Bundesbesoldungsgesetz
{{Infobox Gesetz| Titel=Bundesbesoldungsgesetz
| Abkürzung=BBesG
| Art=Bundesgesetz
| Geltungsbereich=Bundesrepublik Deutschland
/'> Rechtsmaterie=Beamten, Richter und Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland, also nicht nur für die Bediensteten des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften.
Es wird ergänzt durch Besoldungsordnungen (Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung R, Besoldungsordnung W.
Im Rahmen der Föderalismusreform haben seit Mitte 2006 die Länder die Gesetzgebungshoheit für das Besoldungsrecht der Beamten und Richter der Länder (und Gemeinden). Für diese Personen gilt das BBesG nur solange weiter, wie Landesbesoldungsgesetze es nicht abgelöst haben.
Weblinks
• Text des Bundesbesoldungsgesetzes

