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Bundesarztregister
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Bundesarztregister
Jeder
approbierte und ausgebildete
Facharzt wird auf Antrag im
Bundesarztregister geführt.
Die jeweilige
kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes führt das Arztregister auf Bezirksebene, auf Bundesebene wird es als Bundesarztregister von der
kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geführt. Relevant ist die Eintragung vor allem für die Zulassung als
Vertragsarzt. Auch angestellte Ärzte in medizinischen Versorgungszentren müssen im Arztregister eingetragen sein. Zugang zu den dort verwalteten Daten haben die kassenärztlichen Vereinigungen, die
Krankenkassen und
Ärzte, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.