Bundes-Verfassungsgesetz
Das Bundes-Verfassungsgesetz, kurz B-VG ist ein im Verfassungsrang stehendes österreichisches Bundesgesetz. Es stellt zwar den Kern der österreichischen_Bundesverfassung dar, ist allerdings nicht das einzige Verfassungsdokument. Viele weitere Verfassungsbestimmungen sind in unterschiedlichen anderen Gesetzen enthalten.
Die Schreibweise mit Bindestrich unterscheidet das Bundes-Verfassungsgesetz von anderen Bundesverfassungsgesetzen.
Geschichte
Erste Republik
Das B-VG wurde am 1. Oktober 1920 von der Konstitutierenden_Nationalversammlung als Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz) beschlossen. Es löste damit nach fast zwei Jahren ein Verfassungsprovisorium ab, das nach dem Ende des Ersten_Weltkrieges von der Provisorischen Nationalversammlung eingerichtet worden war. Über wichtige Teile des formellen Verfassungsrechtes konnte jedoch keine Einigkeit erzielt werden. So enthielt diese Urfassung keine Regelungen zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, zur Finanzverfassung oder den Grundrechten. Inhaltlich stark geprägt war die erste Fassung von ihrem Autor Hans Kelsen, wichtige Beiträge stammten von Karl Renner, Michael Mayr und anderen Politikern.
Während die Finanzverfassung und die diesbezügliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern 1922 im Finanz-Verfassungsgesetz gelegelt wurde, konnte bezüglich der generellen Kompetenzverteilung erst 1925 Einigkeit erzielt werden. Dies wurde im Rahmen der ersten großen B-VG-Novelle neu gelegelt.
Im Jahr 1929 wurde die zweite große Novelle durchgeführt, die insbesondere die Macht des Bundespräsidenten erweiterte und die Wahl dieses Amtes durch das Volk einführte. Das B-VG wurde draufhin auch neu verlautbart, unter dem Titel Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929.
Während der Zeit des Austrofaschismus wurde am 24. April 1934 eine eigene Verfassung erlassen. Das B-VG trat formell außer Kraft.
Zweite Republik
Noch vor Ende des Zweiten_Weltkrieges auf österreichischem Gebiet wurde am 27. April 1945 von drei Parteien (SPÖ, ÖVP und KPÖ) eine Unabhängigkeitserklärung veröffentlicht. Nach dieser soll die Republik Österreich im Sinne der Verfassung von 1920 wiederhergestellt werden. Wenige Tage später, am 1. Mai 1945 wurde das Verfassungs-Überleitungsgesetz beschlossen, das das B-VG und weitere Gesetze in der Fassung von vor dem Ständestaat wieder in Kraft setzte.
Am 12. Juni 1994 wurde vom Volk in einer Volksabstimmung der Beitritt zur Europäische Union genehmigt. Dies führte nach herrschender Ansicht zu einer Gesamtänderung der Bundesverfassung, weswegen die Volksabstimmung verpflichtend durchzuführen war. Im Rahmen der dadurch notwendigen Novelle wurde der Titel des B-VG auf den heute noch gültigen Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgelegt.
Literatur
*Öhlinger, Verfassungsrecht, 5. Auflage, WUV Unversitätsverlag, Wien, 2003

