Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft im Geschäftsbereich des Bundesministeriums_für_Ernährung,_Landwirtschaft_und_Verbraucherschutz (BMELV). Ihren Sitz hat die Behörde in Bonn.Sie wurde zum 1. Januar 1995 mit dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vom 2. August 1994 (BLEG) durch Zusammenlegung der ehemaligen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) und des ehemaligen Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) errichtet.
Die BLE untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des BMELV. Derzeitiger Präsident ist Dr. Robert Kloos.
Geschichte
Die Bundesanstalt wurde am 1. Januar 1995 gegründet. Ihren Sitz hatte sie bis zum 8. Mai 2005 in der der Adickesallee in Frankfurt am Main. Im Rahmen des Berlin/Bonn-Ausgleiches wurde die Behörde nach Bonn verlegt, wo sie seit dem 9. Mai 2005 im Ortsteil Rüngsdorf, in den Gebäuden der ehemaligen US-Botschaft, ansässig ist.
Leitungsorgane
Die Organe der BLE sind der Präsident und der Verwaltungsrat. Der Präsident führt die Geschäfte und vertritt die BLE nach außen. Der Verwaltungsrat berät die Bundesanstalt bei der Erfüllung ihrer fachlichen Aufgaben, befindet über die Einsetzung von Fachbeiräten und stimmt deren Tätigkeit untereinander ab. Er besteht aus Vertretern der Wirtschaft, der Bundes- und Landesverwaltung und der Verbraucher. Aufgabe der Fachbeiräte ist die unmittelbare Beratung der Organe der Bundesanstalt in Fragen des jeweiligen Fachbereichs.
Abteilungen
Derzeit werden in der BLE ca. 900 Mitarbeiter beschäftigt, die in 5 verschiedenen Abteilungen tätig sind:
* Abteilung 1: Verwaltung, IT- und zentrale Dienstleistungen
* Abteilung 2: Finanz- und Rechnungswesen, Marktordnungsrecht, Betriebsprüfung, Absatzfonds
* Abteilung 3: Agrarmarkt- und Außenhandelsregelungen
* Abteilung 4: Genehmigungs- und Kontrollverfahren, Planungsgrundlagen
* Abteilung 5: Nachhaltige Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Ländliche Entwicklung
Außenstellen
Die Außenstellen befinden sich in Hamburg, München und Weimar mit Zweigstelle in Berlin.
Die Büros für Aufgaben der Qualitätskontrolle bestehen in:
• am_Main]_(Frankfurt' target='blank'>am Main] ([[Rhein-Main-Flughafen, Großmarkt/'>Großmarkthalle/'>Großmarkt)
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• Referate für Fischerei befinden sich in Hamburg]. Weiterhin gibt es eine Heuerabrechnungstelle in [[Cuxhaven.
Die Bundesanstalt gehört dem Koordinierungsverbund Küstenwache an.
Aufgaben
Marktordnungsstelle
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist Marktordnungsstelle für die in der Europäischen_Union bestehenden gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Reis, Trockenfutter, Zucker, Obst und Gemüse, verarbeitetes Obst und Gemüse, lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, Saatgut, Flachs und Hanf, Hopfen, Wein, Weinalkohol, Rind-, Schweine- und Schaffleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Fischereierzeugnisse sowie für Teilbereiche der gemeinsamen Marktorganisation für Fette. Als Marktordnungsstelle ist sie insbesondere bei der Intervention von Waren, bei der Privaten Lagerhaltung und bei Beihilfemaßnahmen tätig.
Gemäß der Europäischen_Öko-Verordnung und dem Öko-Landbaugesetzes erfüllt die BLE unter anderen folgende Aufgaben im ökologischen Landbau:
* Zulassung privater Kontrollstellen
* Erteilung von Genehmigungen für die Vermarktung von Produkten, die aus Ländern außerhalb der EU eingeführt wurden.
Zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik nimmt die BLE Kassenkredite auf, auch soweit sie für die Durchführung der Maßnahmen selbst nicht zuständig ist.
Aufgrund des Ernährungssicherstellungsgesetzes und des Ernährungsvorsorgegesetzes wird die BLE bei der zentralen Planung und Feststellung von Erzeugung, Beständen und Verbrauch tätig.
Im Rahmen einer allgemeinen Vorratshaltung sowie der Zivilen_Notfallreserve werden Vorräte an Ernährungsgütern beschafft, verwaltet und verwertet.
Als Genehmigungsstelle für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt die BLE Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie -genehmigungen.
Die BLE überwacht Embargomaßnahmen und die Einhaltung von Kontingentregelungen.
Die BLE erhebt Beiträge nach dem Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft sowie Abgaben nach dem Holzabsatzfondsgesetz. Darüber hinaus wird der Klärschlamm-Entschädigungsfonds verwaltet.
Sie überwacht die Seefischerei außerhalb der Küstengewässer und die Einhaltung der von ihr verwalteten Fischfangquoten; nach § 3 des Seefischereigesetzes erteilt sie Fangerlaubnisse an die deutsche Fischereiflotte. Die Fischereischutzboote (FSB SEEFALKE, FSB MEERKATZE, FSB SEEADLER) und Fischereiforschungsschiffe (FFS_WALTHER_HERWIG_III, FFS_SOLEA, FFK_CLUPEA) des Bundes werden durch die BLE bereedert.
Die BLE kontrolliert die Verwendung nachwachsender Rohstoffe, die auf Stilllegungsflächen angebaut werden.
Weitere Zuständigkeit besteht für die Zulassung von Rindfleisch-Etikettierungssystemen und Kontrollfirmen sowie für deren Überwachung.
Weblinks
• Homepage der BLE
• Informationssystem Genetische Ressourcen

