Eisenbahndirektion
Als Eisenbahndirektion wird in Deutschland und Österreich die betriebsführende Leitung einer Eisenbahn oder eines Streckengebiets einer größeren Eisenbahngesellschaft bezeichnet. Ihre Organisation wird durch die jeweilige Bahngesellschaft oder die Staatsbahn festgelegt. Im deutschen Raum waren sie Mittelbehörden bzw. regionale Verwaltungseinheiten in der Hierarchie der staatlichen Eisenbahnverwaltungen. Mit der Gründung der Deutschen_Bahn_AG 1994 wurde das System der deutschen Eisenbahndirektionen abgeschafft und deren vormalige Aufgaben neuen ?Geschäftsbereichen? übertragen.Deutschland
Länderbahnen-Eisenbahndirektionen
= Einordnung in die staatliche Hierarchie
=Die ersten Eisenbahndirektionen der deutschen Länderbahnen waren in der Regel einem Fachministerium unterstellt. Dieses war in Preußen beispielsweise das ?Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten?, ab 1878 das davon abgetrennte ?Ministerium der öffentlichen Arbeiten?. In Bayern unterstanden die Eisenbahnbetriebsdirektionen dem ?Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten?.
Dem gegenüber unterstanden die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen dem sächsischen Finanzministerium!
In Bayern waren die fünf ?Eisenbahnbetriebsdirektionen? bis 1886 der ?Generaldirektion der königlichen Verkehrsanstalten?, danach der ?Generaldirektion der königlich bayerischen Staatseisenbahnen? und ab 1906 dem ?Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten? unterstellt.
Als kleineres Land mit nur einer zentralen Leitstelle sei Baden angeführt. Dort gab es erst ab 1882 eine Eisenbahndirektion in Karlsruhe. Zuvor war der staatliche Eisenbahnbau dem Innenministerium, der Betrieb dagegen dem Außenministerium zugeordnet. Zwischenzeitlich war für die staatlichen Eisenbahnen die Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaus, sowie danach die Oberdirektion der Posten und Eisenbahnen zuständig.
=Interne Gliederung
=In einem fortgeschrittenen Stadium der Organisation waren die Eisenbahndirektionen der staatlichen Führung meist hinsichtlich der Finanzen unterworfen. Dies betraf insbesondere die Tarifgestaltung (Regeltarife, Sondertarife für bestimmte Bereiche), den Einbehalt oder die Abgabe erzielter finanzieller Einnahmen sowie auch der Gewährung zusätzlicher Mittel für Defizitausgleiche oder für besondere Eisenbahnbauten (Bahnhöfe, neue Strecken, Elektrifizierung).
In diesem vorgegebenen Rahmen organisierten die Direktionen den Betrieb für die ihr zugeordneten Strecken. Intern wurden dazu häufig Abteilungen mit den Zuordnungen ?Finanzen und Personal?, ?Fahrplan, Tarife, Betriebsabläufe? und ?Bau, Unterhaltung und Fahrzeuge? eingerichtet.
=Unterabteilungen
=Eine Eisenbahndirektion konnte zudem mehrere ihr zugeordnete Betriebsämter, Hauptwerkstätten oder Betriebswerke an verschiedenen Orten haben, die jeweils bestimmten Strecken zugeordnet waren.
Dabei konnte es vorkommen, daß in einer größeren Stadt oder einem Eisenbahnknoten mehrere Betriebsämter von verschiedenen Eisenbahndirektionen nebeneinander vertreten waren, dies insbesondere in der Hauptstadt Berlin.
So gibt Meyers Konversations-Lexikon für den Zeitpunkt 1885 eine Aufteilung der ?Königl. Direktionen der Staatsbahnen in Berlin? in elf teilweise externe "Betriebsämter" für die bezeichneten Strecken an:
*drei in Berlin: a) Stadt- und Ringbahn, b) Berlin-Sommerfeld, c) Berlin-Dresden,
* zwei in Breslau: a) Breslau-Sommerfeld, b) Breslau-Halbstadt,
* zwei in Stettin: a) Berlin-Stettin, b) Stettin-Stralsund;
*je eines in Görlitz, Stralsund, Kottbus und Guben
Nach der Umstrukturierung vom 1. April 1895 hatte die Direktion Berlin:
Neun Betriebsinspektionen, drei Maschineninspektionen, dreizehn Werkstätteninspektionen, eine Telegrafeninspektion und vier Verkehrsinpektionen. Der Personalbestand setzte sich neben dem Präsidenten zusammen aus 15 Mitgliedern des Direktoriums, zehn Hilfsarbeitern, einem Rechnungsdirektor, einem Rechnungsführer und 580 Büroangestellten.
= Preußen
=In Preußen wurden die Verwaltungen der größeren staatlichen Bahnen zu selbständigen Direktionen umgebildet, die als ?Königliche Eisenbahndirektionen?, kurz ?KED? und später als ?Eisenbahndirektionen? (?ED?) der Preußische Staatseisenbahnen bezeichnet wurden. Mit seinem ausgedehnten Eisanbahnnetz gab es hier die meisten deutschen Eisenbahndirektionen und tief ausdifferenzierte Strukturen. Die Eisenbahndirektionen unterstanden unmittelbar dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, ab 1878 dem davon abgetrennten Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Diesem war neben der Eisenbahn auch die Zuständigkeit für Kanalbauten und für Chausseebauten übertragen, es war somit eine Art Verkehrsministerium.
Direktionen
Mit Stand von 1907 hatten die Preußischem Staatseisenbahnen nach der Verwaltungsreform von 1895 und der Vereinigung mit den Hessischen Staatseisenbahnen 1897 folgende Direktionen:
*Bromberg, gegr. 5. November 1849 als ?Königliche Direction der Ostbahn zu Bromberg?
*Berlin, gegr. am 1. Januar 1852 als vormalige "Kgl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn"
* Cöln linksrheinisch, gegr. 1. April 1880
* Frankfurt (M), gegr. 1. April 1880 --
*Hannover, gegr. 1. April 1880 --
*Magdeburg, gegr. 1. April 1880 --
*Erfurt, gegr. 1. Mai 1882 --
*Kattowitz, gegr. 1. Januar 1883, aufgelöst im Oktober 1921
*Altona, gegr. 1. März 1884 --
*Breslau, gegr. 1. April 1895 --
*Cassel, gegr. 1. April 1895 --
*Danzig, gegr. 1. April 1895 --
*Elberfeld, gegr. 1. April 1895 --
*Essen, gegr. 1. April 1895 --
*Halle (Saale), gegr. 1. April 1895 --
*Königsberg, gegr. 1. April 1895 --
*Münster, gegr. 1. April 1895 --
*Posen, gegr. 1. April 1895 --
*Saarbrücken, gegr. 1. April 1895
*Stettin, gegr. 1. April 1895 --
*Mainz, gegr. 1. Februar 1897 als Direktion der Königlich Preußischen und Großherzogl. Hessischen Eisenbahnen
*Kgl. Eisenbahnzentralamt Berlin, gegr. 1. April 1907 im Rang einer KED
Die mit der Umstrukturierung von 1895 in Preußen vorgenommene Einteilung wurde im Wesentlichen von der nachfolgenden Deutschen_Reichsbahn-Gesellschaft, der Deutschen_Bundesbahn und der Deutschen_Reichsbahn_der_DDR übernommen.
= Bayern
=Die regionalen bayerische staatlichen Verwaltungen der Königlich Bayerische Staats-Eisenbahnen wurden zunächst als Bahnämter und Oberbahnämter bezeichnet, letztere befanden sich in Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden und WürzburgMeyers Konversationslexikon von 1888. Sie waren bis 1886 der ?Generaldirektion der königlichen Verkehrsanstalten? und danach bis 1906 der ?Generaldirektion der königlich bayerischen Staatseisenbahnen? unterstellt. Ab 1906 wurden die ?Eisenbahnbetriebsdirektionen? geschaffen, die dem ?Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten? unterstanden.[http://www.kbaystb.de/kbaystb-kbaystb/kbaystb-organisation/kbaystb-organisation.html Organisationsstruktur der Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen]. Sie umfassten die Direktionen Augsburg, Ludwigshafen/Rhein, München, Nürnberg, Bamberg, Regensburg und Würzburg, die bis auf Bamberg (zu Nürnberg zugeordnet) nach 1920 von der Reichsbahn übernommen wurden.
= Sachsen
=In Sachsen gab es zunächst mehrere organisatorisch getrennte ?Staatseisenbahnen?. Standorte der Direktionen waren Dresden und Leipzig, kurzzeitig anscheinend auch Chemnitz.
In Dresden wurde am 1. August 1848 die ?Königliche Direction der Sächsisch-Böhmischen Staatseisenbahn? gegründet, sie wurde wenig später zur ?Königlichen Direction der Sächsisch-Böhmischen und Sächsisch-Schlesischen Staatseisenbahnen?, ab 14. Dezember 1852 zur ?Königlichen Staatseisenbahn-Direction?, ab 1. Oktober 1853 die ?Königliche Direktion der östlichen Staatseisenbahnen? und schließlich ab 1. Juli 1869 mit der Leipziger Direktion zusammengefasst zur ?Königlichen Generaldirection der sächsischen Staatseisenbahnen?.
In Leipzig wurde am 1. April 1847 die ?Königliche Direction der Sächsisch-Bayerischen Staatseisenbahn? gegründet, die ab 1. Oktober 1853 zur ?Königliche Direktion der westlichen Staatseisenbahn? wurde. Sie wurde am 1. Juli 1869 aufgelöst und mit Dresden zusammengefasst.
= Übrige Länderbahnen
=Nach Angaben von Meyers Konversations-Lexikon von 1888
* Hessen:
** ?Großherzogliche Direktion der Oberhessischen Staatseisenbahn? in Gießen
** ?Direktion der Main-Neckarbahn? in Darmstadt.
* Württemberg: ?Eisenbahndirektion der württembergische Staatseisenbahnen? in Stuttgart
* Baden: ?Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen? in Karlsruhe
* Oldenburg: ?Großherzogl. Eisenbahndirektion? in Oldenburg.
* Elsaß-Lothringen: ?Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen? zu Straßburg, für die Eisenbahn in Elsaß-Lothringen und die Wilhelm-Luxemburger Eisenbahn.
Deutsche Reichsbahn
Die 1920 als Nachfolgerin aller deutschen Länderbahnen gegründete Deutsche Reichsbahn, ab 1924 die Deutschen_Reichsbahn-Gesellschaft (bis 1945/1949) übernahm im Wesentlichen zunächst die Direktionen der deutschen Länderbahnen und fungierten als Mittelbehörden in der Reichsbahnstruktur. Einzelne kleinere Reichsbahndirektionen wurden in den 1930er Jahren größeren Direktionen zugeordnet, bzw. auf mehrere Direktionen aufgeteilt.
Den Reichsbahndirektionen (RBD bzw. Rbd) unterlag die Betriebs- und Verkehrsabwicklung und alle fachlichen Aufgaben, die nicht dem Ministerium, einer Oberbetriebsleitung (später Generalbetriebsleitung), einem Zentralamt oder besonderen ?Geschäftsführenden Direktionen? vorbehalten waren. Bei letzteren wurden bestimmte Geschäfte mehrerer RBDen nur von einer geführt. Das traf in erster Linie auf das Werkstättenwesen zu (vor allem Reichsbahnausbesserungswerke, die als Ämter zählten), d.h. diese geschäftsführenden Direktionen leiteten und überwachten die Tätigkeit aller Werkstätten bei den Ausbesserungswerken ihres Gruppenbezirks, während die übrigen örtlichen RBDen mit der Verwaltung der Werkstätten nichts zu tun hatten.
Jede RBD war in der Regel in fünf Fachabteilungen aufgegliedert, die den Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsministeriums bzw. der Deutschen Reichsbahngesellschaft entsprachen.
= Reichsbahndirektionen
=Die einzelnen Direktionen erhielten Kennbuchstaben, mit denen auch die Abkürzungen der Bahnhöfe und sonstigen Betriebsstellen der jeweiligen Direktion nach dem Bahnamtlichen_Betriebsstellenverzeichnis_(DV100/DS100) begannen.
Die Deutsche_Reichsbahn-Gesellschaft war 1927 gegliedert in 24 Reichsbahndirektionen, zu denen die zunächst sechs separat betrachteten Driektionen der ?Gruppenverwaltung Bayern? sowie zwei Direktionen im ?großdeutschen? Raum hinzukamen:
*A Reichsbahndirektion_Altona (später Hamburg)
*B Reichsbahndirektion Berlin
• Breslau]
*D Reichsbahndirektion Dresden
• Elberfeld] (später Wuppertal)
*U Reichsbahndirektion Erfurt
*E Reichsbahndirektion Essen/Ruhr
*F Reichsbahndirektion Frankfurt/Main
*L Reichsbahndirektion Halle (Saale)
*H Reichsbahndirektion Hannover
*R Reichsbahndirektion Karlsruhe
• Kassel]
*K Reichsbahndirektion Köln
• Königsberg] (Pr.)
Reichsbahndirektion Magdeburg (aufgelöst am 1. Oktober 1931, an RBD Halle/Saale, Berlin, Altona und Hannover)
• Mainz]
• Münster] (Westf.)
• Oldenburg] (aufgehoben am 1. Januar 1935, an RBD Münster und Hannover)
• Oppeln]
• Osten] (in Frankfurt/Oder)
*W Reichsbahndirektion Schwerin
• Stettin]
*T Reichsbahndirektion Stuttgart
*S Reichsbahndirektion Trier (ab 1935 RBD Saarbrücken)
Die Gruppenverwaltung Bayern (aufgehoben mit dem Jahresende 1933) der Deutschen Reichsbahn umfasste die
• Augsburg]
• Ludwigshafen/Rhein] (aufgehoben am 1. April 1937, an RBDen Mainz und Saarbrücken)
*M Reichsbahndirektion München
*N Reichsbahndirektion Nürnberg
• Regensburg]
• Würzburg] (aufgehoben am 1. Januar 1931, an RBD Nürnberg)
Die Eisenbahnlinien des Sudetenlandes wurden den benachbarten Eisenbahndirektionen Breslau, Dresden und Regensburg zugeordnet. Nach der Eingliederung der früheren reichsdeutschen und polnischen Gebiete in das Deutsche Reich wurden 1939 zwei neue Reichsbahndirektionen eingerichtet:
• Danzig] für den Reichsgau Danzig-Westpreußen
• Posen] für den Reichsgau Wartheland
Deutsche Reichsbahn in der DDR
Die Deutsche Reichsbahn in der DDR richtete zusätzlich zu den von der Vergängerorganisation auf ihrem Staatsgebiet übernommenen Direktionen vier weitere ein, die die Zuständigkeit anstelle der Direktionen in den ehemaligen Ostgebieten und der Bundesrepublik Deutschland übernahmen, wobei die Kennbuchstaben erhalten blieben.
Die Deutsche Reichsbahn der DDR führte die Bezeichnung Reichsbahndirektion bis zu Ihrem Aufgehen in der Deutschen_Bahn_AG 1994 weiter.
Jede Reichsbahndirektion wurde von einem Präsidenten geleitet, der dem Ministerium für Verkehr unterstand. Der Reichsbahndirektion waren ein Reichsbahnamt, örtliche Dienstellen der Hauptdienstzweige Maschinenwirtschaft, Wagenwirtschaft, Bahnanlagen, Sicherungs- und Fernmeldewesen und Dienststellen mit speziellen Aufgaben des Bezirks nachgeordnet. Die Reichsbahndirektion war entsprechend den Hauptdienstzweigen in Verwaltungen, denen ein Verwaltungsleiter vorstand, und in Funktionalabteilungen (z.B. Planung, Kader und Ausbildung, Hauptbuchhaltung und Statistik) gegliedert. Die Abgrenzung der Reichsbahndirektionen voneinander berücksichtigte das Streckennetz und die Territorialstruktur der DDR.
= Reichsbahndirektionen
=Liste der Direktionen der Reichsbahn der DDR
* Reichsbahndirektion Berlin
* Reichsbahndirektion Cottbus (ab dem 1. Oktober 1945 für RBD_Osten)
* Reichsbahndirektion Dresden
* Reichsbahndirektion Erfurt
* Reichsbahndirektion Greifswald (ab 10. Oktober 1945 für RBD_Stettin)
* Reichsbahndirektion Halle
*H Reichsbahndirektion Magdeburg (ab dem 18. August 1945 für RBD_Hannover)
* Reichsbahndirektion Schwerin
* Reichsbahndirektion Wittenberge (vom 15. August bis 30. September 1945 als Ersatz für RBD_Hamburg)
Deutsche Bundesbahn
Mit der Gründung der Deutschen_Bundesbahn wurden die vormaligen "Reichsbahndirektionen" als Bundesbahndirektionen bezeichnet.
Deren Dienststellen ergaben sich im Wesentlichen aus den vormaligen Reichsbahndirektionen unter Ausschluß der auf dem damaligen Staatsgebiet der DDR sowie der ehemaligen Ostgebiete befindlichen Direktionen.
Nach dem Bundesbahngesetz waren die Eisenbahndirektionen dem zwanzigköpfigen Verwaltungsrat der Bundesbahn unterstellt, dessen Mitglieder von der Bundesregierung bestimmt wurden. Gemäß dem Bundesbahngesetz beschloss der
Verwaltungsrat beschließt überdie Präsidenten der Eisenbahndirektionen [?] im Einvernehmen mit dem Vorstand, sowie die Errichtung, Verlegung, Aufhebung oder wesentliche organisatorische Veränderung einer Eisenbahndirektion oder eines zentralen Amtes der Deutschen Bundesbahn und eine wesentliche Änderung ihrer Bezirke.
Nach dem Gesetz waren organisatorische Veränderungen auch im Einvernehmen mit den ?örtlich beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden? zu treffen.
Dem Bundesminister für Verkehr blieb dabei jedoch letztlich die Genehmigung vorbehalten.
= Bundesbahndirektionen
=Die Deutsche Bundesbahn war beim Stand 1993 gegliedert in nachstehende Direktionen (in Klammern die Kennziffern der Betriebsdienstellen, die bau-und maschinentechnischen Dienststellen besaßen eine jeweils um "50" erhöhte Kennziffer):
* Bundesbahndirektion Hamburg [01]
* Bundesbahndirektion Hannover [13]
* Bundesbahndirektion Essen [10]
* Bundesbahndirektion Köln [15]
* Bundesbahndirektion Frankfurt [11]
* Bundesbahndirektion Saarbrücken [25]
* Bundesbahndirektion Karlsruhe [14]
* Bundesbahndirektion Stuttgart [29]
* Bundesbahndirektion Nürnberg [22]
* Bundesbahndirektion München [20]
Bis zu diesem Zeitpunkt waren folgende Direktionen aufgelöst und den verbleibenden Direktionsbezirken zugeordnet worden:
* Bundesbahndirektion Augsburg (aufgelöst am 1. Juni 1971, an BD München)[02]
* Bundesbahndirektion Mainz (aufgelöst am 30. April 1972, an BDen Karlsruhe, Frankfurt und Köln)[19]
* Bundesbahndirektion Münster (aufgelöst am 31. Dezember 1974, an BDen Essen und Hannover) [21]
* Bundesbahndirektion Wuppertal (aufgelöst am 31. Dezember 1974, an BDen Köln und Essen)[08]
* Bundesbahndirektion Kassel (aufgelöst am 31. Dezember 1974, an BD Frankfurt)[05]
* Bundesbahndirektion Regensburg (aufgelöst am 1. Juni 1976, an BDen München und Nürnberg) [26]
Daneben bestanden Dienststellen wie die Bundesbahn-Zentralämter in München und Minden (Westf.) und andere zentrale Dienststellen, deren Gebiet über mehrere Direktionen reichte.
Mit Gründung der Deutschen_Bahn_AG 1994 wurden die Direktionen aufgehoben und ihre Aufgaben den neuen Geschäftsbereichen übertragen.
Tabellarische Übersicht
Nachfolgend wird in einer gemeinsamen Tabellen alle ehemaligen deutschen Eisenbahndirektionen mit ihrer Zugehörigkeit in verschiedenen Zeitabschnitten gelistet. Für einige der Eisenbahndirektionen dieser Tabelle werden in der Literatur frühere Errichtungsdaten genannt, diese betreffen dann meist die Direktionen der früheren Privatbahnen.
Legende
Spalten der Zeitabschnitte:
* 1 = Länderbahnen bis 1866 (1866 Annexion mehrerer Länder durch Preußen)
* 2 = Länderbahnen 1866 - 1895 (1895 Verwaltungsreform der Preußischen_Staatseisenbahnen)
* 3 = Länderbahnen 1895 - 1920 (1920 Übernahme der Länderbahnen in die Deutsche Reichsbahn)
* 4 = Deutsche Reichsbahn 1920 -1945/49 (1945/49 deutsche Teilung)
* 5 = DB / DR der DRR 1949 -1994 (1994 Zusammenfassung von DB und DR zur Deutsche Bahn AG)
Länderbahnen-Kürzel
* Bad = Großherzoglich Badische Staatseisenbahnen
* Bay = Königlich Bayerische Staats-Eisenbahnen
* Bra = Herzoglich Braunschweigische Staatseisenbahn (ab 1870 Teil der Preußischen_Staatseisenbahnen)
* D-H = Dänisch-Holsteinisch (König Christian VIII. Ostseebahn)
* GOE = Großherzoglich Oldenburgische Staatseisenbahnen (G.O.E., 1867-1920)
* Hann = Königlich Hannöversche Staatseisenbahnen (ab 1866 Teil der Preußischen_Staatseisenbahnen)
* Kurh = Bebra-Hanauer_Eisenbahn (Kurhessische Staatsbahn) (ab 1866 Teil der Preußischen_Staatseisenbahnen)
* MFF = Großherzoglich Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn
* Nas = Nassauische Staatsbahn (ab 1866 Teil der Preußischen_Staatseisenbahnen)
* Pr = Preußische Staatseisenbahnen
* Sä. = Königlich Sächsische Staatseisenbahnen
* Wü = Königlich Württembergische Staats-Eisenbahnen
* DB = Deutsche Bundesbahn
* DR = Deutsche Reichsbahn
* DRG = Deutsche_Reichsbahn-Gesellschaft
= Quellen
=Österreich
Ehemaliges Österreich-Ungarn
(Zitat aus Meyers Konversations-Lexikon von 1888)
Die Organisation in Österreich datiert von einem Erlaß vom 24. Febr. 1882. Nach demselben steht unter dem Handelsministerium eine k. k. Direktion für Staatseisenbahnbetrieb in Wien, welcher ein Staatseisenbahnrat beigegeben ist. Unter derselben fungieren Oberbahnbetriebsämter, denen innerhalb eines bestimmten Bezirks die Überwachung des Betriebsdienstes, des Baues, der Bahnerhaltung und die Zugbeförderung zugewiesen ist.
In Ungarn liegt die Zentralverwaltung in den Händen einer Direktion in Pest mit einem Direktor an der Spitze, welchem für die einzelnen Dienstzweige Subdirektoren zur Seite stehen. Letztere üben innerhalb ihres Wirkungskreises die Verwaltung mit einer gewissen Selbständigkeit aus und fungieren in dem Direktionsrat zugleich als Referenten. Der Betriebsdienst, der Bau, die Bahnerhaltung und die Zugbeförderung für abgegrenzte Dienstbezirke von 150-600 km werden durch Betriebs- und Verkehrsleitungen (entsprechend den Eisenbahnbetriebsämtern in Preußen) wahrgenommen.
Angeschlossenes Österreich
Nach dem Anschluss Österreichs 1938 an das Deutsche Reich wurden auf dem Gebiet der BBÖ Reichsbahndirektionen eingerichtet:
Reichsbahndirektion Linz
Reichsbahndirektion Villach
Reichsbahndirektion Wien
Österreich
* Eisenbahndirektion Wien / ab August 1945 ?Generaldirektion der Österreichischen Staatseisenbahnen? (ÖstB), später ?Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen? (ÖBB) und Bundesbahndirektion
* Eisenbahndirektion Linz, später ?Bundesbahndirektion?
* Eisenbahndirektion Villach, später ?Bundesbahndirektion?
* Eisenbahndirektion Innsbruck, später ?Bundesbahndirektion?
Literatur
Hansjürgen Wenzel: Kriegsende und Eisenbahnorganisation, in: Eisenbahn-Kurier 5/95, S. 44-49.

