Bundes-Immissionsschutzverordnung
Bundes-Immissionsschutzverordnung - Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge)Mit dem 1. Juli 2005 ist eine erneute Novellierung der Störfall-Verordnung (BImSchV 12) in Kraft getreten. Damit werden Änderungen der Seveso-II-RL in deutsches Recht umgesetzt. Es sind aber auch deutsche Besonderheiten, die über die Seveso-II-Rl hinausgingen, wieder entfernt worden.
Sofern in den Durchführungsverordnungen keine Grenzwerte für Emissionen bzw. Immissionen festgelegt sind, gelten die Werte aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften wie TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft), TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) usw.
Für den Immissionsbereich ?Licht? besteht derzeit noch keine ausführende Bundesverordnung; hierfür gilt jedoch in den Bundesländern die ?Licht-Richtlinie? des Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI).
Verordnungen
Weblinks
• Bundesgesetze / -verordnungen Buchstabe B

