Generalbundesanwalt
Der Generalbundesanwalt (GBA) ist in Deutschland das Strafverfolgungsorgan des Bundes und nimmt Aufgaben wahr neben der Justizgewalt der Länder. Oft als ?Bundesanwaltschaft? bezeichnet, leitet der Generalbundesanwalt nicht eine Behörde, er ist vielmehr selbst Behörde und trägt die Amtsbezeichnung Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Ihm sind mehrere Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte beim BGH und Staatsanwälte beim BGH zugeordnet, somit verfügt er über ca. 600 Mitarbeiter, wovon etwa 70 Juristen sind. Auch sind einige wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt, dies sind Staatsanwälte oder Richter aus den Ländern, die in der Regel für drei Jahre abgeordnet werden.
Gründung und Sitz
Die 1950 gegründete Behörde hat ihren Hauptsitz beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Weitere Dienststellen befinden sich in Leipzig beim Sitz des 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes. Bis zur Gründung des Bundesamtes_für_Justiz zum Jahresbeginn 2007 hatte die Behörde in Bonn die Dienststelle Bundeszentralregister. Ursprünglich hatte die Diensstelle beim 5. Strafsenat ebenso wie dieser ihren Dienstsitz in Berlin. Am 27. Mai 1992 gab die Unabhängige_Föderalismuskommission ihre Empfehlung zur Verlegung des 5. Strafsenats und damit auch der Dienstelle an dessen Sitz nach Leipzig ab.
Aufgabenbereiche
Der Generalbundesanwalt ist nicht vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften der Länder. Er steht in seiner Funktion als Anklagevertreter bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sowie als Ermittlungsbehörde in bestimmten - gesetzlich geregelten - Fällen des strafrechtlichen Staatsschutzes neben den Landesstaatsanwaltschaften.
Der Generalbundesanwalt hat im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:
* Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs;
* erstinstanz
Sonstige Aufgaben
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist zudem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums_der_Justiz ein ?Anwalt? des Bundes. Ihm ist die Vertretung in Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren übertragen, die den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof und das Bundesdisziplinargericht oder aber die Bundesanwaltschaft selbst betreffen. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft und den Generalbundesanwalt übt das Bundesjustizministerium aus.
Auswahl und Ernennung
Nach § 149 Gerichtsverfassungsgesetz unterbreitet der Bundesminister_der_Justiz mit Zustimmung des Bundesrates dem Bundespräsidenten einen Ernennungsvorschlag für das Amt des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte.
Liste der Generalbundesanwälte
1 Wiechmann firmierte damals unter der Bezeichnung Oberbundesanwalt.
2 Buback wurde am 7. April 1977 ermordet.
Oberreichsanwalt
• Homepage des Generalbundesanwalts
• Bundeszentralregister
Siehe auch
Oberreichsanwalt
Weblinks
• Homepage des Generalbundesanwalts
• Bundeszentralregister
Einzelnachweise
VIDEO-NEWS UND ANGEBOTE

