Politische Grenze
isch-Deutsche Staatsgrenze ("Grüne Grenze") in den Alpen (Blauberge)]]-Litauen und Polen-Slowakei (bis 1918 Ungarn),
oder in Abschnitten zwischen Litauen-Preußen und Transnistrien-Moldawien; Legende: 1. Polen, 2. Litauen,
3. Livland, 4. Kurland (Teil Livlands), 5. Preußen]]
Eine politische Grenze ist die Trennungslinie zwischen Staaten und abhängigen Gebieten. Wenn von einer "politisch-administrativen Grenze" die Rede ist, dann gehören außerdem auch die Trennungslinien zwischen den innerstaatlichen Verwaltungseinheiten mit zum Begriffsumfang.
Letztere sind z.B. in Deutschland (bzw. Österreich): Bundesland, Regierungsbezirk und Landkreis (politischer Bezirk), Gemeinde und Katastralgemeinde. Im Allgemeinen fallen diese Grenzen stückweise mit den Grundstücksgrenzen des privaten oder öffentlichen _Eigentums zusammen.
In der Schweiz sind Grenzen von folgenden Verwaltungseinheiten bekannt:
* Staat
Kantone
Amtsbezirk, Bezirk beziehungsweise Wahlkreise je nach Kanton. Manche Kantone kennen diese Ebene nicht.
Kreis, in wenigen Kantonen wie Kanton Graubünden oder Kanton Tessin
Politische Gemeinde, außer Kanton Appenzell-Innerrhoden
* Stadtbezirk, Stadtkreis, Quartiere, Dorfkooperationen, Weiler je nach Gemeinde, falls existent bzw. verwaltungstechnisch relevant.
* Grundstücksgrenzen
Umgangssprachlich werden jene Staats- und Landesgrenzen bzw. _Grenzübergänge, die nicht ständig überwacht werden, als Grüne Grenze bezeichnet.
Siehe auch
• Exklave]
*[[Gebietsdisput

