Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Bundesbeamtengesetz
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Bundesbeamtengesetz
Das
Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt Einzelheiten zum
Beamtenverhältnis auf Bundesebene:
Ernennung,
Laufbahnen,
Versetzung und
Abordnung, Beendigung des Beamtenverhältnisses
* Pflichten des Beamten (z. B.
Amtsverschwiegenheit, Dienstwohnung/-kleidung)
* Rechte des Beamten (z. B. Dienst-/
Versorgungsbezüge, Reise-/Umzugskosten)
Das Gesetz enthält zudem Vorschriften zur Personalverwaltung und zum Beschwerdeweg/Rechtsschutz.
Entsprechende landesrechtliche Regelungen existieren für Beamte auf Länderebene bzw. in Städten und Gemeinden.
Weblinks
•
Text des Bundesbeamtengesetzes