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Bundesjagdgesetz
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Bundesjagdgesetz
Das
Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein
Rahmengesetz, welches in Deutschland das
Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagdbaren Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz regelt, wer wann was, wo und wie jagen darf.Dabei stellt es jedoch nur Rahmenbedingungen auf, nähere Einzelheiten regeln die Länder in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen (siehe
Jagdgesetz).
Das Bundesjagdgesetz enthält in § 38 Strafvorschriften (wg. der unzulässigen Jagdausübung: Verstoß gegen die Schonzeiten oder Tötung eines Elterntieres nach § 22) und gehört somit zum
Nebenstrafrecht. Daneben eröffnet § 42 BJagdG den Ländern die Möglichkeit, in den Landesjagdgesetzen Strafvorschriften zu erlassen
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