (Linkliste)
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