Technisches Hilfswerk
des THW]]Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wurde am 22. August 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern und hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Es handelt sich um eine nicht-rechtsfähige Bundesanstalt ohne eigene Dienstherrenfähigkeit.Aufgaben
Die Aufgaben des THW sind durch das von 1990 festgelegt:
Zivilschutz im Verteidigungsfall
Zivilschutz ist historisch der hauptsächliche Grund für die Schaffung des Technischen Hilfswerks. Im Verteidigungsfall sollen die Einheiten und Einrichtungen im Zivilschutz mitwirken, also die Zivilbevölkerung sowie lebens- und verteidigungswichtige Betriebe und Einrichtungen schützen und Gefahren beseitigen, und zwar insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Das THW ist (geschichtlich gewollt) dem Bundesministerium des Innern (BMI), und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation.
Im Verteidigungsfall stehen die Zivilschutzkräfte unter dem besonderen Schutz der vierten Genfer_Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden (ähnlich wie Sanitätstruppen der Streitkräfte, diese sind militärische Nichtkombattanten).
Humanitäre Hilfe im Ausland
für die Feuerwehr reißt ein Radlader des THW die Dachhaut einer brennenden Schulaula auf.]]
Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.
Dieser Passus im Helferrechtsgesetz ist ein juristisches Schmankerl, das nichts anderes besagt, als das das THW im Auftrag des Bundes zur humanitären_Hilfe im Ausland eingesetzt werden kann. Da die DDR bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes noch existierte, von der BRD aber nie als eigenständiger Staat akzeptiert wurde, hätte das THW ohne diesen Passus in der DDR nicht Hilfe leisten dürfen.
Bei der Hilfe im Ausland im Auftrag des Bundes spielt das THW eine immer wichtigere Rolle. Die BRD bietet über das Auswärtige_Amt dem betroffenen Land Hilfe an. Nimmt das betroffene Land an, geht die Anforderung über das Auswärtige Amt an das Bundesministerium des Inneren.
Bei großen Unglücken in aller Welt kann das THW mit den kleinen Schnelleinsatzeinheiten wie der SEEBA (v. a. bei Erdbeben) und der SEEWA innerhalb weniger Stunden Hilfe leisten. In europäischen Nachbarländern kommen reguläre Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z. B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003) zum Einsatz.
Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte im Auftrag des UNHCR durchgeführt, z. B. in Bosnien und Herzegowina beim Aufbau der Stari Most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z. B. Brunnenbau).
Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen
Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Das THW leistet auf Anforderung Amtshilfe oder technische Hilfe für andere Behörden; hauptsächlich in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also den Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen_von_Verletzten, der Polizei und der Bundespolizei sowie dem Zoll (z.B. Beleuchtung). In einigen Bundesländern kommt hierzu noch die Technische Hilfe auf Verkehrswegen.
So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern unterstützend mit einem deutschlandweiten Potential an Technik und Organisation.
Geschichte
:siehe Hauptartikel Geschichte des Technischen Hilfswerks
1919 gründete Otto Lummitzsch die Technische Nothilfe, welche während des Zweiten_Weltkrieges im zivilen Luftschutz mitwirkte.
1939 Unterstellung der TN (Technische Nothilfe) unter die NS-Regierung; Mithilfe bei der Errichtung von Fabriken und größeren Anlagen der Rüstungsindustrie.
1950 Gründung des THW. Zuerst besaß das THW sogenannte Bergungszüge, aus denen später die Technischen Züge (TZ) wurden.
1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass des Bundesministeriums des Innern eine Bundesanstalt.
1984 Teilverselbständigt.
1986 Gründung der Schnelleinsatzeinheit Bergung Ausland (SEEBA) in Düsseldorf.
1990 wurde mit der Verabschiedung des Helferrechtsgesetzes eine rechtliche Grundlage für das Dienstverhältnis der Helfer geschaffen.
Seit 1993 ist das THW selbständige Bundesoberbehörde in Trägerschaft des Bundesinnenministeriums.
1994 wurde der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.
1997 Gründung der THW historischen Sammlung (THWhS) zur Wahrung der THW Geschichte mit Sitz in Neuhausen.
2004 Aufbau der Schnelleinsatzeinheit Wasserversorgung Ausland (SEEWA).
2006 wurde der Aufbau des THW in den neuen Bundesländern mit der Gründung des Ortsverbandes Gotha abgeschlossen.
2005 - 2006 Aufbau der Spezialeinheit Bergen in ABC Lagen (SEB-ABC).
Organisation
Das THW hat rund 80.000 ehrenamtliche Helfer, etwa 15.000 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend) und 860 hauptamtliche Mitarbeiter. Es ist möglich, beim THW seinen Wehrersatzdienst abzuleisten. Hierfür beträgt die Mindestverpflichtungsdauer zur Zeit 6 Jahre.
Behördenstruktur
Als Bundesoberbehörde des Bundesministeriums des Inneren steht dem THW der Präsident mit der THW-Leitung vor. Von Februar 2002 bis März 2006 war dies Dr. Georg Thiel, welcher jedoch mit Wirkung zum 1. April 2006 in das Bundesministerium des Inneren zurückversetzt wurde. Als neuer Präsident wurde der bisherige Leiter der Berliner Feuerwehr, Landesbranddirektor Dipl.- Ing. Albrecht Broemme, mit Wirkung vom 16. Mai 2006 ernannt. Der Sitz der THW-Leitung ist in Bonn-Lengsdorf zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Acht Landesverbände (für ein Bundesland) bzw. Länderverbände (für mehrere Bundesländer) sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen.
In diesen Landes- bzw. Länderverbänden sind insgesamt 66 Geschäftsführerbereiche eingegliedert, die wiederum die Ortsverbände betreuen, ihnen als Außenstellen der Landesverbände aber nicht weisungsbefugt sind.
Das Konzept des THW sieht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt mindestens einen Ortsverband vor, deutschlandweit gibt es derzeit 669 Ortsverbände. Jedem Ortsverband steht der Ortsbeauftragte als ehrenamtlicher Behördenleiter vor. Er wird vertreten durch den stellvertretenden Ortsbeauftragten, der gleichzeitig auch Leiter des OV-Stabs ist. Daneben steht der Technische Zug als Einsatzeinheit eines Ortsverbandes.
Einsatzeinheiten
Die operativen Einheiten sind über die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) definiert, daraus ergibt sich eine bundesweite Einheitlichkeit, die bei großen Einsätzen wie zum Beispiel dem Elbehochwasser 2002 von Vorteil ist. Egal ob eine Einheit aus Bayern oder aus Schleswig-Holstein kommt, der Anforderer kann sich auf vergleichbare Fähigkeiten verlassen.
In den Ortsverbänden sind derzeit 727 Technische_Züge (TZ) flächendeckend disloziert. Deshalb ist eine schnelle Einsatzfähigkeit für die vielfältigsten Anforderungen sichergestellt.
Der Technische Zug besteht grundsätzlich aus dem Zugtrupp zur Führungsunterstützung des Zugführers, der 1. Bergungsgruppe für den schnellen und mobilen Einsatz, der 2. Bergungsgruppe für den überwiegend stationären Einsatz mit schwereren Geräten bzw. zur Unterstützung der 1. Bergungsgruppe sowie mindestens einer der unten angegebenen Fachgruppen.
Die Bergungsgruppen sind flächendeckend in jedem Ortsverband vorhanden und stellen die Basis des THW dar. Verstärkt werden sie von den verschiedenen Fachgruppen, die aber auf Grund des unterschiedlichen Bedarfs in ihrer jeweiligen Spezialisierung in teilweise weit geringerer Zahl vorhanden sind. Durch die auf überörtliche Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur der Bundesanstalt THW stellt dies aber kein Problem dar, jede Fachgruppe ist jederzeit deutschlandweit verfügbar. Der Funkrufname der THW Einheiten lautet im 2m und 4m-Sprechfunk Heros.
THW-Jugend
Die THW-Jugend ist die Jugendorganisation des Technischen Hilfswerks. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, Jungen und Mädchen ab zehn Jahren spielerisch an die Arbeit des THWs heranzuführen. Die THW-Jugend gehört jedoch nicht zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sondern ist ein eigenständiger eingetragener Verein. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken getroffen, keine staatliche Jugendorganisation zu unterhalten (siehe auch: THW-Jugend).
Bild:Thw-gkw.jpg/'>Ein typisches Fahrzeug beim THW: Der Hoya (Niedersachsen) und Neuhausen auf den Fildern (Baden-Württemberg). Es werden aber auch Lehrgänge an der AKNZ Ahrweiler, der DEULA Nienburg oder der AIK Strausberg durchgeführt.
Bedeutende Einsätze
* Das Oderhochwasser 1997 war mit 54 Einsatztagen und mehr als 7200 THW-Helfern aus 392 Ortsverbänden der erste große Einsatz seit der deutschen_Wiedervereinigung.
* Zu Beginn des Jahres 2000 hatte das THW den größten Auslandseinsatz in Frankreich. Mehr als 1.500 Helfer halfen bei der Beseitigung von Schäden durch Winterstürme.
* Der größte Einsatz in der Geschichte des THWs war das Elbehochwasser 2002, bei welchem 24.000 Helfer mit 1.750.000 Stunden und dem technischen Gerät im Einsatz waren.
* Flutkatastrophe in Südfrankreich Ende 2003: Insgesamt 1.300 THW-Einsatzkräfte kämpften ca. 14 Tage gegen die Fluten. Mit einer Pumpleistung von rund 670 Kubikmetern pro Minute.
Elbehochwasser 2006
* nach dem Seebeben im Indischen Ozean 2004
* Einsatz nach dem Hurrikan Katrina in New Orleans
* Die SEEWA Fachgruppe half bei der Trinkwasseraufbereitung im Südlibanon 2006
* Bundesweit wurde das THW zur Beseitigung der Sturmschäden, die der Sturm Kyrill am 18. und 19. Januar 2007 angerichtet hat, angefordert. Hier waren fast die Hälfte aller Ortsverbände mit ca. 5500 Kräften eingesetzt.
Dienstkleidung
THW-Angehörige sind zum Tragen einer eigenen Dienstkleidung verpflichtet, diese ist im Allgemeinen dunkelblau. Es wird zwischen Arbeits-, Einsatz- und Dienstanzug unterschieden. Letztere verfügen neben einem Ärmelabzeichen auch über Dienststellungskennzeichen.
Arbeitsanzug
Der Arbeitsanzug wird bei allgemeinen Arbeiten in der Unterkunft getragen, z.B. bei technischen Diensten, wie Wartung und Reparatur von Geräten oder Fahrzeugen.
Einsatzanzug
Der Einsatzanzug wird sowohl im Einsatz als auch bei der Ausbildung getragen. Er dient auch zur Repräsentation des THW in der Öffentlichkeit, z.B. bei Festen und Vorführungen. Er besteht aus einer Hose, einem lang- oder kurzärmligen Shirt, einer Fleece-Jacke und einer Jacke.
Dienstanzug
Der Dienstanzug wird nur bei besonderen Anlässen getragen, z.B. bei Tagungen, Empfängen oder Ehrungen.
Kopfbedeckung
Der speziell für das THW angefertigte Helm der Firma Draeger zählt zur persönlichen_Schutzausrüstung eines jeden Helfers und muss im Einsatz getragen werden. Er hat die Form des Gefechtshelmes der Bundeswehr und kann weitere Ausstattung aufnehmen, wie Lampe, Visier oder Schutzbrille und Nackenleder. Wenn die Helfer einen Gefahrenbereich verlassen oder wenn es erlaubt ist, den Helm abzusetzen (z.B. bei der Deichverteidigung) können die Helfer auf eine Base Cap zurückgreifen. Sie ist ebenfalls speziell für das THW angefertig worden und kann sogar zum Wasserschöpfen verwendet werden. Der vormals getragene Helm entsprach einem Arbeitsschutzhelm. An ihm war jedoch ein Kinnriemen und ein Nackenschutz aus Leder angebracht.
Seit Anfang der 90er Jahre gibt es im THW auch Barette. Es hängt jedoch vom jeweiligen Ortsverband ab, ob und wann diese getragen werden.
Dienststellungskennzeichen für hauptamtliche Mitarbeiter
Dienststellungskennzeichen für ehrenamtliche Helfer
In den Ortsverbände gliedert sich der Aufgabenbereich in eine Behördenstruktur (Stab) und eine Einsatzstruktur (120px
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Anmerkung: Die Fachgruppen Logistik und Führung/Kommunikation sind nicht Teil des Technischen Zuges. Sie dienen zur Versorgung und Führung mehrerer THW-Einheiten bei Großeinsätzen und sind über das gesamte Bundesgebiet in einigen Ortsverbänden stationiert.
Es wird überlegt anstelle des THW-Logos ein Piktogramm auf dem Kennzeichen darzustellen, welches die Sonderausbildung des Helfers darstellt: Atemschutzgeräteträger, Sprengberechtigter, Boots-/Fährenführer, ABC-Fachhelfer, Kraftfahrer, Maschinist, Sanitätshelfer oder Sprechfunker. Doch aufgrund der schlechten Sichtbarkeit des jeweiligen Zeichens für Kameraden, Führer oder Bedarfsträger wie die Feuerwehr, werden andere Lösungen diskutiert. Darstellungsmöglichkeiten könnten verschiedenfarbige Westen, Armbinden oder Helmaufkleber sein.
Das "THW-Blau"
Die Fahrzeuge, Bekleidung und ein großer Teil der Ausrüstung des Technischen Hilfswerks sind in Blautönen gehalten (RAL-Nummer 5002, Ultramarinblau). Der Grund dafür ist, dass nach dem Zweiten_Weltkrieg die Fahrzeuge von Bergungszügen - die übrigens nicht nur dem THW, sondern auch vielen [http://www.gross-ellershausen.de/Feuerwehr/GW-R/GW-R.html Feuerwehren] unterstellt waren - blau angestrichen wurden. So konnte man die "rote Feuerwehr" für die Brandbekämpfung von der "blauen Feuerwehr" für Bergungsaufgaben unterscheiden. Bergungszüge hatten in den Zeiten des Kalten_Krieges die Aufgabe bei kriegerischen Auseinandersetzungen Menschen, Tiere und Sachwerte zu bergen und die Infrastruktur wieder herzustellen.
Im Jahre 1995 wurden die Bergungszüge im Rahmen der Umstrukturierung des THW durch Technische_Züge ersetzt, die blaue Farbe blieb bestehen und entwickelte sich zu einem weltweiten Erkennungszeichen des Technischen Hilfswerks. So existieren in Anlehnung an andere bekannte Werbesprüche inoffizielle Slogans wie "THW - Die blauen Engel" oder "THW - Unser Strom ist blau!" (z.B. als Beschriftung großer Notstromaggregate).
Siehe auch
Portal:Hilfsorganisationen/Technisches Hilfswerk
Hilfsorganisation, Ehrenamt
Literatur
* Gernot Wittling: Bevölkerungsschutz im 21. Jahrhundert. Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-93-275066-7
* Gernot Wittling (Hrsg.): Wir Helfen. Das THW - Gestern - Heute - Morgen. Eigenverlag des THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5
* Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: THW-Jahresbericht. Jährlich herausgegeben im Eigenverlag des THW
* Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Bevölkerungsschutz. Magazin für Zivil- und Katastrophenschutz. Vierteljährlich erscheinende Zeitschrift (online als [http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_398010/DE/05__Publikationen/04__Magazin/Magazin__node.html__nnn=true PDF-Version] erhältlich)
* Bundessekretariat der THW-Jugend e.V.: Jugend-Journal. Das THW-Jugendmagazin. Halbjährlich erscheinende Zeitschrift (online als [http://www.jugend-journal.de/archiv/index.php PDF-Version] erhältlich)
Weblinks
• Website der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
• Website der THW-Bundesschule
• THW-Jugend e.V.
• Bundeshelfervereinigung THW
• thwiki.de - Das THW wiki
• THW historische Sammlung (THWhS)
• Einsatzübersicht
• THW-Alarmticker (Einsatzforum)

